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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Einordnung eines Mietverhältnisses als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis soll sich vor allem danach richten, was die Parteien bei Vertragsschluss gewollt haben. Dies entschied das Kammergericht (KG) Berlin mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. 12 U 51/09). Danach soll für die Einordnung eines Mietverhältnisses maßgeblich sein, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt. Dies soll sich insbesondere nach den Umständen des Einzelfalles und dem vereinbarten Vertragszweck ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung eines Mieters, der seinen Vermieter gewaltsam vor die Tür gesetzt hatte, für unwirksam. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13. Die Ausgangslage: Wird der Mieter gegenüber dem Vermieter oder seinen Beauftragten (Hausverwaltung, Hausmeister und ähnlichen Person) handgreiflich oder beleidigend, verstößt dies regelmäßig in der Art erheblicher Weise gegen die Pflichten aus dem Mietverhältnis, dass eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter auch ohne vorherige ... weiter lesen
Der u.a. für das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit einer auf Gesundheitsgefährdung gestützten fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages durch den (gewerblichen) Zwischenvermieter zu beurteilen. Nach § 544 BGB a.F. (jetzt: §§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB) kann der Mieter einer Wohnung oder anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Räume das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die Nutzung der Mieträume gesundheitsgefährdend ist (hier: wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung). Dem Vermieter steht dieses Recht nicht zu. Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, daß dieses Kündigungsrecht nur dem Untermieter, nicht aber dem Zwischenmieter ... weiter lesen
Lüneburg/Berlin (DAV). Wenn ein Mieter eine nichttragende Wand abreißt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Aber: Wenn der Vermieter diesen Umbau vier Jahre lang geduldet hat, darf er jedoch nicht mehr kündigen. Dies entschied das Landgericht Lüneburg am 14. November 2012 (AZ: 6 S 80/12), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Nach ihrem Einzug in ein Einfamilienhaus 2006 entfernten die Mieter im Erdgeschoss eine nichttragende Wand. Sie erneuerten dabei auch den Fußboden, wofür der Vermieter die Kosten übernahm. Nach Fertigstellung besichtigte er den Umbau. Anfang 2011 verlangte er von den Mietern den sofortigen Rückbau. Nach zwei weiteren erfolglosen Aufforderungen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Während der kalten Jahreszeit kehrt auch der Schimmelpilz wieder in die hierfür anfälligen Wohnungen zurück. Vermieter, die hier nicht vorsorgen, müssen eine Reihe von Ansprüchen der betroffenen Mieter befürchten. Prozesse können jedenfalls dann, wenn die Mieter gut beraten werden, teuer ausgehen. Regelmäßig werden Sachverständigengutachten eingeholt, am Ende zahlt der Verlierer die gesamte Zeche, also die Prozesskosten und die Kosten für den gerichtlich bestellten Sachverständigen. Baumängel nachhaltig beseitigen Um hier nicht in die ... weiter lesen
Ende des Mietverhältnisses – Was ist bei der Rückgabe der Wohnung zu beachten? Tipps für den Mieter von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte dargestellt, die Mieter bei der Rückgabe der Wohnung beachten sollten: Beseitigung von Schäden: Hier sollte die Wohnung zunächst genau untersucht werden. Schäden sind, soweit vorhanden, von Ihnen zu beseitigen. Schäden meinte dabei alle Substanzverletzungen, nicht jedoch Abnutzungsspuren, die durch den normalen Mietgebrauch entstanden sind. Beispiel: Die Wände in der Wohnung sind nach gewisser Zeit nicht mehr ... weiter lesen
Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Die Gründe, die das Interesse des Vermieters begründen, müssen im Kündigungsschreiben umfassend angegeben werden. Gründe die nicht angegeben sind, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie ... weiter lesen
Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen in den betroffenen Häusern. Die Minderungsquote hängt von der Lärmintensität ab und vom Grad der Beeinträchtigung durch die Bauarbeiten. Muss das gesamte Haus etwa mit einem Baugerüst versehen werden, erhöht sich regelmäßig die Minderungsquote. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet finden sich Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Vielleicht empfindet der Mieter die Bauarbeiten als fast unerträglich. Ein Gericht kann das immer auch anders sehen und die erhoffte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigt entsteht auf Mieterseite häufig Panik. Dafür gibt es zunächst keinen Grund. Keine Zwangsräumung ohne vorherigen Räumungsprozess Unabhängig davon, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, kann der Vermieter den Mieter nicht einfach auf die Straße werfen. Ist also der Kündigungstermin verstrichen und bleibt der Mieter einfach in der Wohnung, muss der Vermieter zunächst eine Räumungsklage einreichen. Bei eigenmächtigem Betreten des Vermieters - Polizei holen Drohungen des Vermieters ... weiter lesen
Nahezu alle Wohnraummietverträge enthalten Klauseln, in denen der Mieter während der Mietzeit oder bei Auszug verpflichtet wird, Schönheitsreparaturen (Streichen/Tapezieren der Wände, Anstreichen der Türen, Heizkörper) vorzunehmen. Solche Klauseln stellen in der Regel allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die von der Rechtsprechung voll überprüfbar sind und in vielen Fällen auch als unwirksam angesehen werden. Die folgende Aufstellung beschäftigt sich mit höchstrichterlich entschiedenen Fällen, in denen entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt wurden. Folge ist, dass die fälligen Schönheitsreparaturen dann vom Vermieter vorgenommen werden ... weiter lesen
Seit dem 1.1.2009 müssen mindestens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Durch die Änderung der Heizkostenverordnung sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013. Achtung: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Hierauf können sich weder Vermieter noch Mieter berufen. weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. In den allermeisten Mietverträgen ist vereinbart, dass die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats an den Vermieter zu zahlen ist. Das heißt grundsätzlich, dass die per Banküberweisung/Dauerauftrag überwiesene Miete am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein muss. Was aber, wenn der Mieter die Miete einige Tage später überweist? Kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein? Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Ja! Dies hat das höchste deutsche Zivilgericht in einem Urteil vom ... weiter lesen