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Zum Urteil des Landgerichts Limburg vom 05. Dezember 1990 – 7 S 153/90 – ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Ist die Eigenbedarfskündigung nicht vertraglich ausgeschlossen und greift keine Sperrfrist aufgrund von Umwandlung der Wohnung in Wohnungseigentum, hat es der Vermieter bei bestehendem Eigenbedarf mit der Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung relativ leicht. Wenn Vermieter allerdings allzu offensichtlich ihren Mieter loswerden wollen, kann es Probleme geben. Es liegt nahe zu anderen Mitteln zu greifen, wenn man als Vermieter zunächst eine Mieterhöhung oder ein Modernisierungsverlangen nicht ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ich hatte über das zu erwartende Maklersterben im Bereich Wohnungsvermittlung geschrieben. Teil 2 der Mietpreisbremse, wonach künftig der Besteller, also der Vermieter die Wohnungsvermittlung bezahlen muss und eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter nicht mehr zulässig ist, raubt den Wohnungsmaklern die Existenzgrundlage. Der eine geht, der andere kommt. So entstehen nun Onlineportale, die die Leistung der Makler Vermietern und Hausverwalter besonders günstig anbieten.
Einige Versprechungen wie das von Smmove, welches sich als neues eBay für den Wohnungsmarkt bezeichnet ... weiter lesen
Der Vermieter muss die Anbringung einer Markise auf dem Balkon erlauben, soweit dies sein Eigentum nicht erheblich beeinträchtigt - AG München vom 07.06.2013, 411 C 4836/13
Der Frühling naht in großen Schritten, und noch freut sich jeder über die Sonne. Aber schon bald wird sie wieder so vom Himmel brennen, dass sich mancher Mieter auf seinem Balkon ein wenig Schatten wünscht und gerne eine Markise anbringen würde. Nach einem Urteil des AG München ist der Vermieter unter bestimmten Umständen auch verpflichtet, der Montage einer solchen Markise zuzustimmen, und kann den Mieter nicht darauf verweisen, einen Sonnenschirm aufzustellen.
Das Urteil des AG München zur Markise ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Eigene Verursachungsbeiträge vermeiden
Zunächst sollte man als Mieter möglichst alles dafür tun, dass man selbst keine Verursachungsbeiträge zur Entstehung des Schimmels leistet. Dazu gehört insbesondere, dass man ordentlich lüftet und heizt. Das muss man später auch beweisen können. Kann man das nicht und stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, schuldet man als Mieter unter Umständen selbst Schadensersatz und kann ggf. seine eigenen Rechte bzw. Ansprüche auf Mietminderung, Instandsetzung und ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen will, muss er dem Mieter freie Wohnungen aus seinem Bestand anbieten. Die Anbietpflicht des Vermieters (gelegentlich auch Anbietungspflicht genannt) resultiert aus seiner Treuepflicht gemäß §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB, die aus dem Verlust der Wohnung für den Mieter resultierenden negativen Folgen, soweit es ihm möglich ist, zu mildern. Verletzt der Vermieter eine tatsächlich bestehende Anbietpflicht, ... weiter lesen
Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind ein aktuelles Thema für Mieter und Vermieter. Aus Mietersicht ist sie der "wunde Punkt" des eher mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mehr Immobilienkäufe führen regelmäßig auch zu einem Anstieg von Eigenbedarfskündigungen. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung beantwortet.
1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? 2. Wann gilt eine Sperrfrist? 3. Form und Frist der Eigenbedarfskündigung beachtet? 4. Freie Alternativwohnung angeboten? 5. Liegt ein Härtefall zugunsten des Mieters vor?
