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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Wenn Mieter in ihrer Wohnung Lärm, z.B. von Nachbarn, ausgesetzt sind, reagieren sie oftmals gereizt und überhastet. Allerdings lässt sich durch ein überlegtes Vorgehen gegen den Störer und parallel gegen den Vermieter bzw. die Hausverwaltung deutlich mehr erreichen, als durch wilde Beschimpfungen. Wer gegen Ruhestörungen vorgehen will, muss unbedingt ein professionelles Lärmtagebuch führen. Hier die wichtigsten Hinweise für Mieter in dieser Situation:
Zunächst abwägen: Nachbarschaft oder Krieg?
Unter einem Vorgehen gegen den Nachbarn wegen Lärms ... weiter lesen
In einem jüngeren Urteil (BGH, Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 300/08) hat der Bundesgerichtshof die Klage eines Mieters auf Feststellung zur Berechtigung einer Mietminderung und auf Unterlassung von Lärmbelästigung durch ein nach Einzug des Mieters im Erdgeschoss errichtetes Fischrestaurant und eine dort betriebene Abluftanlage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat entscheidend darauf abgestellt, dass die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Normen eingehalten wurden. Spätere Änderungen der Gesetzeslage seien unbeachtlich.
Tipp Mieter: Insbesondere, wenn sich die Lärmsituation erst im Laufe des Mietverhältnisses verschlechtert, ist die Rechtsprechung sehr uneinheitlich, was ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Freiheit mit regelmäßigen Partys genießt. Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung belastet jeden, der in den angrenzenden Wohnungen wohnt. Nicht selten kann der Mieter nicht einschlafen oder wird durch den Lärm nachts geweckt. Das ist nicht nur unangenehm und belastend, sondern führt ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Vermieter dürfen die Kaution ihres Mieters während des laufenden Mietverhältnisses nicht antasten. Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag, die dem Vermieter bei fälligen Ansprüchen auch den Griff ins Mietkautionskonto erlauben, sind unwirksam, urteilte am Mittwoch, 7. Mai 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 234/13).
Im entschiedenen Rechtsstreit kann damit eine Mieterin aus Bonn von ihrem Vermieter verlangen, dass dieser die vom Mietkautionskonto abgehobene Kaution wieder zurückzahlt. Die Mieterin hatte bei dem Vermieter insgesamt 1.400 Euro als Kaution hinterlegt. Eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag bestimmte, dass der Vermieter bei „fälligen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
In den vergangenen Wochen gab es immer wieder teils schwere Unwetter, die zu dem einen oder anderen vollgelaufenen Keller und zum Teil auch Schlimmerem geführt haben. Dementsprechend angestiegen sind auch die Anfragen zum Thema Wassersachaden in der Wohnung. Welche Rechte haben Mieter, die von einem Wasserschaden betroffen sind?
Umgehende Mängelanzeige beim Vermieter
m ersten Schritt sollten Mieter einen entsprechenden Mangel sofort beim Vermieter anzeigen, um sich nicht sogar selbst schadenersatzpflichtig zu machen, wenn sich der Schaden später noch verschlimmert. Was aber kann man tun, wenn der ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.1.2010 - XII ZR 22/07) entschieden, dass im Gewerberaummietrecht die Frist des § 556 Absatz 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter mit Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgt, nicht gilt.
Daraus folgt, dass der Vermieter grundsätzlich auch für länger zurückliegende Zeiträume noch Betriebskostenabrechnungen stellen kann und der Mieter daraus resultierende Nachforderungsbeträge ausgleichen muss. Im Zuge dieser Entscheidung stellt sich die Frage, welche Fristen für die Abrechnung von Nebenkosten im ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ich hatte über das zu erwartende Maklersterben im Bereich Wohnungsvermittlung geschrieben. Teil 2 der Mietpreisbremse, wonach künftig der Besteller, also der Vermieter die Wohnungsvermittlung bezahlen muss und eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter nicht mehr zulässig ist, raubt den Wohnungsmaklern die Existenzgrundlage. Der eine geht, der andere kommt. So entstehen nun Onlineportale, die die Leistung der Makler Vermietern und Hausverwalter besonders günstig anbieten.
Einige Versprechungen wie das von Smmove, welches sich als neues eBay für den Wohnungsmarkt bezeichnet ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Endet der Streit zwischen dem Vermieter/der Vermieterin und der Mietpartei nach der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs in einem Vergleich und stellt sich später heraus oder vermutet der Mieter/die Mieterin, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, so stellt sich die Frage, ob Schadensersatzansprüche der ehemaligen Mietpartei bestehen. Einigkeit besteht wohl in der Frage, dass ein abgeschlossener Vergleich ausgelegt werden muss:
Schließen die Parteien einen Vergleich, dann kommt es darauf an, ob sie mit dem Vergleich alle gegenseitigen ... weiter lesen
Kündigung des Vermieters nach schweren Beleidigungen wie „Fette Kaugummi-Drecksau“ und „Dreckige Schweine-Drecksau“ wirksam: Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts München I vom 13.1.2015, AZ. 24161/14 .
Ausgangslage:
Die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung wegen der Beleidigung des Vermieters beschäftigt die Gerichte immer wieder. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist meist die Schwere der entsprechenden Beleidigung. Vergleichsweise harmlose Beleidigungen können eine Kündigung vor Gericht in der Regel nicht rechtfertigen. Anders ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung richtig zu heizen und zu lüften. Wenn er dies nicht tut, kann er für einen Schimmelschaden verantwortlich sein oder zumindest eine Mitschuld daran tragen. Die Konsequenz: Wenn sich herausstellt, dass falsches Heizen und Lüften alleinige Ursache für einen Schimmelschaden ist, ist die Miete wegen Schimmels nicht gemindert. Wenn der Mieter bereits Teile der Miete einbehalten hat, droht eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche gegen den Vermieter sind nicht durchsetzbar. Selbst wenn ... weiter lesen
Das Minderungsrecht kann für einzelne Räume der Wohnung unterschiedlich beurteilt werden: In Funktionsräumen, wie Küche, Bad und Flur, muss der Mieter mehr Lärm hinnehmen als in Wohn- und Schlafräumen.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 300/08) hat in einer aktuellen Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei einer Lärmbelästigung nicht ohne weiteres von einem Mangel der gesamten Wohnung auszugehen ist. Jeweils für die einzelnen Räume und die Nutzungsmöglichkeiten ist die konkrete Beeinträchtigung festzustellen. Bei bloßen Funktionsräumen sind Lärmeinwirkungen noch nicht ohne weiteres als Mangel anzusehen. Bei Wohn- und ... weiter lesen
Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll? Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern. Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den ... weiter lesen