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Rechtsanwalt in Buchholz in der Nordheide - Mietrecht
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Die Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs kann unwirksam sein, wenn dieser auf einem Fehler des Jobcenters beruht und der Mieter diesen nicht erkennen konnte - BGH vom 17.02.2015, VIII ZR 236/14 Das deutsche Recht kennt den schönen Spruch "Geld hat man zu haben". Damit soll ausgedrückt werden, dass jeder Vertragspartner selbst dafür zuständig ist, von ihm geschuldete Geldbeträge bei Fälligkeit zu zahlen. Dies gilt auch für Wohnungsmieter, die dem Vermieter gegenüber zur pünktlichen Zahlung der Miete verpflichtet sind. Dabei ist auch gleichgültig, ob der Arbeitgeber des Mieters mit der Gehaltszahlung in Rückstand ist oder ob der ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht: Heute: Teil 2 – Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Ersatzvornahme 1. Schadensersatz Soweit dem Mieter durch die Mängel Schäden entstehen, kann er vom Vermieter gemäß § 536 a BGB Ersatz verlangen. Voraussetzung ist hier aber ein Verschulden des Vermieters. Das ist zu Beispiel dann gegeben, wenn der ... weiter lesen
Erhält der Vermieter die Wohnung oder Gewerberäume in mangelhaftem Zustand zurück, ist Eile geboten. Bei Rückgabe des Mietobjekts beginnt eine sechsmonatige Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache. Der BGH hat in einem relativ aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 23.6.2010, AZ: II ZR 52/08) noch einmal klargestellt, dass diese Verjährung umfassend wirkt. Alle Ansprüche, die einen hinreichenden Bezug zum Mietobjekt aufweisen, werden erfasst. Beschädigt der Mieter zum Beispiel den mitvermieteten Kühlschrank, verjähren auch diese Schadensersatzansprüche innerhalb eines halben Jahres nach Rückgabe. In ... weiter lesen
• Man unterscheidet zwei Arten von Optionen. Die Begründungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei ein bestimmtes Mietverhältnis (erstmalig) in Kraft zu setzen. Die Verlängerungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu verlängern. • Bei einer Begründungsoption behält sich eine Partei die Entscheidung vor, ob und wann der Mietvertrag in Kraft gesetzt wird, z.B. weil noch behördliche Genehmigungen für die Aufnahme des Gewerbebetriebes fehlen oder noch Umbaumaßnahmen vorzunehmen sind. • Die Vereinbarung einer Option, mit der eine Vertragsbindung von mehr als einem Jahr ... weiter lesen
Bei der Kalkulation möglicher Renditen, bei ihren Überlegungen zum Erwerb von vermieteten Immobilien oder solchen, die für eine Vermietung vorgesehen sind ebenso wie bei Überlegungen zur sicheren Geldanlage wird gern folgender Umstand außer Acht gelassen: Das deutsche Mietrecht insbesondere im Bereich der Wohnraummiete ist Mieterschutzrecht. Der Vermieter ist hinsichtlich der Ausübung seiner Rechte erheblichen Restriktionen unterworfen. Der Eintritt in die Vermieterstellung ist zudem mit erheblichen Verpflichtungen verbunden. Diese können zwar größtenteils auf eine Hausverwaltung delegiert werden; die wirtschaftlichen Folgen einer Auseinandersetzung mit dem Mieter sind allerdings immer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, welche Unterlagen Sie für den Mietvertragsabschluss vorbereiten können: Nachdem Sie alle Unterlagen der Mietinteressenten zusammengetragen und sich für einen Mietinteressenten entschieden haben, brauchen Sie nun einen geeigneten Mietvertrag. Zwar finden Sie hierzu zahlreiche Muster im Internet. Allerdings sind die meisten Vorschläge im Internet nicht in jeder Hinsicht praxistauglich. Auch wenn Ihr Mietinteressent einen vorbereiteten Vertrag mitbringt, sollten Sie ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die Frage, ob der Vermieter ein Recht auf einen Zweitschlüssel hat, ist bei uns auch immer wieder schon eingegangen. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Das ist eigentlich relativ klar zu beantworten: nein, der Vermieter hat kein Recht auf einen Zweitschlüssel (auch nicht für Notfälle), es sei denn der Mieter hat sich damit einverstanden erklärt. Ich würde aber sowohl Mietern als auch Vermietern von einer solchen Vereinbarung abraten. Maximilian Renger: Wieso das? Fachanwalt Bredereck: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München, AG München, Urteil vom 16. Dezember 2013 – 424 C 10773/13 –. Die Ausgangslage: Wenn der Vermieter im Mietvertrag fälschlicherweise eine zu große Wohnfläche angibt, kann der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Abweichung von mehr als 10 % die Miete mindern. Im vorliegenden Fall war eine solche Angabe allerdings nicht im Mietvertrag enthalten, sondern in dem ursprünglichen Inserat des Maklers. Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München: Allein die Angaben eines Maklers, dass die Wohnung ... weiter lesen
Die Kündigung muss grundsätzlich im Namen aller Vertragspartner auf der Vermieterseite ausgesprochen und gegenüber allen Mietern erklärt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen: Mail, Fax oder SMS reichen nicht aus. Wird die Kündigung durch einen Vertreter ausgesprochen, muss sich dies hinreichend deutlich aus der Kündigungserklärung ergeben. Die Vollmacht sollte nachgewiesen werden. Die Kündigungsgründe müssen im Kündigungsschreiben genau dargelegt werden. Es empfiehlt sich bei Zahlungsverzug nicht nur den Gesamtsaldo anzugeben, sondern die Rückstände aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Monaten. Die Rechtsprechung lässt zwar in einfach ... weiter lesen
Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt" ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf - in angemessenem Umfang - die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell - unter Erlaubnisvorbehalt - untersagt, ist so auszulegen, dass der Mieter nur für das Halten von größeren Tieren eine Erlaubnis benötigt. 3. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur das ... weiter lesen
Zu welchem Verhalten ist zu raten? Sollte sich nach dem Grundstückserwerb oder dem Erwerb von Wohnungseigentum herausstellen, dass das Grundstück oder die Wohnung Mängel behaftet ist, hat der Käufer folgende Möglichkeiten: Zuerst sollte der Käufer im notariellen Kaufvertrag nachprüfen, ob dort ein Haftungsausschluss für Mängel vorgesehen ist. Regelmäßig enthalten die notariellen Grundstückskaufverträge Klauseln über den Haftungsausschluss für Mängel. Diese Haftungsausschlussklausel kann, wenn sie zu umfassend ist, unwirksam sein. Liegt ein umfassender Haftungsausschluss vor, muss der Notar den Immobilienkäufer über die Rechtsfolgen einer ... weiter lesen
In Berlin brennt es derzeit des Öfteren. In Friedrichshain brannte am 27.7.2011 eine Lok am Ostbahnhof aus. Auf YouTube sind Videos vom Brand zu sehen. Riesige Rauchschwaden stiegen über Berlin. Eine Serie von brennenden Autos beschäftigt derzeit die Berliner auch noch. In Lichtenrade brannte in der Nacht vom 27./28.7.2011 ein Auto in einem Carport auf dem Grundstück des Autobesitzers ab. Fast zeitgleich brannte in Schöneberg ein Mercedes auf offener Straße aus. Im Mai 2011 brannte es am Ostkreuz. Am 24.5.2011 brannte ein kompletter Dachstuhl einer Wohnanlage in Berlin-Mariendorf aus. Auch dort stiegen große Rauchwolken über die Landschaft. Rauch kann schwere Schäden verursachen. Manch ... weiter lesen