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Im Falle des Vorliegens von Mietmängeln kommen umfassende Rechte des Mieters in Betracht: Instandsetzung Der Mieter kann vom Vermieter die Instandsetzung der Mietsache, also die Beseitigung der Mängel, verlangen und im Falle der Weigerung einklagen. Im Rahmen der Instandsetzungsklage bereitet oft das Formulierungen der Anträge Schwierigkeiten. Der Mieter darf dem Vermieter nämlich nicht vorschreiben, auf welche Art und Weise dieser die Mängel behebt. Lediglich wenn nur eine Art der Behebung in Betracht kommt, darf diese im Antrag formuliert werden. Ersatzvornahme Beseitigt der Vermieter Mängel trotz vorheriger Anzeige und Instandsetzungsaufforderung unter Fristsetzung ... weiter lesen
Ist die Miete auch dann gemindert, wenn sich später herausstellt, dass keine Gesundheitsgefahr bestand? Nach dem Einzug in eine Wohnung bemerkt manch ein Mieter, dass die Wohnung nach chemischen Stoffen riecht. Der Mieter ist natürlich besorgt – besonders, wenn in der Wohnung Kinder wohnen. Sollte gerade ein Neugeborenes zur Welt gekommen sein, ist es nur verständlich, dass sich die Eltern große Sorgen machen. Zunächst rufen die besorgten Mieter die Hausverwaltung zu Hilfe. Die wiegelt oft erst einmal ab. Die Gerüche seien gar nicht so schlimm. Der Mieter müsse einige Tage ordentlich durchlüften; dann sei der Geruch verflogen und das Problem gelöst. Der chemische Geruch ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Mieter einen Mietvertrag noch vor Mietbeginn kündigen kann, wenn der Vermieter ihn zu Falschangaben gegenüber Behörden auffordert Kurzfassung Die Aufforderung durch den Vermieter zu Falschangaben gegenüber Behörden kann dem Mieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages eröffnen. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Gerichte erachteten eine Kündigung des Mieters noch vor Mietbeginn für wirksam – hatte ihn doch der Vermieter schriftlich aufgefordert, Tatsachen gegenüber dem Landratsamt zu verschweigen, um einen Berechtigungsschein für geförderten Wohnraum zu erhalten. Ein derartiges Ansinnen des Vermieters führe dazu, dass dem Mieter ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 26.10.2017 - 9 C 476/15. Das Amtsgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 9 C 476/15) entschieden, dass der Vermieter im Fall eines Mangels an der Mietsache nur den eigentlichen Mangel, nicht aber die Mangelursachen beseitigen muss. Worum ging es und wie ist die Entscheidung zu beurteilen? Feuchtigkeit im Keller: Im konkreten Fall war der zur vermieteten Wohnung gehörige Keller mit Wasser vollgelaufen und hatte Feuchtigkeit verursacht. Nachdem die Vermieterin Modernisierungsarbeiten durchführen und die Außenwände hatte dämmen lassen, verlangte die ... weiter lesen
Zur Frage, ob bei einem Zeit-Mietvertrag eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse dem Mieter ein Kündigungsrecht gibt Kurzfassung Eine wesentliche Verschlechterung seiner Finanzen berechtigt den Wohnungsmieter nicht zur Kündigung eines Zeit-Mietvertrages. Wer dennoch aus- und eine billigere Wohnung bezieht, zahlt am Ende möglicherweise (beinahe) doppelt. Diese finanziell bittere Erfahrung musste nun eine Familie in einem Rechtsstreit vor Amts- und Landgericht Coburg machen. Wer bewusst einen längerfristigen Vertrag eingehe, müsse sich daran auch festhalten lassen, befanden die Coburger Richter. Die Kündigung wegen Einkommenseinbußen war damit unwirksam, zwei Mietverträge wirksam – und deshalb sind die Mieten für ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.2.2015, VIII ZR 175/14: Ausgangslage: Wenn der Mieter die Miete nicht zahlen kann, berechtigt dies den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Immer wieder umstritten ist die Frage, inwieweit das Verschulden Dritter an der Zahlungsunfähigkeit des Mieters von diesem eingewandt werden kann. Grundsätzlich gilt: Der Mieter hat seine mangelnde Zahlungsfähigkeit immer zu vertreten. Das zeigt auch der nachfolgende Fall wieder. Der Fall: Der Mieter hatte rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt, die Unterhaltskosten waren jedoch nicht bewilligt worden. