Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Zwickau zum Schwerpunkt „Markenrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien

Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Schreiben der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin im Auftrag der Škoda AUTO A.S. wegen unberechtigter Nutzung der Marken „SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“, „SKODA SUPERB“, „SKODA RAPID“, „YETI“, „VRS “
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Škoda AUTO A.S. durchgesetzt werden sollen. Bereits vor ein paar Monaten erhielten wir eine Anfrage wegen einer ähnlichen Abmahnung der Skoda AUTO A.S. durch die Kanzlei Lubberger Lehment:
https://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-skoda/
Diese Mal wendet sich die ... weiter lesen
Abmahnung der Zierhut IP aus München im Auftrag der Wham-O Holding Ltd. Hong Kong wegen Markenrechtsverletzungen
Die Kanzlei Zierhut IP aus München vertritt die Interessen der Wham-O Holding Ltd. Hong Kong. Die Wham-O Holding Ltd. ist Inhaberin zahlreicher angemeldeter Marken: WHAM-O, FRISBEE, Hacky Sack, BOOGIE, MOREY, MOREY BOOGIE, SNOWBALL, SUPERBALL, SNOWBOOGIE, SLIP'N SIDE, RUTSCH 'ND' FLUTSCH, HULA-HOOP, WAVE RIDER, FASTBACK und vielen weiteren. Die Zierhut IP verschickte nun eine Abmahnung, mit der die Markenrechte der Wham-O Holding Ltd. durchgesetzt werden soll.
Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf, dass der Abgemahnte die Markenrechte der Wham-O Holding Ltd. ... weiter lesen
Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum aus Köln, mahnen für die Time Gate GmbH aus Köln (Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH ) einen Online-Händler wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke „SAM“ ab. Das Landgericht Düsseldorf hat durch einen Beschluss nun entschieden, dass der Onlinehändler den Vertrieb unterlassen und 1.472,10 Euro an die Time Gate GmbH zahlen muss.
Inhalt der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mahnen den Betreiber eines Online-Shops für Strand- und Bademode ... weiter lesen
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg und mahnen derzeit für diese Markenrechtsverletzungen ab. Die FAST Fashion Brands GmbH ist Inhaberin zahlreicher Marken und deren Markenrechte, unter anderem HOMEBASE, USHA, OSHA, ESHA, YUKA, MO, myMO, Izia, Icebound, Isha, risa, talence, nolie und weiteren Marken.
Inhalt der Abmahnung:
In diesem Fall wird die Verletzung der Markenrechte an der Marke „ Sookie “ durch den Abgemahnten gerügt.
Diese ist zugunsten der FAST Fashion Brands GmbH unter der Registernummer ... weiter lesen
Zur Pflege einer Marke gehört die Überwachung des Markenregisters, durch die der Markeninhaber frühzeitig Kenntnis von der Anmeldung jüngerer und rechtsverletzender Marken erhält. Der Inhaber der älteren Marke kann nach Eintragung der jüngeren Marke kostengünstig gegen diese Eintragungen im Widerspruchsverfahren vorgehen. Damit ist aber noch nicht klar, ob der Inhaber der jüngere Marke auch schon tatsächlich durch den Vertrieb entsprechend gekennzeichneter Waren (oder Dienstleistungen) gegen die ältere Marke verstößt. In diesen Fällen stellt sich für den Inhaber der älteren Marke die Frage, ob er schon bei Anmeldung der jüngeren Marke einen ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Arnold Ruess aus Düsseldorf im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc . und der Sony Interactive Entertainment Europe Ltd. eine Abmahnung wegen einer Marken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er gefälschte Controller für die Sony PlayStation 4 im Internet zum Kauf angeboten haben soll. Die Controller sollen nicht von Sony stammen.
