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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und zieht dann aus, kommt für den Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit in Betracht, sich aus der Mietkaution zu bedienen, um seine Forderungen zu begleichen. Dabei kann es allerdings Grenzen geben, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt.
Der Fall:
In dem entsprechenden Fall ging es um einen Mieter aus Erfurt, der Nachzahlungen für die Betriebskosten in Höhe von knapp 1000 € für die Jahre 2006 bis 2009 nicht geleistet hatte. Nach seinem ... weiter lesen
Mieter droht neunjährigem Nachbarskind damit, ihm den Penis abzuschneiden – fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens wirksam. Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 26. März 2015 – 33 C 3506/14 (30) , juris.
Ausgangslage:
Mieter, die Vermieter oder von diesem beauftragte Personen, wie Hausverwalter, Hausmeister oder Objektbetreuer, mit Straftaten drohen, müssen zumeist mit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, in jedem Fall aber einer ordentlichen, rechnen.
Keine unmittelbare Pflichtverletzung gegenüber dem Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Wenn Vermieter ihre Wohnung vermieten, wollen sie naturgemäß eine ganze Reihe von Informationen über ihren potenziellen neuen Mieter einholen und haben daran in vielerlei Hinsicht auch ein berechtigtes Interesse. Die politische Überzeugung des Mieters bzw. dessen Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei darf dabei grundsätzlich keine Rolle spielen. Nun hat aber das Amtsgericht Göttingen in einem aktuellen Urteil, das sicherlich für Diskussionen sorgen wird, entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber informieren muss, wenn er ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auch dann, wenn die eigentliche Kündigung unwirksam ist (BGH, Urteil vom 08. April 2009 – VIII ZR 231/07 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
In der Praxis schließen Mieter nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung oft einen Vergleich mit dem Vermieter, wonach sie sich gegen Zahlung einer Abfindung zum Auszug aus der Wohnung verpflichten. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters gar nicht bestand, ärgern sich die Mieter über die Einigung. Hier wird schnell der Ruf nach ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27. August 2014 – 41 C 14/14 –, juris.
Ausgangslage:
Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters müssen vom Mieter in der Regel geduldet werden. Auch der Vermieter hat allerding in dieser Hinsicht einige Pflichten zu beachten. Der Mieter muss von entsprechenden Baumaßnahmen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn es sind nur sehr geringfügige Maßnahmen vorzunehmen oder diese dulden keinen Aufschub, etwa um drohende Schäden vom Mietobjekt abzuwenden.
Der Mieter kann den Ersatz von Aufwendungen, die sich aus solchen ... weiter lesen
Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. In manchen Bundesländern (zum Beispiel in Berlin) existiert das so genannte Anwaltsnotariat. Danach darf ein Notar gleichzeitig Rechtsanwalt sein. In anderen Bundesländern (etwa in Brandenburg) darf der Notar nicht gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein. Die dort tätigen Notare sind so genannte hauptberufliche Notare.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind die Notare unabhängig. Die Notare sind selbstständig. Die Notare tragen aber auch das Risiko, dass durch Ihr Verschulden Fehler gemacht werden, die für die Parteien nachteilige Konsequenzen haben. Für diesen Fall hat der Notar eine Berufshaftpflichtversicherung.
Der Notar ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ich hatte über das zu erwartende Maklersterben im Bereich Wohnungsvermittlung geschrieben. Teil 2 der Mietpreisbremse, wonach künftig der Besteller, also der Vermieter die Wohnungsvermittlung bezahlen muss und eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter nicht mehr zulässig ist, raubt den Wohnungsmaklern die Existenzgrundlage. Der eine geht, der andere kommt. So entstehen nun Onlineportale, die die Leistung der Makler Vermietern und Hausverwalter besonders günstig anbieten.
Einige Versprechungen wie das von Smmove, welches sich als neues eBay für den Wohnungsmarkt bezeichnet ... weiter lesen
In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Falls der Vermieter gleichzeitig auch Vermieter anderer Wohnungen ist, muss er dem Mieter zuerst eine dort freie Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anbieten, bevor er den Eigenbedarf geltend macht. Trotzdem bleibt die Eigenbedarfskündigung der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für einen ... weiter lesen
Zu den Folgen der Rückgabe nur eines Teiles der Schlüssel durch den Mieter von Gewerberäumen
Kurzfassung
Ein Schlüssel hat zumeist einen relativ geringen Materialwert. Gibt allerdings der Mieter nicht alle ihm bei Mietbeginn ausgehändigten Schlüssel zurück, kann das ins Geld gehen. Gerade bei Geschäftshäusern darf der Vermieter dann nämlich eine neue Schließanlage einbauen lassen – auf Kosten des früheren Mieters.
Den Mieter treffe die Pflicht, alle Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, befand das Landgericht Coburg. Und verurteilte einen Mieter, der dieser Pflicht nicht genügt hatte, zur Bezahlung von rund 840,- DM – den Kosten der Auswechslung.
Sachverhalt
Der Kläger hatte als ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Der Mieter braucht dann gar nicht zu renovieren. Er kann die Renovierung sogar vom Vermieter verlangen.
Bundesgerichtshof aktuell: In einer Entscheidung vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10 bestimmt der Bundesgerichtshof, dass eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung „weiß gestrichen" zurückzugeben, unwirksam ist. Der Mieter, so die mittlerweise gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, darf bei Abgabe der Wohnung nicht in seiner Farbwahl nur auf eine Farbe beschränkt werden, auch nicht auf weiß. Denn ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen .
Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, erst kürzlich hat der BGH wieder eine Entscheidung zum Zutrittsrecht des Vermieters in die Wohnung des Mieters getroffen. Die Entscheidung betrifft jedoch speziell das Zutrittsrecht bezüglich Instandsetzungsmaßnahmen durch den Vermieter. Gibt es allgemeine Regeln?
Alexander Bredereck: Grundsätzlich bewegen wir uns hier ja im Spannungsfeld zwischen Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung für den Mieter) und Art. 14 GG (Eigentumsgarantie bezüglich des Vermieters). Der Mieter kann also nach vollständiger Übergabe der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November, AZ: VIII ZR 266/14 .
Fall:
Ein Mieter hatte eine 5-Zimmer-Wohnung in Berlin angemietet. Im Mietvertrag wurde die Wohnfläche mit 156,95 qm und die monatliche Miete mit 811,81 DM angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche 210,43 qm. Der Vermieter verlangte vom Mieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Vermieter hatte sich bei der Berechnung der Mieterhöhung auf die tatsächliche Wohnfläche von 210,43 m² gestützt. Der Mieter hatte sich darauf berufen, dass für die Berechnung der zulässigen ... weiter lesen