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Nachfolgend finden Sie Mietrecht Ratgeber aus Berlin
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Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (BGH, Urteil v. 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06): Die Klausel ist unwirksam. Der Vermieter darf das Halten von Kleintieren nicht verbieten, weil dies zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Zu den Kleintieren rechnet man zum Beispiel Ziervögel, Fische, Meerschweinchen, Schildkröten und Hamster. Hunde und Katzen zählt der Bundesgerichtshof nicht mehr zu Kleintieren in diesem Sinne. Will der Mieter Hunde oder Katzen halten, kann die Frage der Zulässigkeit nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Hierbei sind die Interessen des Vermieters und die des Mieters gegeneinander abzuwägen. Es kommt dann auf ... weiter lesen
Eine Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen, wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter das Mietverhältnis "nur in besonderen Ausnahmefällen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen kann, wenn wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen". Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13 -, juris). Vorliegend lesen Sie Teil 13 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. 13. Ausschluss ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, gefährdet er den Bestand des Mietverhältnisses erheblich. Der Vermieter ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Doch nicht immer bedeutet ein solcher Rückstand tatsächlich, ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Ist die Eigenbedarfskündigung nicht vertraglich ausgeschlossen und greift keine Sperrfrist aufgrund von Umwandlung der Wohnung in Wohnungseigentum, hat es der Vermieter bei bestehendem Eigenbedarf mit der Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung relativ leicht. Gerichte zeigen deshalb in der Praxis mitunter die Neigung, allzu rasch Einwände, die Mieter im Prozess vorbringen, zu übergehen. Manchmal hilft in solchen Fällen dann nur noch die Verfassungsbeschwerde. Verfassungsbeschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs: Auch Verfassungsgerichte haben immer wieder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Schriftform von besonderer Bedeutung Geht es darum, einen Gewerberaummietvertrag abzuschließen, kommt der Schriftform eine besondere Bedeutung zu. Das BGB sieht im § 550, der über § 578 II BGB Anwendung findet, vor, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, wenn die Anforderungen im Hinblick auf die Schriftform nicht gewahrt werden. Das ist immer dann verheerend, wenn eine der Vertragsparteien, sei es nun der Mieter oder der Vermieter, Investitionen in erheblichem Umfang getätigt haben – in dem Glauben, dass der Vertrag ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. 6. Wegfall der Anbietpflicht wegen Ablehnung eines Angebots durch den Mieter Der Mieter lehnt eine angebotene Wohnung nicht ab, wenn er darauf besteht, dass die Ersatzwohnung zu demselben Qm-Preis vermietet wird; die Anbietpflicht ist keine Option zur Mieterhöhung (AG Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2007 – 9 C 560/07 –, juris). 7. Nachträgliche Heilungsmöglichkeiten einer Verletzung der Anbietungspflicht? Eine einmal verletzte Anbietpflicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Deutschlandweit sind bisher kein Dutzend Klagen von Mietern in Zusammenhang mit der Mietpreisbremse eingereicht worden. Wie können sich Mieter wehren, wenn sie annehmen, dass der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt? Zunächst selbst nachforschen: Mieter sollten sich zuerst darum bemühen, den Vormieter der entsprechenden Wohnung zu finden, um von diesem Auskunft über Höhe und Zusammensetzung der letzten Miete zu erlangen. Mit den so gewonnenen Informationen kann dann überprüft werden, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde. Hat man auf diesem Weg keinen ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. 3. Reichweite der Anbietpflicht Die Frage der Reichweite der Anbietpflicht ist unter zwei Aspekten relevant. Zum einen ist die Frage, ob der Vermieter in räumlicher Sicht jede in seinem Bestand befindliche freie Wohnung anbieten muss oder nur Wohnungen zum Beispiel im Haus, im Stadtbezirk oder in der Stadt? Zum anderen ist die Frage relevant unter dem Gesichtspunkt inwieweit Wohnungen angeboten werden müssen, die entweder viel teurer, viel größer, viel kleiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 2011 – VIII ZR 89/10 –, juris. Die Ausgangslage: Mindestens einmal im Jahr erhalten Mieter ihre Betriebskostenabrechnung. Kaum ein Mieter versteht diese. Dabei soll nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich für die Nachvollziehbarkeit die Sicht eines „durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters“ sein. Das Problem: Mit der Beschreibung einer solchen Person hat sich der Bundesgerichtshof eine Kunstfigur geschaffen, die es in der Realität nicht gibt. ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (OLG Karlruhe, Urteil vom 17.12.2009, Az. 9 O 42/09) entschieden, dass bei einem Altbau (hier Baujahr 1920) keine Verpflichtung des Vermieters besteht, in den Räumen zu gewährleisten, dass bestimmte Höchsttemperaturen nicht überschritten werden. Zumindest kurzfristige und geringe Überschreitungen der in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Temperaturen stellen noch keinen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter darf deswegen dann auch nicht die Miete mindern. Diese Entscheidung weicht von den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte ab. Danach können hohe Temperaturen in Büroräumen durchaus einen Mietmangel (und damit eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin. Ausgangslage Am 1.10.2014 wurde die so genannte Mietpreisbremse (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs) vom Bundeskabinett beschlossen. Inhalt Im Wesentlichen beinhalten die Regelungen - eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten. - eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt der zahlt). Zeitpunkt des Wirksamwerdens für beide Regelungen unterschiedlich Hier muss unterschieden werden: Die Regelungen zum Bestellerprinzip bei der Vermakelung von Wohnraum werden ... weiter lesen
Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben. Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen eines Folgeprozesses einschätzen können. Ein ... weiter lesen