Aufgrund dessen habe der Abgemahnte die Unionsmarkenrechte sowie die Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte der Rechtsinhaberinnen verletzt.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon über ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Menschen verbinden mit Marken eine bestimmte Identität, aber auch Qualität. Es ist somit nicht verwunderlich, dass Marken, je nach Bekanntheitsgrad, auch ein enormer Vermögenswert zukommen kann. Deshalb gehen Markeninhaber immer mehr dazu über ihre Marken schützen zu lassen. Beim Markenrecht im Rechtsverkehr sollte zwischen Rechtsübertragung und Lizenzen unterschieden werden. Nachdem eine Marke geschützt worden ist, stellt sich die Frage, ob die Verfügungsbefugnis über eine Marke auch übertragen werden kann. Dem ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (CBH) im Auftrag der Faina Lifestyle Sp. Z. o.o . eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Faina Lifestyle ist ein Unternehmen mit Sitz in Warschau und verkauft Bekleidungstücke, Accessoires und Schuhe. Die Produkte werden unter anderem unter der Marke „FAINA“, die unter der Registernummer DE30 2015 052 005 eingetragen ist, über diverse Online-Händler vertrieben. Darüber hinaus ist Faina Lifestyle ebenfalls die Inhaberin der internationalen Marke „Faina“ (IR 1 317 724).
Der Abgemahnten werden Markenrechtsverletzungen ... weiter lesen
Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzung an dem Wort "MO"
Die CBH Rechtsanwälte vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH. Diese ist Inhaberin der Markenrechte an der Bezeichnung "MO". Die CBH Rechtsanwälte verschickten nun Schreiben, mit dem die Verletzung der Markenrechte der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt wird.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, über seinen eigenen Onlineshop T-Shirts zum Kauf angeboten zu haben, die unerlaubterweise mit der Bezeichung "MO" bedruckt gewesen seien sollen oder beworben worden seien. Dies würde einen Verstoß ... weiter lesen
Der u.a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über eine Klage des Schutzverbandes Dresdner Stollen gegen die Verwendung der Bezeichnung "Dresdner Christstollen" und die Benutzung des für den Verband geschützten Qualitätssiegels zu entscheiden.
Der Kläger ist ein Verband von Dresdner Bäckern, der sich für den Schutz der Bezeichnung "Dresdner Stollen" als geographische Herkunftsangabe einsetzt und die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Dresdner Stollen fördert. Er hat sich zu diesem Zweck zwei Kollektivmarken eintragen lassen, nämlich "Dresdner Christstollen" sowie "Qualitätssiegel". Die Mitgliedschaft in diesem Verein steht jedem offen, der Stollen in Dresden ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Köln hat die Inhaberin der Internetverkaufsplattform Amazon wegen der Verletzung von Markenrechten durch Suchergebnisse verurteilt. Eine Markenverletzung liege dann vor, wenn bei der Eingabe einer geschützten Marke in die Suchmaske bei Amazon nur die Produkte von anderen Händlern angezeigt werden.
Sachverhalt
Der Kläger ist Markenrechtsinhaber der Gemeinschaftsmarken „NEEDforSEAT“ und „MAXNOMIC“, unter denen er Büro- und Gamingstühle vertreibt. Beklagte war die Inhaberin der Online-Verkaufsplattform Amazon, auf der neben dem Vertrieb eigener Waren auch Waren von Dritthändlern angeboten werden. Der Kläger vertreibt seine Waren ... weiter lesen
Die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln vertritt die Interessen der Dart Industries Inc. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Markenrecht erhoben wird.
Inhalt der Abmahnung:
Die Dart Industries Inc. ist der Abmahnung zufolge eine bekannte Herstellerin von Frischhalte- und Gefrierbehältnissen. Ebenfalls sei sie Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für verschiedene Waren eingetragenen Marke „TUPPERWARE“.
Bei den Waren, die durch den Abgemahnten angeboten wurden, handle es sich der Abmahnung zufolge nicht um solche, die für den ... weiter lesen