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Wann hat der Vermieter deshalb ein außerordentliches Kündigungsrecht? Grundsätzlich kann der Mieter sein Wohnumfeld so gestalten, wie ihm das passt. Ein Mieter ist sicherlich nicht dazu verpflichtet, seine Wohnung aufzuräumen. Sollte die Vernachlässigung der Wohnung allerdings dazu führen, dass strenge Gerüche aus der Wohnung dringen und die Nachbarschaft belasten, kann ein fristloser Kündigungsgrund wegen Störung des Hausfriedens nach vorheriger erfolgloser Abmahnung gegeben sein (siehe hierzu etwa ein altes Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 29.10.1993, Aktenzeichen: 37 C 267/93) Landgericht Siegen,). Im Einzelfall kann dies auch anders gesehen werden. Wenn es aus der Wohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, darf der Arbeitgeber nur unter Beachtung der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis kündigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, droht im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers die Niederlage, bzw. eine empfindlich hohe Abfindung vor dem ... weiter lesen
Der Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs kann durch einen nach Ausspruch der Eigenbedarfskündigung geschlossenen Vergleich mit dem Vermieter über den Auszug ausgeschlossen sein. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese, Urteil vom 04. September 2013 – 531 C 351/12.
Die Ausgangslage:
Wenn der Vermieter, der eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, den Eigenbedarf vortäuscht, kann der Mieter später Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann für den Vermieter sehr teuer werden. Unter anderem kann der Mieter auch die Differenz der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Eigenbedarfskündigungen beschäftigen die Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof regelmäßig. Der BGH hat sich auch schon mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt ist, wenn der Vermieter eine Wohnung als Zweitwohnung nutzen möchte. Dies sei zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB benötige. Gestritten wurde daraufhin fleißig darüber, wann genau ein Vermieter denn eine Wohnung als Zweitwohnung wirklich benötige. Zu dem Thema hat das Landgericht nun erneut den BGH befragen wollen. Der hat sich ... weiter lesen
Die Bestimmung des Umlageschlüssels nach billigem Ermessen des Vermieters kann im Mietvertrag wirksam vereinbart werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 05. November 2014 – VIII ZR 257/13 –, juris.
Die Ausgangslage:
Gemäß § 556a BGB sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen, wenn die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem ... weiter lesen
Die Kündigungsgründe sind gesetzlich limitiert. Nachfolgend werden die wichtigsten dargestellt.
aaa. Kündigung wegen Zahlungsverzug
Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete in Verzug oder ist er in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag i.H.v.2 Monatsmieten in Verzug, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Entscheidend ist insoweit immer der Gesamtrückstand zum letzten Zahlungstermin.
Irrtum bei Mietminderung geht zulasten des Mieters
Zahlungsrückstände treten in der Praxis häufig im Zusammenhang mit einer Mietminderung wegen (vermeintlicher) Mietmängel auf. Die Rechtsprechung ist insofern sehr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Am 01.06.2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Ziel war es im Wesentlichen, den Anstieg der Mieten einzudämmen. Diese erhoffte Wirkung konnte bisher aber so gut wie gar nicht erzielt werden. Im dritten Teil der Serie geht es um mögliche Lösungsansätze.
Keine Ausnahme bei umfassender Modernisierung
Die Fälle der umfassenden Modernisierung sollten nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Der Zweck, die Wohnungen auf einem modernen Stand zu erhalten, lässt sich auch mit der bloßen Umlage von gesetzlich anerkannten Modernisierungen auf die Miete erreichen ... weiter lesen
Mietverträge mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr bedürfen gemäß §§ 550 S. 1, 578 Abs. 2 S. 1 BGB der Schriftform.
Wird die Schriftform nicht gewahrt, ist der Vertrag zwar wirksam. Er kann aber (frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Mietsache) mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Gemäß § 580 a Abs. 2 BGB ist ein Mietverhältnis über Geschäftsräume ordentlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt daher je nach Ausspruch der Kündigung zwischen knapp sechs und ... weiter lesen
Zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt. Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Es kann vorkommen, dass man selbst finanziell nicht in der Lage ist, die eigene Miete zu zahlen. Das eingeschaltete Jobcenter, welches die Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwaltet, übernimmt dann in der Regel die Mietzahlung entweder durch direkte Zahlung an den Vermieter oder durch Überweisung an den Sozialleistungsempfänger. In der Behördenpraxis des Jobcenters kommt es ab und an vor, dass sich die Auszahlung der Miete verzögert. Ein Konflikt mit mietrechtlichen Vorschriften ist die Folge.
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Kündigung wegen Rückständen mit der Miete
Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen können oder wollen, riskieren sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch den Vermieter. Der Vermieter wird in der Regel fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen. Wenn Sie als Mieter eine solche Kündigung erhalten, müssen Sie zunächst noch nicht in Panik verfallen. Wenn der Vermieter Sie aus der Wohnung haben will, muss er zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Dadurch gewinnen Sie viel Zeit, wenn Sie alles richtig machen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Vermieter haben neue Kündigungsmöglichkeit
Der Bundesgerichtshof hat Vermietern eine weitere Möglichkeit eröffnet, Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Vermieter, die den Mieter zur Gewährung von Zutritt auffordern, können bei unberechtigter Verweigerung des Zutritts durch den Mieter fristlos, bzw. ordentlich das Mietverhältnis kündigen ( Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2015 – VIII ZR 281/13 – für den Fall eines verweigerten Zutritts zur Beseitigung eines Schwammbefalls der Wohnung) .
Keine Duldungsklage vorab erforderlich
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Artikelserie Immobilienerwerb: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in ... weiter lesen