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§ 577 BGB wird hier analog angewandt. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04. April 2011– 1 BvR 1803/08 –, juris).
Die Ausgangslage:
Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB. Dem Wortlaut nach umfasst die Vorschrift nur Fälle der Begründung von Wohnungseigentum. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Bewohner eines Ein- oder ... weiter lesen
Mietvertrag, Schönheitsreparatur u. Renovierungsklausel – neue Entscheidungen des BGH zu unrenovierten Wohnungen
Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.07.2020:
Am 8. Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen Fragen zu Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen geklärt und dabei die Rechte bzw. Ansprüche und Pflichten von Mietern und Vermietern genauer geregelt (BGH, Urteil v. 08.07.2020, Az.: VIII ZR 163/18 und Az.: VIII ZR 270/18).
Regelung im Gesetz zu Schönheitsreparaturen u. Zulässigkeit abweichender Klauseln im Mietvertrag:
Nach dem Gesetz (§ 535 BGB) hat der Vermieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und daher bei ... weiter lesen
Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade“ bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen – vermeintlich – erleichterter Räumungsmöglichkeiten in der Kritik. Die Berliner Räumung hat sich in der Berliner Räumungspraxis entwickelt. Normalerweise durchläuft die Räumung folgende Stadien: Der Vermieter klagt auf Räumung, gewinnt und lässt den rechtskräftigen Räumungstitel durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken. Als ob dem Vermieter nicht bereits genug Kosten entstanden sind, verlangt der ... weiter lesen
Die Betriebspflicht ist die Pflicht des Mieters, das für das angemietete Objekt vorgesehene Geschäft tatsächlich zu betreiben, also z.B. einen Laden offen zu halten. Beispielsfall: Mieter M hat in einem Einkaufscenter eine Teilfläche von Vermieter V zum Betrieb eines Blumengeschäfts gemietet. Im Hochsommer laufen die Geschäfte schlecht, niemand kauft Blumen. M beschließt seine Laden in den Monaten Juli und August zu schließen und ans Meer zu fahren. V verweist auf den Mietvertrag, in dem eine Betriebspflicht geregelt ist. Muss M das Geschäft offen halten, obwohl ihn die Einstellung einer Ersatzkraft im Ergebnis mehr kosten würde, als das Geschäft in den beiden Monaten ... weiter lesen
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Bescheinigung ortsüblich sei. In Berlin ist das wohl so, da nahezu alle großen Vermieter eine entsprechende Bescheinigung verlangen. Doch wer hat schon Zeit und Lust, sich mit seinem Vermieter über diese Frage vor Gericht zu streiten. In der Regel wird die Bescheinigung sofort gebraucht. Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden (so ... weiter lesen
Im Gewerberaummietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlich weitergehend beschränkt werden, als dies im Wohnraummietrecht zulässig ist.
Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt.
Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. 12 U 51/09) entschieden, dass sich die Einordnung eines Mietverhältnisses als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis vor allem danach richten soll, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt. Dies könne sich sodann aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Maßgeblich für die Beurteilung kann dann auch ein unter Umständen vereinbarter Vertragszweck sein. Auch sei der wirkliche Wille der Parteien für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wegen Ruhestörung, Lärmbelästigung, Drohung von Mitmietern oder Vermüllung des Treppenhauses ist die Miete der Hausbewohner, die Störungen erdulden müssen, gemindert. Die Mieten sind solange reduziert, bis die Störungen aufhören. Dies gilt auch, wenn der Vermieter für die Störungen Dritter nichts kann und (erfolglos) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um den störenden Mieter zur Raison zu bringen. Der Vermieter hat wegen der Mietminderungen einen Mietausfallschaden und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den ... weiter lesen
• Wenn der Mietvertrag keine bzw. keine wirksamen Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthält, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen (renovieren). • Es kommt auf den genauen Wortlaut an, ob die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag wirksam ist. • Unwirksam sind in Formularmietverträgen vor allem Regelungen, nach denen die Räume unabhängig vom Zustand der Wohnung beim Auszug oder nach Ablauf bestimmter Fristen (sogenannter starrer Fristen) zu renovieren sind. • Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass sich der Mieter zeitanteilig an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt, wenn er ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Ist die Eigenbedarfskündigung nicht vertraglich ausgeschlossen und greift keine Sperrfrist aufgrund von Umwandlung der Wohnung in Wohnungseigentum, hat es der Vermieter bei bestehendem Eigenbedarf mit der Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung relativ leicht. Gerichte zeigen deshalb in der Praxis mitunter die Neigung, allzu rasch Einwände, die Mieter im Prozess vorbringen, zu übergehen. Manchmal hilft in solchen Fällen dann nur noch die Verfassungsbeschwerde.
Verfassungsbeschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs:
Auch Verfassungsgerichte haben immer wieder ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Sturheit im Streit mit dem Vermieter kann letztlich die Wohnung kosten. Denn wer auch nach einem gegenläufigen Gerichtsurteil auf seiner Meinung beharrt und sein Verhalten nicht ändert, muss mit einer Kündigung rechnen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 24. Mai 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 39/15).
Danach muss nun ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin um seine Wohnung fürchten. Er hatte 2010 Schimmelbildung und eine Wölbung des Laminat-Fußbodens angezeigt. Er meinte, dies gehe auf bauliche Mängel zurück und minderte daher die Miete um 25 Prozent. Ein von der Vermieterin eingeholtes Gutachten ergab jedoch, ... weiter lesen
Mit Urteil vom 09.07.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur rechtlichen Behandlung von Mischmietverhältnissen und änderte insofern auch teilweise seine frühere Rechtsprechung (AZ.: VIII ZR 376/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Der BGH führte aus, ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume sei zwingend entweder als ein solches über Wohnraum oder ein solches über andere Räume zu qualifizieren. Dies begründet der BGH damit, dass es keine Vorschriften über Mischmietverhältnisse gibt und für Wohnraum ... weiter lesen