Menschenrecht
Menschenrechte definieren sich als subjektive Rechte, auf die sich jeder Mensch gleichermaßen berufen kann.
In Deutschland sind für die Einhaltung der Menschenrechte verschiedene Institutionen und Ämter zuständig, zu denen u.a. das Bundesverfassungsgericht, das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe gehören.
Abschließend lassen sich Menschenrechte nicht aufzählen, dazu gehört jedoch das Folterverbot, das Verbot der Sklaverei sowie das Diskriminierungsverbot.
Eine Ausprägung der Menschenrechte hierzulande findet sich im Grundgesetz, in den Artikeln 1 bis 20. Diese stellen u.a. sicher, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, und dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Staat ist.
Dennoch kann es auch in Deutschland zu Menschenrechtsverletzungen kommen. Diese mögen auf den ersten Blick nicht also solche identifizierbar sein, da man Menschenrechtsverletzungen meist mit tyrannisierten Staaten in Verbindung bringt, doch auch im Kleinen kann das Menschenrecht beschnitten werden.
So etwa im Fall der rückwirkenden Sicherungsverwahrung, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig erklärt wurde.
Dasselbe Gericht befindet die Diskriminierung von ledigen Vätern beim Sorgerecht ebenfalls als menschenrechtswidrig. Eine gerichtliche Einklagung des Sorgerechts sei hier nicht möglich. Vielmehr müssten sich ledige Väter von dem Einverständnis der Mutter abhängig machen.
Wenn auch Sie sich in einem Ihrer Menschenrechte oder Grundrechte verletzt fühlen, zögern Sie nicht, einen Anwalt für Menschenrecht aufzusuchen. Dieser wird Ihren individuellen Fall analysieren und Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern. Sie haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, durch Ihren Rechtsanwalt für Menschenrecht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen und so Ihr Recht durchzusetzen.