Dr. Michael Thorn
Rechtsanwälte
80803 München (Schwabing)
Deutschland
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Rechtsanwalt
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Dr. jur. Michael Thorn hat in München an der Luwig-Maximilians-Universität Rechtswissenschaften studiert und sowohl das Erste Staatsexamen als auch das Zweite Staatsexamen mit "grossem Prädikat" absolviert.
Mit einer Dissertation im Bereich Bankhaftungsrecht wurde er zum "Dr. jur." mit "magna cum laude" promoviert.
Einer universitären Tätigkeit schloß sich die Anwaltstätigkeit in zwei Münchener Kanzleien an, einer mittelständischen Kanzlei und einer international tätigen Anwaltssozietät.
1996 hat Dr. Thorn eine eigene Kanzlei gegründet und ist seither Inhaber einer Kanzlei in München-Schwabing.
2014 wurde von ihm die Kanzlei in Dr. Thorn Rechtsanwälte PartGmbB umgewandelt.
In der Kanzlei Dr. Thorn Rechtsanwälte PartGmbB praktiziert Dr. jur. Thorn gemeinsam mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Beatrice von Wallenberg Pachaly.
Rechtsanwältin von Wallenberg Pachaly wurde an der Ruhruniversität Bochum ausgebildet und hat dort ihr Erstes und Zweites Staatsexamen mit "grossem Prädikat" bzw. "Prädikat"absolviert.
Vor der Tätigkeit mit Dr. Thorn war sie in einer Anwaltskanzlei in San Francisco als juristische Mitarbeiterin tätig. Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly spricht englisch und französisch fließend und verhandlungssicher.
Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert und wurde von der Rechtsanwaltskammer 2011 zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt.
Arbeitsrecht:
Ein besonderer Schwerpunkt der Anwaltskanzlei DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB liegt im Bereich Arbeitsrecht. Die Kanzlei betreut alle Bereiche des Arbeitsrechts und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Somit besteht Expertise von Vorgehen, Sichtweise und Taktik beider Seiten, was den Mandanten zugute kommt.
Die Mehrheit der Mandate kommt aus dem Bereich Kündigungsschutz, d.h. es besteht eine ausgeprägte Praxis in der Vertretung von Mandanten vor Gericht in Kündigungsschutzverfahren. Ferner verhandeln die Anwälte aussergerichtlich Abfindungen und beraten bei der Gestaltung von entsprechenden Vereinbarungen.
Die Kanzleipraxis ist weiter geprägt von der Beratung in den Bereichen Abmahnung, Zeugnis, Abschluß eines Angestelltenvertrags sowie Teilzeit-, Altersteilzeitvereinbarungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.thorn-arbeitsrecht.de
Erbrecht:
Ein weiteres Spezialgebiet von Dr. Thorn ist das Erbrecht, in dem er in allen Bereichen für seine Mandanten tätig wird, d.h. von der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bzw. deren Prüfung über die Geltendmachung und die Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, z.b. aus Pflichtteil oder Vermächtnis oder die Anfechtung von erbrechtlichen Verfügungen bis hin zur kompletten Abwicklung von Erbschaften für Erben oder Erbengemeinschaften.
Dazu zählt selbstverständlich, wenn erforderlich auch die Vertretung im Erbscheinsverfahren bzw. vor den ordentlichen Gerichten.
Bankrecht und Kapitalanlagerecht:
Aus seiner wissenschaftlichen Tätigkeit resultiert auch eine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Bankhaftungsrechts, bzw. des Bankrechts bin hin zum Kapitalanlagerecht. In diesen Bereichen blickt Dr. Thorn auf eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung zurück.
Schwerpunkt anwaltlicher Praxis im Bankrecht ist die Beratung beim Abschluß von Kreditverträgen bzw. der Betreuung bei problematischen bzw. gescheiterten Finanzierungen, insbesondere gegenüber Abwicklungsabteilungen von Banken, daneben spielt auch eine gewichtige Rolle die Beratung bei Geltendmachung von Grundschuldansprüchen der Bank bzw. die Beratung bei Bürgschaft (Stichwort: sittenwidrige Bürgschaft).
Im Bereich des Haftungsrechts liegt der Schwerpunkt in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Anlageberatung gegenüber Banken, Anlageberatern und Vermittlern sowie in der Verfolgung und Rückholung investierter Gelder bei betrügerischen Kapitalanlagen.
Rechtsanwalt Dr. Thorn und Rechtsanwältin Beatrice von Wallenberg Pachaly:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Rechtsanwalt Dr. Thorn:
Münchener und Deutscher Anwaltsverein
DVEV, Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Ost-West-Wirtschaftsclub e.V.
Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn, "Haftungsrechtliche Risiken bei der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen",
VWF Verlag für Wissenschaft und Forschung GmbH, ISBN 3894814063, 232 S.
Aus der Buchbeschreibung des Verlags:
Das Buch befaßt sich mit einem Thema von außerordentlicher Aktualität und wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung: Der zivilrechtlichen Haftung der finanzierenden Bank bei Immobilienkapitalanlagen, insbesondere beim Erwerbermodell. Mit dem Versprechen sich um nichts kümmern zu müssen und obendrein Steuern zu sparen, wurden in der Vergangenheit zahlreiche gutgläubige Anleger angelockt, obwohl für Initiatoren und Vertreiber solcher Modelle klar war oder sein mußte, daß sich diese Anlage nicht "rechnen" würde. Der Autor befaßt sich mit der Frage, inwieweit auch Banken durch die Finanzierung dieser Anlagen zivilrechtliche Verantwortlichkeit trifft. Dabei werden die tatsächlichen Verhältnisse dieser Form des Immobilienvertriebs dargestellt und wirtschaftliche Risiken aufgezeigt. Hiermit wird die Grundlage geschaffen, systematisch die sich ergebenden Rechtsfragen anzusprechen und einer wissenschaftlichen Behandlung zuzuführen.
Dr. Michael Thorn
Clemensstraße 30
80803 München
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