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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aus dem Urteil des BGH (Urteil vom 31.05.2012, Az.: I ZR 106/10) folge auch, dass die missbräuchliche Abmahnung nicht zu einer Unzulässigkeit der Klage führen soll. Der Betroffene soll die Rechtsverletzung auch im Falle einer missbräuchlichen Abmahnung nicht hinnehmen müssen. Der BGH hatte in einem Fall der Gestaltung einer Internetseite zur Vermarktung von Ferienwohnungen durch den Kläger zu entscheiden. Die Internetseite samt Bildern konnte über vier weitere Internetseiten aufgerufen ... weiter lesen
(Stuttgart) Vor dem Arbeitsgericht in Hamburg hat eine Krankenschwester soeben das Verfahren in erster Instanz gewonnen, nachdem ihr wegen der Entwendung von 8 halben Brötchen nach knapp 23 Dienstjahren fristlos gekündigt wurde.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts (ArbG) Hamburg vom 10.07.2015 zu seinem Urteil in der Sache, Az. 27 Ca 87/15.
In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg wehrte sich eine Krankenschwester gegen eine fristlose Kündigung. Sie wurde bei der Arbeitgeberin, welche in Hamburg mehrere ... weiter lesen
Die Audi AG aus Ingolstadt verschicken derzeit, vertreten von Kessler | Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg, Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen . Die Audi AG ist der Abmahnung zufolge unter anderem Inhaberin folgender Marken:
"quattro", "A4", "A5", "A6", "A7", "S3", "S4", "S5" in Nizzaklasse 12 für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay Embleme für Kraftfahrzeuge mit den oben genannten Markenzeichen zum Kauf angeboten zu haben. Diese Embleme sind jedoch nicht von der Audi AG in den Verkehr gebracht worden. Damit stelle die ... weiter lesen
Arbeitnehmerhaftung - Dienstliche Nutzung des privaten Pkw durch Arbeitnehmer
Seit der Entscheidung des BAG vom 27.09.1994, GS 1/89 (A) unter Aufgabe der Erfordernisses der sog. gefahrgeneigten Arbeit haftet der Arbeitgeber allgemein nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
„Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.“
Nach ständiger Rechtsprechung muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch einen am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandene Unfallschäden ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Anleger des CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 dürften von der Entwicklung ihrer Geldanlage enttäuscht sein. In vielen Fällen haben die Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings müssen sie die Verjährungsfrist im Auge behalten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anteile.
Der CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 platziert und zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft investierte in die beiden Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS CMA CGM Mimosa (ehemals MS Monaco) und E.R. Martinique (ehemals MS Martinique). Zu diesem Zeitpunkt ... weiter lesen
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Eine Vorsorgevollmacht dient dem Zweck, im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers einen Vertreter im Willen zu bestimmen. Dieser wird an Stelle des nicht mehr zu Entscheidungen fähigen Vollmachtgebers sprechen.
Rechtsgrundlage für Vorsorgevollmachten
Die Rechtsgrundlage für Vorsorgevollmachten findet sich geregelt in den §§ 164 ff BGB sowie in den §§ 662 ff BG) über das Vertragsverhältnis zwischen Bevollmächtigten und Vollmachtgeber.
Eine Vorsorgevollmacht definiert sich als Willenserklärung, welche einem anderen Menschen die Vertretung in Rechtsgeschäften erlaubt. Das heißt, sie versteht sich als die Äußerung eines ... weiter lesen
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer nach deutschem Recht sind teilweise diskriminierend. Für Arbeitnehmer gelten aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ab sofort längere Kündigungsfristen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verwarf eine Regelung im deutschen Arbeitnehmerrecht. Hintergrund ist § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach beträgt die Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mindestens 4 Wochen. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Kündigungsfrist stufenweise auf einen Monat (bei 2 Jahren Beschäftigungsdauer) und weiter in mehreren Schritten auf bis zu 7 Monate (bei 20 Jahren ... weiter lesen
Inwieweit haben leitende Beamte Anspruch auf ein Sabbatjahr? Hierzu hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz ein interessantes Urteil gesprochen.
Vorliegend ging es um den Rektor einer kleinen Schule aus Rheinland-Pfalz, der sich eine Auszeit in Form von seinem Sabbatjahr nehmen wollte. Doch sein Dienstherr lehnte dies ab und berief sich auf dienstliche Belange. Da zog der Schulleiter vor Gericht und klagte. Der Direktor sah darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe er eine verlässliche Vertretung organisiert.
Doch das Verwaltungsgericht Koblenz wies seine Klage mit Urteil vom 28.05.2014 - 5 K 61/14 – ab. Die Richter verwiesen darauf, dass Führungskräfte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Beim Immobilienkauf im Wohnraummietrecht ist es häufig von maßgeblicher Bedeutung, ob das Objekt vermietet ist oder freisteht. Auch wenn das Objekt vom Erwerber nicht selbst genutzt werden soll, kann ein möglicherweise seit längerer Zeit bestehender Vertrag mit einem Altmieter die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie erheblich einschränken. Hier ist also eine genaue Beachtung der Unterschiede notwendig.
1. Erwerb von vermieteten Objekten
„Kauf bricht nicht Miete“ ist der Grundsatz, der im gesamten Mietrecht gilt.
§ 566 Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit rechtskräftigem Urteil vom 06.06.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 12 U 204/12), dass einem Versicherten kein Versicherungsschutz zukomme, wenn er den Sachverhalt arglistig falsch dargestellt habe. Dies gelte selbst dann, wenn der wahre Sachverhalt vom Versicherungsschutz umfasst gewesen wäre, so das OLG. Vorliegend gab der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung an, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt, welche mit dieser Leine auch die Geschädigte ... weiter lesen