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Karlsruhe (jur). Auch nicht tödlich Kranke haben das Recht, dass medizinische Behandlungen nach den eigenen Vorstellungen und dem eigenen Willen gegebenenfalls abgebrochen werden. Eine Unterscheidung zwischen tödlichen und anderen Erkrankungen findet keinen Halt in dem seit September 2009 geltenden Gesetz, heißt es in einem am Donnerstag, 16. Oktober 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 202/13). Eine Patientenverfügung sei nicht zwingend notwendig. Damit können Ehemann und Tochter einer heute 51-jährigen Frau aus Sachsen wohl doch noch den Abbruch ihrer Behandlung durchsetzen. Die Frau erlitt im September 2009 eine Gehirnblutung und liegt ... weiter lesen
Unter dem Arzthaftungsrecht versteht der Jurist die zivilrechtliche Haftung des Arztes für eine fehlerhafte Behandlung- auch Behandlungsfehler, Kunstfehler oder "Ärztepfusch" im Volksmund genannt. Neben der Haftung des einzelnen Arztes, fällt unter das Arzthaftungsrecht begrifflich auch das Krankenhaushaftungsrecht, das Zahnarzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte Patienten bundesweit in allen genannten Gebieten des Arzthaftungsrechts und helfen bei der juristischen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprüchen, angefangen beim außergerichtlichen Schriftwechsel mit dem Arzt/ ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ärzte müssen sicherstellen, dass ihre Patienten wichtige Informationen bekommen, etwa aus dem Arztbrief einer Klinik. Ein Verstoß kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden und Schadenersatzansprüche des Patienten rechtfertigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 24. August 2018 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 285/17). Verzichtbar ist die Patienteninformation danach nur, wenn sicher ist, dass auch der weiterbehandelnde Facharzt oder der Patient selbst die Informationen erhalten hat. Im Streitfall war der Patient mit Schmerzen im linken Bein und Fuß zu seiner langjährigen Hausärztin gegangen. Sie verwies ihn an eine Fachpraxis. ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten medizingeschädigte Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und helfen ihnen, ihre Schmerzensgeld- und ... weiter lesen
Hamm (jur). Wegen einer Querschnittslähmung als Folge mehrerer Behandlungsfehler hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer Patientin ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen. Diese für Deutschland recht hohe Summe sei wegen der „schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen“ gerechtfertigt, urteilte das OLG in einem am Donnerstag, 2. Februar 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 26 U 111/15). Danach kann ein schwerer Eingriff ohne gesicherte Diagnose schon für sich ein grober Behandlungsfehler sein. Die heute 57-jährige Patientin aus Oberhausen war von Beruf Krankenschwester. Seit Jahren litt sie unter Rückenschmerzen, vorwiegend im Bereich der Lendenwirbelsäule. Ende 2008 ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – es gibt viele Bezeichnungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Ausstellung „Menschen Museum“ mit sogenannten Plastinaten menschlicher Körper ist grundsätzlich möglich und rechtmäßig. Allerdings muss für jedes Exponat eine einzeln vorliegende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegen, urteilte am Mittwoch, 13. September 2017, das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 21 K 608.17). Der Heidelberger Anatom Gunther von Hagens stellt seit 1996 in Wanderausstellungen weltweit plastinierte menschliche Körper, Körperteile oder auch Tiere aus. Bei der Plastination wird der Leiche das Körperwasser und -fett entzogen und erst durch Aceton und schließlich durch einen Kunststoff wie Silikonkautschuk ersetzt. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Betreiber eines staatlich geförderten Plankrankenhauses können nicht einen Teil als Privatklinik rechtlich abtrennen, um so für Privatversicherte höhere Einnahmen zu erzielen. Bei räumlich und organisatorisch verbundenen Kliniken müssen auch die Privatversicherer nur die Fallpauschalen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Freitag, 28. Juli 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 U 2/17). Auf eine rechtliche Trennung der Plan- und der Privatklinik kommt es danach nicht an. Um die Grundversorgung mit Krankenhäusern abzusichern, erstellen die Bundesländer jeweils einen Krankenhausplan. Die dort ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Impfhersteller Biontech und Moderna haften nicht für mögliche Impfschäden durch ihre Corona-Impfstoffe. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag, 16. November 2023, drei Klagen gegen Biontech (Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22 und 3 O 60/23) und eine mit Versäumnisurteil gegen Moderna (Az.: 3 O 164/22) ab. Die vier Klägerinnen und Kläger hatten sich im Rahmen der Corona-Impfkampagnen mit einem der auf dem Botenmolekül Messenger-RNA (mRNA) basierenden Impfstoffe von Biontech oder Moderna impfen lassen. Sie behaupten, sie hätten dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen und teils auch erhebliche Schäden erlitten, etwa Erschöpfungszustände, starke Konzentrationsstörungen, Schädigungen des Immunsystems, ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Erleidet ein Unfallopfer durch eine falsche ärztliche Behandlung Schaden, haftet allein das behandelnde Krankenhaus. Die Verantwortung des Autofahrers, der den Unfall verursacht hat, tritt dahinter zurück. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 16. Juli 2015 (AZ: 5 U 28/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Ein Autofahrer stieß beim Überholen auf der Landstraße mit einem Kraftrad zusammen. Das kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer erlitt eine beidseitige Rippenserienfraktur mit Lungenquetschung. Im Krankenhaus wurde er sediert und beatmet. Als das Beatmungsgerät eine Störung ... weiter lesen
Hamm (jur). Beeinträchtigungen des Sexuallebens durch Impotenz des Ehemannes nach einer Operation lösen für die Frau noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies kommt erst dann in Betracht, wenn auch bei der Ehefrau gesundheitliche, etwa psychische Folgeschäden auftreten, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 21. Juli 2017, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 3 U 42/17). Lediglich Einschränkungen der ehelichen Sexualität verletzten die Frau nicht in eigenen Rechten. Im konkreten Fall war der Mann mehrfach an der Wirbelsäule operiert worden. Seine Ehefrau behauptet, er habe dabei einen Nervenschaden erlitten, durch den er impotent geworden sei. Dies ... weiter lesen