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2015 – VIII ZR 166/14 –, juris. Ausgangslage: Stützt der Vermieter seine Kündigung auf Eigenbedarf, kann der Mieter jedenfalls dann, wenn die Eigenbedarfskündigung weder durch den Mietvertrag noch durch eine Sperrfrist ausgeschlossen ist, regelmäßig wenig ausrichten. Einer der Einwände, die nahezu nie erfolgreich sind, ist „der Vermieter brauche so viel Wohnraum nicht“. Hintergrund: das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen festgestellt, dass es grundsätzlich Sache des Vermieters ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Vermietung von Wohnungen an Feriengäste, z.B. in den Szenebezirken von Berlin: Ein Wohnungseigentümer darf ohne Einschränkungen an (ständig wechselnde) Feriengäste vermieten. Der Bundesgerichtshof hat in einem neueren Urteil (BGH, Urteil vom 15.1.2010, V ZR 72/09) etwas überraschend festgestellt, dass ein Wohnungseigentümer eine Wohnung an häufig wechselnde Personen (Feriengäste) vermieten darf, also quasi eine Nutzung als Pension, bzw. Ferienwohnung eine zulässige Wohnnutzung sei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köpenick. Ausgangslage: Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, ist es grundsätzlich erforderlich, dass er darlegt, dass und wie er die Wohnung künftig zu nutzen gedenkt. Immer wieder umstritten in der Rechtsprechung ist die Frage, ob dem Vermieter hier bei der Bestimmung seines Wohnbedarfs von den Gerichten Grenzen gesetzt werden können. Beispiel: Kann ein Vermieter, der bereits in einer Wohnung wohnt, auch noch die Nachbarwohnung wegen Eigenbedarfs mit der Begründung kündigen, er brauche mehr Quadratmeter? Antwort: Das geht. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. In vorangegangenen Artikeln hatte ich bereits zu der Frage der formalen Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung und zu der Nachvollziehbarkeit Stellung genommen. Letzte Stufe der Prüfung ist die inhaltliche Richtigkeit. Um diese vornehmen zu können, muss der Mieter in der Regel Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegenden Rechnungen, Verträge und sonstigen Belege vornehmen. Die Einsichtnahme muss ebenfalls dann beim Vermieter erfolgen, wenn dieser sich weigert, die Kopien zu übersenden. Einen Anspruch auf Übersendung der Kopien hat der Mieter nur in Ausnahmefällen, ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Vermieter können bei einer beschädigten Mietwohnung sofort Schadenersatz verlangen. Sie sind nicht verpflichtet, dem Mieter zunächst eine Frist zur Reparatur zu setzen, urteilte am Mittwoch, 28. Februar 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII 157/17). Angemessene Fristen seien nur bei Schönheitsreparaturen erforderlich, wenn der Mieter diese vertraglich durchführen muss. Im jetzt entschiedenen Fall kommt ein Mieter aus Hohenroth im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld um die Zahlung von Schadenersatz für seine beschädigte Mietwohnung nach seinem Auszug nicht herum. Vermieter verlangte Schadenersatz von dem ausgezogenen Mieter Als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.3.2013, AZ: 65 S 494/12. Ausgangslage: Nicht jeder Besucher des Mieters gefällt auch dem Vermieter. Vermieter versuchen in solchen Fällen zum einen gegenüber dem Besucher direkt vorzugehen (z.B. durch ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage). Zum anderen können sie auch Druck direkt auf den Mieter ausüben. Dies geschieht durch Abmahnung und gegebenenfalls eine fristlose Kündigung. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten eines Besuchers ohne weiteres dem Mieter als eigener Pflichtverstoß zuzuordnen. Nur ein solcher Pflichtverstoß ... weiter lesen