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Die richtige Berechnung von Minderungsquoten: Welche Methode ist anzuwenden? Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Oft landet ein Streit um die richtige Minderungsquote vor Gericht. Dort geht es dann nicht selten ums Eingemachte, nämlich wenn der Vermieter aufgrund der ausgebliebenen Teilmietzahlungen fristlos kündigt und Räumungsklage erhebt. Bei jahrelanger Minderung kann die Berechnungsmethode über den Verbleib in der Wohnung entscheiden.
Tendenziell rückt die Rechtsprechung von schematischen Berechnungsmethoden ab. Entscheidend ist, wie stark der Gebrauchswert der Mietsache eingeschränkt war. Eine Lärmbelästigung, die sich etwa nur auf die ... weiter lesen
Gibt es Ausnahmen, in denen bei Baulärm die Miete nicht gemindert ist? Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen, in denen Mieter von den Bauarbeiten betroffen sind. Die Minderungsquote hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, etwa durch Lärm, Staub, Erschütterung, unansehnliches Baugerüst, Sichtbeschränkung durch Bauplanen etc. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet kursieren Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Mieter mag die Bauarbeiten als sehr störend empfinden. Ein Gericht kann das aber immer auch anders sehen und ... weiter lesen
Kaum ist es mehr als ein Jahr her, dass Sie als Mieter in Ihre neue Mietwohnung gezogen sind, schon finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Mieterhöhung, der Sie zu stimmen sollen. Und immer wieder beruft sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Wenn Sie sich auch fragen, ob Sie verpflichtet sind, zuzustimmen, dann lesen Sie weiter:
Der Vermieter ist gesetzlich dazu berechtigt, wenn er keine Staffelmiete oder Indexmiete mit Ihnen vertraglich vereinbart hat, die Nettokaltmiete in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Das ist in § 558 BGB geregelt. Dabei bleiben Mieterhöhungen wegen der Erhöhung der Betriebskosten und Modernisierungen außer Betracht. Bei der Erhöhung ... weiter lesen
Zu den Folgen eines Vorvertrages, durch den sich künftige Mietparteien verpflichten, einen Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen
Kurzfassung
Aus einem Vertrag vor dem eigentlichen Vertrag ergeben sich Rechte, aber auch Pflichten. Löst sich beispielsweise der künftige Mieter einseitig von einer bindenden Vereinbarung, einen Mietvertrag abzuschließen, hat er unter Umständen trotzdem die vereinbarte anvisierte Miete (als Schadensersatz) zu zahlen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der abzuschließende Mietvertrag erstmals hätte gekündigt werden können.
Das musste jetzt eine sich in diesem Sinne Verpflichtete erfahren. Amtsgericht und Landgericht Coburg verurteilten sie zur Zahlung von rund 1.500 € ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht:
Heute: Teil 1 – Instandsetzung und Mietminderung
1. Instandsetzung (Beseitigung der Mängel, deren Ursachen und deren Folgen)
Der Vermieter ist nach § 535 Abs. 1 Satz 1 dazu verpflichtet, die Mietwohnung frei von Mängeln zu halten. Entsteht im Laufe der Mietzeit ein Mangel, kann der Mieter daher vom Vermieter die ... weiter lesen
In einer jüngeren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos gekündigt hatte. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter die fristlose Kündigung darauf gestützt, dass das Jobcenter die Miete für die Mieter trotz Abmahnung immer wieder verspätet gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass dem Mieter ein etwaiges Verschulden des Jobcenters nicht zuzurechnen sei. Dem Mieter sei zugute zu halten, dass er wegen seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sei und dass das Jobcenter trotz Kenntnis der Abmahnungen nicht rechtzeitig zahlte. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss.
Vermieter braucht Räumungstitel:
Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Mieter, die von ihrem Vermieter eine Kündigung wegen Ruhestörung erhalten haben, sollten einige Hinweise beachten:
Vor jeder Räumung ist Räumungsklage erforderlich:
Geht es um Ruhestörung, sprechen Vermieter meist eine fristlose Kündigung aus. In diesem Fall müssen Mieter aber nicht einfach sofort nach Ablauf des gesetzten Datums aus der Wohnung raus. Bleibt der Mieter in der Wohnung, ist nämlich zunächst eine Räumungsklage des Vermieters erforderlich. Das Gericht überprüft dann in diesem Verfahren, ob die Kündigung des Vermieters wirksam ist. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2015, AZ: VIII ZR 297/14 :
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 mwN) . Die beim Thema Eigenbedarfskündigung sehr vermieterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verführt Vermieter zunehmend dazu, es mit der Begründung der Eigenbedarfskündigung und der Darlegung des ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich. Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Kettenrauchen in der Mietwohnung: Auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5.3.2008, Az. VIII ZR 37/07) gehört auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung zum normalen Mietgebrauch. Wenn hierdurch die Wände und Türen in den Zimmern vergilben, kann der Vermieter keinen Schadensersatz fordern. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof, ob dies auch in solchen Fällen gilt, wo die Spuren des Rauchens schon nach relativ kurzer Zeit nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen (zweimaliges Weißen der Wände und Streichen der Türen) beseitigt werden können.
Tipp ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist nach einer Entscheidung des BGH vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09 sogar dann der Fall, wenn die Wohnfläche mit einer „ca."-Angabe versehen ist. Nach dem BGH komme diesem Zusatz keine Bedeutung zu.
Dies führt dazu, dass der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen muss, wenn die Wohnfläche die als „ca." angegebene vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschreitet. Hierbei ist auch kein Kulanzabzug wegen der „ca."-Angabe zu machen, wobei schon fraglich ist, wie man diesen berechnen sollte. Für Mieter als auch für Vermieter lohnt es sich jedenfalls, die ... weiter lesen