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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und zieht dann aus, kommt für den Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit in Betracht, sich aus der Mietkaution zu bedienen, um seine Forderungen zu begleichen. Dabei kann es allerdings Grenzen geben, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt.
Der Fall:
In dem entsprechenden Fall ging es um einen Mieter aus Erfurt, der Nachzahlungen für die Betriebskosten in Höhe von knapp 1000 € für die Jahre 2006 bis 2009 nicht geleistet hatte. Nach seinem ... weiter lesen
Mietvertrag, Schönheitsreparatur u. Renovierungsklausel – neue Entscheidungen des BGH zu unrenovierten Wohnungen
Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.07.2020:
Am 8. Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen Fragen zu Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen geklärt und dabei die Rechte bzw. Ansprüche und Pflichten von Mietern und Vermietern genauer geregelt (BGH, Urteil v. 08.07.2020, Az.: VIII ZR 163/18 und Az.: VIII ZR 270/18).
Regelung im Gesetz zu Schönheitsreparaturen u. Zulässigkeit abweichender Klauseln im Mietvertrag:
Nach dem Gesetz (§ 535 BGB) hat der Vermieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und daher bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Das Thema Untervermietung ist ein Dauerbrenner im Mietrecht. Wer als Mieter z. B. für eine gewisse Zeit ins Ausland geht oder vorübergehend beruflich den Standort wechselt, aber zu günstigen Bedingungen wohnt, wird über eine Untervermietung nachdenken. Hier kursieren zahlreiche Halbwahrheiten unter Mietern hinsichtlich der Frage, ob es einen Anspruch darauf gibt, unterzuvermieten und wenn ja in welchem Umfang.
Mietvertrag überprüfen: Als erstes sollten Mieter in diesem Zusammenhang einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. Findet sich dort eine Regelung dazu, dass etwa die gesamte Wohnung ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Raucher dürfen in ihren eigenen vier Wänden ihrer Sucht und Leidenschaft nachgehen. Sie müssen sich aber bemühen, die dadurch entstehenden Belästigungen für Mitbewohner im selben Haus zu begrenzen, urteilte am Donnerstag, 26. Juni 2014, das Landgericht Düsseldorf (Az.: 21 S 240/13). Es bestätigte damit die Räumungsklage gegen den mittlerweile 75-jährigen „rauchenden Mieter“ Friedhelm A. in Düsseldorf.
Der mittlerweile 75-Jährige lebt schon seit 40 Jahren in seiner Wohnung. Seinen starken Tabakkonsum hat er nach Medienberichten heute auf „nur“ noch 15 bis 20 Zigaretten täglich beschränkt. Dennoch hatten sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Mieter im Wohnraummietrecht gut geschützt:
Mieter genießen einen sehr guten gesetzlichen Kündigungsschutz im Wohnraummietrecht. Um kündigen zu können, muss der Vermieter unabhängig von den Vorgaben im Mietvertrag immer einen der gesetzlich limitierten Kündigungsgründe haben.
Kündigung wegen Vertragsverstößen des Mieters:
Ein solcher Kündigungsgrund kann etwa vorliegen, wenn der Mieter Vorgaben aus dem Mietervertrag verletzt. Ein solcher Verstoß kann vorliegen, wenn der Mieter in Mietrückstand gerät oder Straftaten zulasten ... weiter lesen
Das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass der Vermieter sämtliche Nebenkosten zu tragen hat. Daher gibt es in fast jedem Mietvertrag eine Vereinbarung dahingehend, dass der Mieter diese übernimmt. Unklarheiten hierbei führen dann oft zu Auseinandersetzungen, insbesondere wenn der Vermieter bei Erteilung der Abrechnung noch eine Nachzahlung verlangt. Vielfach steht dann auch die Frage im Raum, ob die jeweilige Betriebskostenart im Mietvertrag eindeutig bezeichnet ist.
Die Kosten eines Wachdienstes jedenfalls müssen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2012, I-24 U 123/11 im Mietvertrag ausdrücklich genannt und können nicht unter den pauschalen Begriff der „sonstigen ... weiter lesen
Ausgangslage:
Mit der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Da die Eigenbedarfskündigung einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechte des Mieters darstellt, kommt es hier regelmäßig zu einer Abwägung der im Einzelnen betroffenen Grundrechte und damit zu Problemen im Einzelfall. Weiß der Vermieter, dass er die Wohnung selbst benötigt und schließt er trotz dieser Kenntnis den Mietvertrag ab, kann er später auf diese Umstände jedenfalls keine Eigenbedarfskündigung stützen.
Die Entscheidung des ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich. Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsecht , Berlin und Essen.
Anleitungen im Internet: Vermieter können im Internet verschiedene Anleitungen dazu finden, wie man eine Eigenbedarfskündigung ausspricht. Auch von mir gibt es eine eigens zu diesem Thema angelegte Seite (www.eigenbedarfskuendigungen.de). Vermietern sollte aber klar sein, dass der Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung ohne professionelle Beratung riskant ist.
1. Problem – Argumentation verbaut
Grundsätzlich kann eine Kündigung wiederholt werden, wenn sie beim ersten Mal unwirksam war. Wenn der Vermieter allerdings aufgrund von Umständen kündigt, die nicht tragen, kann ... weiter lesen
Wird eine vermietete Wohnung veräußert, kann der Käufer ermächtigt werden, bereits vor Eigentumsübergang Erklärungen wie ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen abzugeben - BGH vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13
Vielen ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" bekannt, der in § 566 BGB geregelt ist. Danach tritt der Käufer beim Kauf eines Gebäudes in die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein. Maßgeblich ist hierbei der Eigentumsübergang, der erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch vollendet ist.
Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar und der Eintragung liegen schon im Normalfall Wochen und Monate, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Der Herbst ist da und damit auch wieder die Hochsaison von Schimmelpilz in deutschen Wohnungen zum Leidwesen vieler Mieter. Durch Feuchtigkeit infolge von Wasserschäden oder auch unzureichendem Lüften des Mieters kann sich rasch Schimmel bilden. Dann überlegen Mieter immer wieder, ob sie selbst umgehend aktiv werden und den Schimmel beseitigen sollten. Ist das ratsam oder im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vermieter eher hinderlich?
Gesundheitsschäden vermeiden: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für eine umgehende selbständige Entfernung spricht natürlich der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Gießen vom 02. April 2014 – 1 S 199/13 –, juris, für www.schimmel-anwalt.de.
Die Ausgangslage:
Hat sich in der Mietwohnung Schimmelpilz gebildet, muss der Vermieter zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel zugrunde liegen. Der Mieter wiederum muss dann sein Lüftungsverhalten darlegen und beweisen. Ist das Lüftungsverhalten nicht ausreichend, kommt eine Mitverantwortlichkeit oder sogar eine ausschließliche Verantwortlichkeit für die folgende Schimmelpilzbildung in Betracht. Das gilt umso mehr dann, wenn Baumängel ... weiter lesen