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Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der Mieträume konnte nicht nachgewiesen werden. In einem anderen Fall sah das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Um einen Kampfhund in der Wohnung zu halten, ist zuvor unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der Mietvertrag wird in aller Regel die Haltung eines Kampfhundes nicht ausdrücklich gestatten. Wenn der Vermieter seine Erlaubnis verweigert, hat der Mieter auch meist keinen Anspruch. Wird der Kampfhund trotzdem in der Wohnung gehalten, riskiert der Mieter eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung des Mietverhältnisses.
Vereinbarung über Haltung des Kampfhundes im Mietvertrag treffen:
Am sichersten geht der Mieter, wenn er eine ausdrückliche ... weiter lesen
Ist die Miete auch dann gemindert, wenn sich später herausstellt, dass keine Gesundheitsgefahr bestand? Nach dem Einzug in eine Wohnung bemerkt manch ein Mieter, dass die Wohnung nach chemischen Stoffen riecht. Der Mieter ist natürlich besorgt – besonders, wenn in der Wohnung Kinder wohnen. Sollte gerade ein Neugeborenes zur Welt gekommen sein, ist es nur verständlich, dass sich die Eltern große Sorgen machen. Zunächst rufen die besorgten Mieter die Hausverwaltung zu Hilfe. Die wiegelt oft erst einmal ab. Die Gerüche seien gar nicht so schlimm. Der Mieter müsse einige Tage ordentlich durchlüften; dann sei der Geruch verflogen und das Problem gelöst. Der chemische Geruch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Endet der Streit zwischen dem Vermieter/der Vermieterin und der Mietpartei nach der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs in einem Vergleich und stellt sich später heraus oder vermutet der Mieter/die Mieterin, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, so stellt sich die Frage, ob Schadensersatzansprüche der ehemaligen Mietpartei bestehen. Einigkeit besteht wohl in der Frage, dass ein abgeschlossener Vergleich ausgelegt werden muss:
Schließen die Parteien einen Vergleich, dann kommt es darauf an, ob sie mit dem Vergleich alle gegenseitigen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin Nach dem Einzug in eine Wohnung bemerkt manch ein Mieter, dass die Wohnung nach chemischen Stoffen riecht. Der Mieter ist natürlich besorgt – besonders, wenn in der Wohnung Kinder wohnen. Sollte gerade ein Neugeborenes zur Welt gekommen sein, ist es nur verständlich, dass sich die Eltern große Sorgen machen. Welche Rechte haben die Mieter? Zunächst rufen die besorgten Mieter die Hausverwaltung zu Hilfe. Die wiegelt oft erst einmal ab. Die Gerüche seien gar nicht so schlimm. Der Mieter müsse einige Tage ordentlich durchlüften; dann sei der Geruch verflogen und das Problem ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auch dann, wenn die eigentliche Kündigung unwirksam ist (BGH, Urteil vom 08. April 2009 – VIII ZR 231/07 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
In der Praxis schließen Mieter nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung oft einen Vergleich mit dem Vermieter, wonach sie sich gegen Zahlung einer Abfindung zum Auszug aus der Wohnung verpflichten. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters gar nicht bestand, ärgern sich die Mieter über die Einigung. Hier wird schnell der Ruf nach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02. April 2014 – VIII ZR 201/13 –, juris.
Ausgangslage:
Einmal jährlich muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen. Hinsichtlich der Wirksamkeit der Abrechnung unterscheidet man wesentlich zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung. Wenn einer Abrechnung formell unwirksam ist, so werden entsprechende Nachforderungsbeträge vom Mieter nicht geschuldet. Wenn der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums eine formell korrekte Betriebskostenabrechnung erstellt, ... weiter lesen
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß die gesetzliche Frist von längstens zwölf Monaten zur Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters vom Vermieter auch mit einer Abrechnung gewahrt werden kann, in der ein anderer Umlageschlüssel verwendet und angegeben wird, als dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es handelt sich dabei um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der später korrigiert werden kann und muß. Nach Ablauf der Frist ist allerdings eine Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen.
In dem zu entscheidenden Fall war im Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen vorgesehen. Der Vermieter hatte ... weiter lesen
Bislang galt, dass eine Klage auf zukünftige Mietzahlungen des Mieters nicht möglich ist. Eine Regel des allgemeinen Zivilrechts, nach der unter bestimmten Voraussetzungen auf künftige Leistungen geklagt werden konnte, wurde im Mietrecht von den Gerichten entweder schlicht gar nicht oder nur in sehr seltenen Ausnahmefällen angewandt. Der Mieter musste seine Verpflichtung zur zukünftigen Mietzahlung ernsthaft bestreiten und es musste seine dauernde Zahlungsunfähigkeit drohen. Dies war laut bisheriger Rechtsprechung fast nie der Fall. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lag nicht vor.
Bundesgerichtshof aktuell: In einer Entscheidung vom 4.5.2011 entschied der BGH, dass eine Zahlung auf zukünftige ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Heizungsausfall ist Mietmangel: Entscheidend für die Frage, was Mieter tun können, wenn bei ihnen in der Wohnung die Heizung ausfällt, ist zunächst, ob damit ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Fällt die Heizung vollständig aus, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung als Mietsache wesentlich beeinträchtigt und es besteht ein Mietmangel. Im Einzelfall etwas schwieriger zu beurteilen sind die Fälle, in denen die Heizung zwar noch funktioniert, aber nur eine gewisse, verhältnismäßig geringe Temperatur in den Räumen herzustellen vermag. Hier finden sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köpenick.
Ausgangslage:
Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, ist es grundsätzlich erforderlich, dass er darlegt, dass und wie er die Wohnung künftig zu nutzen gedenkt. Immer wieder umstritten in der Rechtsprechung ist die Frage, ob dem Vermieter hier bei der Bestimmung seines Wohnbedarfs von den Gerichten Grenzen gesetzt werden können. Beispiel: Kann ein Vermieter, der bereits in einer Wohnung wohnt, auch noch die Nachbarwohnung wegen Eigenbedarfs mit der Begründung kündigen, er brauche mehr Quadratmeter? Antwort: Das geht. Die ... weiter lesen
In einem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung geschlossen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermietet war. Nach § 570b BGB a.F. steht dem Mieter in diesem Fall, wenn das Wohnungseigentum - wie hier - nach der Überlassung der Wohnung an ihn begründet wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Nachdem der Mieter auf dieses Recht hingewiesen worden war, setzte sich die beklagte Wohnungsbaugesellschaft, die sich schon vorher für die Wohnung interessiert hatte, mit ihm in Verbindung. Beide kamen überein, daß der Mieter sein Vorkaufsrecht zunächst ausüben und die aus dem Vorkaufsrecht erworbenen Ansprüche sodann an die Beklagte abtreten ... weiter lesen