Spezialisierungen
Um den sich stellenden Anforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf bestimmte Rechtsgebiete zu konzentrieren. Darüber hinaus ist die ständige Fortbildung und Qualifizierung unausweichlich. Nur so kann dem Mandanten die bestmögliche Qualität geboten werden. Maßstab unserer Arbeit ist der Nutzen, den wir für unsere Klientel schaffen. Die Grundlage hierfür bilden die Fachanwaltschaften. Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über nachgewiesene besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts auf einem bestimmten Rechtsgebiet führen darf. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei ununterbrochen Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden oder wissenschaftlich publizieren und dies der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,
- Deutschen Anwaltvereins (DAV);
- Hanauer Anwaltsvereinigung
- ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Miet- und WEG-Recht im DAV