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Umstände, die dem Mieter bereits in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt wurden oder ihm aus sonstigen Gründen bereits bekannt sind, muss der Vermieter nicht noch einmal ausdrücklich in der Eigenbedarfskündigung aufführen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Versäumnisurteil vom 06. Juli 2011 – VIII ZR 317/10 –, juris)
Die Ausgangslage:
Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB muss der Vermieter im Kündigungsschreiben die Gründe für das berechtigte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses angeben. Vermietern ist ausdrücklich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Schönheitsreparaturen sind die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Abnutzung an der Wohnung durch den Mietgebrauch. Sie umfassen das Streichen der Wände, Innentüren, Fensterrahmen, Heizungsrohre, etc. Ältere Mietverträge (bis in die frühen 2000er) sahen vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Zeiträumen bemessen durchführen musste. Der damals gängigste Zeitraum war, dass Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Wie ist die Rechtslage, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung generell untersagt, der Mieter aber das Bedürfnis verspürt, ein Haustier halten zu wollen? Darf der Vermieter wegen Hundehaltung kündigen? Darf der Vermieter wegen einer vom Mieter gehaltenen Katze kündigen? Was ist zu tun, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung zwar erlaubt, der Mieter aber ganz viele seiner geliebten Tiere halten will?
Zunächst kommt es auf die Regelungen im Mietvertrag an. Erlaubt dieser die Tierhaltung, hat der Mieter dennoch bestimmte Grenzen zu beachten. Hält ein Mieter etwa 15 Katzen in seiner Wohnung, die dann auch noch dauernd im Gemeinschaftsgarten herumlaufen, kann der Vermieter das Mietverhältnis nach ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung eines Mieters, der seinen Vermieter gewaltsam vor die Tür gesetzt hatte, für unwirksam. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13.
Die Ausgangslage:
Wird der Mieter gegenüber dem Vermieter oder seinen Beauftragten (Hausverwaltung, Hausmeister und ähnlichen Person) handgreiflich oder beleidigend, verstößt dies regelmäßig in der Art erheblicher Weise gegen die Pflichten aus dem Mietverhältnis, dass eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter auch ohne vorherige ... weiter lesen
Derzeit steigen in Berlin die Mieten. Presseberichten zufolge erhalten Mieter insbesondere in den zentraleren Stadtbezirken Schöneberg, Friedrichshain, Wilmersdorf, Kreuzberg, Charlottenburg, Mitte, Lichtenberg und Neukölln vermehrt zum Teil nicht unerhebliche Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter. Die Mieterhöhungen stützen sich dabei häufig auf den aktuellen Berliner Mietspiegel von 2011. Dieser erlaubt Mieterhöhungen nach einer vorgegebenen Mietspiegeltabelle. In der Praxis sind manche Mieterhöhungen nicht zu verhindern. Strittig sind oft diejenigen Fälle, in denen Uneinigkeit über die Wohnwertmerkmale besteht, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen über das Ausmaß der ... weiter lesen
Die Zwangsversteigerung von Immobilien findet bei den Amtsgerichten statt, in dessen örtlicher Zuständigkeit sich die zu versteigernde Immobilie befindet. Die Suche nach einer zu versteigernde Immobilie wird erheblich erleichtert durch einen bundesweiten Onlinedienst des Landes Nordrhein-Westfalen auf www.zvg-portal.de/index.php .
Die Zwangsversteigerung ist öffentlich. Jeder kann an ihr teilnehmen und mitbieten.
Zu Beginn einer Zwangsversteigerung verliest der Rechtspfleger zunächst den wesentlichen Inhalt des Grundbuches, in das die zu versteigernde Immobilie eingetragen ist. Der Interessent sollte sich, bevor er bei einer Zwangsversteigerung mit bietet, bereits ausführlich über die Immobilie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen bricht bei Mietern schnell Panik aus, auch wenn dafür zunächst kein Anlass besteht. Hier die wichtigsten Hinweise für Mieter, die eine Kündigung wegen Mietschulden erhalten haben:
Räumung nur nach Räumungsprozess vor dem Amtsgericht:
Keine Sorge, Sie können nicht einfach so von heute auf morgen vom Vermieter auf die Straße gesetzt werden. Auch nach erhaltener Kündigung können Sie also erstmal weiter in der Wohnung bleiben. Der Vermieter muss in diesem Fall dann nämlich zunächst ... weiter lesen
In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Falls der Vermieter gleichzeitig auch Vermieter anderer Wohnungen ist, muss er dem Mieter zuerst eine dort freie Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anbieten, bevor er den Eigenbedarf geltend macht. Trotzdem bleibt die Eigenbedarfskündigung der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für einen ... weiter lesen
Erhält der Vermieter die Wohnung oder Gewerberäume in mangelhaftem Zustand zurück, ist Eile geboten. Bei Rückgabe des Mietobjekts beginnt eine sechsmonatige Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache. Der BGH hat in einem relativ aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 23.6.2010, AZ: II ZR 52/08) noch einmal klargestellt, dass diese Verjährung umfassend wirkt. Alle Ansprüche, die einen hinreichenden Bezug zum Mietobjekt aufweisen, werden erfasst. Beschädigt der Mieter zum Beispiel den mitvermieteten Kühlschrank, verjähren auch diese Schadensersatzansprüche innerhalb eines halben Jahres nach Rückgabe. In ... weiter lesen
Schlechte Nachrichten für Mieter: Der Bundesgerichtshof erweitert die Möglichkeiten für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, drastisch. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2015 – VIII ZR 166/14 –, juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Der gesetzliche Schutz von Mietern gegen Eigenbedarfskündigungen des Vermieters ist unzureichend. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil der Eigenbedarfskündigungen vorgeschoben ist. Es gibt kein besseres Mittel, eine günstig vermietete Wohnung zu entmieten. Umgekehrt sparen Käufer von vermietetem ... weiter lesen
Gewerberaummietrecht: Starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen führen auch im Gewerberaummietrecht zur Unwirksamkeit der gesamten Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 8.10.2008, Az.: XII ZR 84/06) hat klargestellt, dass auch im Gewerberaummietverhältnis starre Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zur Unwirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen. Nach dem Gesetz ist grundsätzlich der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Da diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Zum Herbstbeginn beginnt auch die Schimmelpilzsaison in deutschen Mietwohnungen. Der Vermieter haftet vollumfänglich, wenn der Schimmelpilz ausschließlich auf Baumängel zurückzuführen ist. Anders sieht die Sache aus, wenn der Mieter durch sein Wohnverhalten den Schimmelpilz verursacht hat. Ein beliebter Einwand des Vermieters ist mangelhaftes Lüftungsverhalten. Dabei werden Mängel beim Heizverhalten des Mieters oft unterschätzt. Gerade eine unzureichende Beheizung der Mieträume kann den Schimmelpilz (mit)verursachen. Die Folge: Nicht der Mieter hat gegen den Vermieter ... weiter lesen