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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Fusion von Annington und Gagfah, Regierungsprogramm zur Wärmedämmung, Deadline für Betriebskostenabrechnungen und Bundesverwaltungsgericht zum Sonntagsschutz.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Deutsche Annington und Gagfah fusionieren zum größten Immobilienkonzern Deutschlands
Presseberichten zufolge entsteht gerade der deutschlandweit größte Immobilienkonzern. Der Mieterbund sieht bei der Annington „schwere Mängel“. Was haben die Mieter bei der Gagfah zu erwarten? Besteht akuter Handlungsbedarf durch einen Wechsel des Vermieters? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Ruhestörungen bzw. Lärm gehören zu den häufigsten Störungen, denen Mieter ausgesetzt sind, und wohl auch zu den anstrengendsten. Das sollte aber nicht dazu führen, dass Mieter die Nerven verlieren und dann falsch darauf reagieren. Es gibt einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten.
1. Ansprüche ausmachen
Wenn der Mietgebrauch durch Lärmbelästigungen beeinträchtigt wird, können für Mieter Ansprüche gegen verschiedene Personen bzw. Gesellschaften gegeben sein. Welche Ansprüche das im Einzelnen sind, ist abhängig davon, ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In einer Entscheidung vom 16.3.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 338/09, stärkt das höchste deutsche Zivilgericht die Rechte des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestimmte, dass die Instanzgerichte jedem begründeten Verdacht, dass es sich bei der Eigenbedarfskündigung nur um eine vorgeschobene Kündigung handelt, nachgehen müssen. Dem BGH ist offenbar sehr wohl bewusst, dass eine Eigenbedarfskündigung dafür benutzt werden kann, um ein zum Verkauf angebotenes Haus von älteren Mietverhältnissen zu befreien. In dem vom BGH entschiedenen ... weiter lesen
Ausgangslage:
Mit der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Da die Eigenbedarfskündigung einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechte des Mieters darstellt, kommt es hier regelmäßig zu einer Abwägung der im Einzelnen betroffenen Grundrechte und damit zu Problemen im Einzelfall. Weiß der Vermieter, dass er die Wohnung selbst benötigt und schließt er trotz dieser Kenntnis den Mietvertrag ab, kann er später auf diese Umstände jedenfalls keine Eigenbedarfskündigung stützen.
Die Entscheidung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
So mancher Mieter treibt den Vermieter in der Praxis zur Weißglut, wenn er z.B. seine Miete nicht zahlt oder dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht zustimmt. Viele solcher Streitigkeiten landen bei Anwälten und ggf. auch vor Gericht. Teilweise greifen Vermieter aber auch zu anderen Mitteln, um den Mieter zum Einlenken zu bewegen. Dazu zählen z.B. sog. Versorgungssperren, mit denen der Vermieter dem Mieter verschiedene Versorgungsleistungen abstellt. Das Amtsgericht Koblenz hat sich in einem aktuellen Beschluss mit einem interessanten Fall ... weiter lesen
Neustadt/Berlin (DAV). In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann jeder Wohnungseigentümer nur in Höhe seines Anteiles in Anspruch genommen werden. Dieser Grundsatz hat sich – teilweise auch zu Recht – bei den meisten Eigentümern in den letzten Jahren herumgesprochen. Doch diese quotale Haftung kommt nicht immer zur Anwendung. Auch heute noch kann der Eigentümer von einem außenstehenden Dritten für den gesamten von der Gemeinschaft geschuldeten Betrag in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 11. Dezember 2014 (AZ: 4 K ... weiter lesen
Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze:
1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt" ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf - in angemessenem Umfang - die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten.
2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell - unter Erlaubnisvorbehalt - untersagt, ist so auszulegen, dass der Mieter nur für das Halten von größeren Tieren eine Erlaubnis benötigt.
3. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur das ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat dem Mieter einen Schadensersatzanspruch zugebilligt. Der Mieter kann grundsätzlich den Schaden geltend machen, der ihm durch die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung entsteht (BGH, Urteil v. 31.10.07, Az. VIII ZR 261/06). Im entschiedenen Fall war vertraglich eine Abrechnung der Kosten von 70 % nach Verbrauch und 30 % nach Wohnfläche vereinbart. Da die Kosten nicht erfasst wurden, konnte der Vermieter nicht vertragsgemäß abrechnen. Der BGH hat entschieden, dass der Mieter grundsätzlich so zu stellen ist, wie er stünde, wenn vertragsgemäß abgerechnet werden würde. Allerdings konnte der Mieter in dem vom BGH entschiedenen Fall (wie in der Praxis ... weiter lesen
Eigenbedarf: Der Vermieter macht sich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig (BGH, Versäumnisurteil vom 13. Juni 2012 – VIII ZR 356/11 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Rasant steigende Mieten in den Innenstadtlagen lassen manchen Vermieter verzweifeln. Im bestehenden Mietverhältnis kann die Miete nur äußerst begrenzt erhöht werden. Der Mietspiegel ist hier oft eine Bremse, die im bestehenden Mietverhältnis nicht umgangen werden kann. Manche Vermieter kommen auf die Idee, die an sich zulässige Eigenbedarfskündigung dazu zu benutzen, ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt“ ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf – in angemessenem Umfang – die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell – unter Erlaubnisvorbehalt – untersagt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Bei unpünktlicher oder unvollständiger Mietzahlung droht Mietern eine Kündigung. Dies gilt insbesondere immer für den Fall, dass der Gesamtrückstand mindestens eine Monatsmiete beträgt. Bei Nichtzahlung von Mieterhöhungen wird dieser Betrag in der Regel erst nach ein paar Monaten erreicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Miete ansonsten vollständig gezahlt wird.
Nichtzahlung einer Mieterhöhung kann Kündigung nach sich ziehen:
Wenn der Vermieter die Miete erhöht, streiten sich beide Parteien häufig über die Berechtigung der Mieterhöhung. ... weiter lesen
Der Vermieter möchte den Mieter für einen bestimmten Zeitraum an den Mietvertrag binden. Gerade bei der Erstvermietung einer Immobilie oder bei Neuvermietung nach Modernisierung hat der Vermieter häufig ein Interesse, den Mieter möglichst längerfristig an den Mietvertrag zu binden. Andernfalls riskiert er, dass der Mieter in die frisch renovierte Wohnung einzieht und diese bereits nach frühestens drei Monaten (gesetzliche Kündigungsfrist) wieder verlässt.
Hier ist zunächst § 573c BGB zu beachten.
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten ... weiter lesen