1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? Eigenbedarf ist gegeben, wenn der Vermieter seine Wohnung für sich, ... weiter lesen
Erhält der Vermieter die Wohnung oder Gewerberäume in mangelhaftem Zustand zurück, ist Eile geboten. Bei Rückgabe des Mietobjekts beginnt eine sechsmonatige Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache. Der BGH hat in einem relativ aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 23.6.2010, AZ: II ZR 52/08) noch einmal klargestellt, dass diese Verjährung umfassend wirkt. Alle Ansprüche, die einen hinreichenden Bezug zum Mietobjekt aufweisen, werden erfasst. Beschädigt der Mieter zum Beispiel den mitvermieteten Kühlschrank, verjähren auch diese Schadensersatzansprüche innerhalb eines halben Jahres nach Rückgabe. In ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin , im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger
Auf YouTube hat ein Zuschauer zuletzt bei dir nachgefragt, ob er seinen Vermieter wegen Betrugs anzeigen kann, weil der ihm eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung geschickt hatte. Was hältst du von diesem Vorgehen?
Fachanwalt Bredereck
Das ist eine ganz gefährliche Angelegenheit. Ich kann nur jedem Mieter dringend davon abraten, seinen Vermieter anzuzeigen, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben.
Maximilian Renger
Wieso das?
Fachanwalt Bredereck
Stellt sich die Strafanzeige als ... weiter lesen
Liegen Mängel der Mietsache vor, treffen den Vermieter umfassende Pflichten. Außerdem ist möglicherweise der Mietzins gemindert. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass der Vermieter hohe Kosten aufwenden muss, um die Mietsache instandzusetzen und während der Zeit, insbesondere während der Beeinträchtigungen im Mietgebrauch durch die Bauarbeiten, überhaupt keine oder eine verminderte Miete erhält.
a. mietrechtlicher Mangelbegriff
Der mietrechtliche Mangelbegriff ist nicht ohne weiteres mit dem baurechtlichen Mangel identisch. Ein Mangel liegt regelmäßig (nur) dann vor, wenn
• der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten ... weiter lesen
Für Mängel in der Wohnung wegen Schimmel gelten folgende Kategorien: Es gibt wahrnehmbaren und nicht wahrnehmbaren Schimmel; und es gibt giftigen (toxischen) und ungiftigen (nicht-toxischen) Schimmel.
Für eine Mietminderung wegen Mängel in der Wohnung irrelevant ist nur derjenige Schimmel, der nicht wahrnehmbar und nicht giftig ist. Alle anderen Schimmelsorten kommen für eine Mietminderung wegen Schimmel zunächst einmal grundsätzlich in Frage. Die Miete kann wegen wahrnehmbaren und nicht-giftigen Schimmels gemindert sein. Die Miete kann auch wegen nicht wahrnehmbaren und giftigen Schimmels und natürlich auch wegen wahrnehmbaren und giftigen Schimmels gemindert sein. In den 3 ... weiter lesen
Vermieter bieten Mietern meist eine Versorgung mit Kabelfernsehen oder aber den Fernsehempfang über eine zentrale Satellitenanlage an. Sie möchten so vermeiden, dass jeder Mieter seine eigene Parabolantenne montiert. Um ehrlich zu sein, sieht es auch nicht schön aus, wenn an einem Gebäude etliche Satellitenschüsseln angebracht sind. Daher kann man grundsätzlich verstehen, dass der Vermieter optische Ansprüche an sein durch das Grundgesetz geschütztes Eigentum stellt. Hiermit kollidiert das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht des Mieters, sich aus den Medien, insbesondere also Radio und Fernsehen, über die Geschehnisse in der Welt zu informieren.
Für den ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Umständen der Eigentümer eines Mietshauses eine von seinem Mieter auf dem Balkon aufgestellte Satellitenempfangsanlage (Parabolantenne) zu dulden hat.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Mietshauses in München; die Beklagten - türkische Staatsangehörige - sind dort Mieter.
Die Klägerin verlangte vor dem Amtsgericht München von den Beklagten die Beseitigung einer auf dem Balkon der vermieteten Wohnung aufgestellten Parabolantenne. Die Antenne war mittels eines Ständers aufgestellt und stand somit ohne Befestigung mit dem Mauerwerk auf dem Balkon.
Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, dass die Aufstellung der Antenne ihrer Genehmigung bedürfe. Der Gesamteindruck des Anwesens, insbesondere ... weiter lesen