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Derzeit steigen in Berlin die Mieten. Presseberichten zufolge erhalten Mieter insbesondere in den zentraleren Stadtbezirken Schöneberg, Friedrichshain, Wilmersdorf, Kreuzberg, Charlottenburg, Mitte, Lichtenberg und Neukölln vermehrt zum Teil nicht unerhebliche Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter. Die Mieterhöhungen stützen sich dabei häufig auf den aktuellen Berliner Mietspiegel von 2011. Dieser erlaubt Mieterhöhungen nach einer vorgegebenen Mietspiegeltabelle. In der Praxis sind manche Mieterhöhungen nicht zu verhindern. Strittig sind oft diejenigen Fälle, in denen Uneinigkeit über die Wohnwertmerkmale besteht, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen über das Ausmaß der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin.
Ausgangslage
Am 1.10.2014 wurde die so genannte Mietpreisbremse (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs) vom Bundeskabinett beschlossen.
Inhalt
Im Wesentlichen beinhalten die Regelungen
- eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten.
- eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt der zahlt).
Zeitpunkt des Wirksamwerdens für beide Regelungen unterschiedlich
Hier muss unterschieden werden: Die Regelungen zum Bestellerprinzip bei der Vermakelung von Wohnraum werden ... weiter lesen
München (jur). Liegen deutlich mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher einer Kommune bei ihren Mieten über der Grenze, die eine Kommune als „angemessen“ ansieht, darf dies nicht ohne Folgen bleiben. Die Kommune muss die hohen Mieten in ihrem Konzept über die zu zahlenden angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16). Die Münchener Richter rügten, dass Stadt und Landkreis Hof die zu übernehmenden Unterkunftskosten viel zu niedrig angesetzt haben und damit das menschenwürdige Existenzminimum der Hilfebedürftigen gefährdet wird .
Konkret ging es um eine alleinstehende ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof geht davon aus das dies jedenfalls in aller Wege selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung des Mieters erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.04.2007, Az. VIII AZ 182/06). In dem der Entscheidung zu Grunde liegendem Fall hatte eine Mieterin Schimmelpilz befall an mehreren Stellen unter anderem im Schlafzimmer der Wohnung festgestellt. Die Mieter litt an Neurodermitis und Asthma und hatte insbesondere in den Monaten vor Feststellung des Schimmelpilzbefalls häufiger Hautauschlag und Asthmaanfälle erlitten. Auch in einem solchen Fall ist die firstlose Kündigung nicht ohne vorherige Aufforderung unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, bzw. erfolgloses abmahnen wirksam es geht nur in dem ... weiter lesen
• Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei erheblichem Zahlungsverzug, bei erheblichen Vertragsverletzungen oder einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens fristlos kündigen. • Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt schon dann vor, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. • Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand ausgleicht oder eine öffentliche Stelle den Rückstand übernimmt. • Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ... weiter lesen
Kurz vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes hat das Verwaltungsgericht Berlin in diesem Jahr eine Entscheidung zugunsten einer Behörde und zu Lasten einer Eigentümerin getroffen (Beschluss des VG Berlin vom 21.02.2014, Az: 13 L 274/13 – b.) und dies obwohl in 2012 bei fast identischem Sachverhalt eine absolut entgegengesetzte Entscheidung durch das Gericht getroffen wurde (Beschluss des VG Berlin vom 23.01.2012, Az: 19 L 294/11 – a.) – nämlich zu Lasten der Behörde und zu Gunsten der Eigentümer. Wie kann das sein? Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin: ... weiter lesen
Ein feuchter Keller ist auch in einem Altbau ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.3.2013, AZ 63 S 628/12.
Ausgangslage:
Treten bei einem Altbau Gebrauchsbeeinträchtigungen auf, kann der Mieter grundsätzlich Instandsetzung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Hier ist zunächst zu fragen, welchen baulichen Zustand der Vermieter schuldet. Ausgangspunkt sind immer die zum Zeitpunkt der Errichtung, bzw. wesentlichen Änderung der Mietsache geltenden Bestimmungen. Allein die Tatsache, dass diese eingehalten wurden, ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5.3.2008, Az. VIII ZR 37/07) gehört auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung zum normalen Mietgebrauch. Wenn hierdurch die Wände und Türen in den Zimmern vergilben, kann der Vermieter keinen Schadensersatz fordern. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof, ob dies auch in solchen Fällen gilt, wo die Spuren des Rauchens schon nach relativ kurzer Zeit nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen (zweimaliges Weißen der Wände und Streichen der Türen) beseitigt werden können.
Sollte der Zigarettenrauch in die über dem Raucher gelegene Wohnung eindringen und den Mitmieter belästigen, kommt eine Minderung seiner ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses verjährte Mietforderungen entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob er mit der Kaution aufrechnen kann. Grundsätzlich ja! Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlauben grundsätzlich die Aufrechnung mit einer bereits verjährten Forderung. Bislang war strittig, ob eine verjährte Mietzinsforderung auch gegen ein verpfändetes Sparbuch aufgerechnet werden kann. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 8.2.2010 (Az. 20 U 167/08) hatte dies noch bejaht. Der Vermieter konnte das Sparbuch in ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander ... weiter lesen
Grundsätzlich kann hier zunächst auf die Ausführungen zum Wohnraummietrecht verwiesen werden.
Hinsichtlich der Mietstruktur sind die Vertragsparteien allerdings wesentlich freier als im Wohnraummietrecht. So ist z.B. die Vereinbarung einer sogenannten Umsatzmiete zulässig. Der Vermieter übernimmt dann einen Teil des unternehmerischen Risikos des Mieters. Wichtig ist, dass die Berechnungsgrundlagen für die Umsatzmiete (Netto- oder Bruttoumsatz, Umgang mit durch besondere Rabatte erzielten Umsätzen usw.) ausreichend deutlich geregelt sind.
In der Praxis kommt auch die Vereinbarung einer Indexmiete (geregelt in § 557b BGB) vor. Der Mietpreis ist bei der Indexmiete nicht dauerhaft ... weiter lesen
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens und zum Nachschieben eines erneuten Mieterhöhungsverlangens im Prozeß
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei gleichgelagerten Verfahren über die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 Miethöhegesetz (seit 1.9.2001: § 558a BGB) entschieden.
Der Vermieter verlangte in beiden Fällen schriftlich eine Erhöhung des Mietzinses und verwies zur Begründung auf drei in verschiedenen Geschossen eines anderen Hauses in derselben Straße gelegene Wohnungen, für welche ein vergleichbarer Mietzins gezahlt werde. In den angegebenen Geschossen befanden sich ... weiter lesen