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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die zehn wichtigsten Fragen mit Antworten von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Frage 1: Was ist nach Erhalt der Kündigung als erstes zu tun?
Der Vermieter kann Wohnraum nicht einfach kündigen. Er braucht einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben sein. Fehlt ein Grund, können Sie die Kündigung ignorieren.
Frage 2: Kann der Vermieter einen einfach aus der Wohnung werfen?
Nein. Wenn man nicht freiwillig auszieht, muss der Vermieter zunächst Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) einreichen. Er braucht einen rechtskräftigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 8 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
8. Muster – Eigenbedarfskündigung
Absender:
Alfred Mustermann und Elvira Musterfrau
Vorlagenstr. 13
10117 Beispielstadt
Empfänger:
Anton Beispielsmann und Fridoline Lady
Schemastr. 24
10453 Modellstadt
Beispielstadt, den 14.12.2013
Kündigung wegen Eigenbedarf
Mietverhältnis: Schemastr. 24
10453 Modellstadt, Vorderhaus, 3. ... weiter lesen
Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Mietsache, der Einsparung von Energie oder Wasser oder der Schaffung neuen Wohnraums. Der Mieter muss solche Maßnahmen nur dulden, wenn der Vermieter ihm diese in Textform drei Monate zuvor mitgeteilt hat. Hierbei muss der Vermieter die Art der beabsichtigten Maßnahme sowie die voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen.
Praxistipp: Der Vermieter sollte die Maßnahmen so genau wie möglich mitteilen. Am besten ist es, wenn unter Zuhilfenahme einer Grundrisszeichnung die einzelnen Maßnahmen so detailliert wie möglich beschrieben werden. ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
d. Anbietpflicht auch für Wohnungen, die der Vermieter nicht mehr vermieten will?
Grundsätzlich besteht keine Anbietpflicht für Wohnungen, die der Vermieter dauerhaft nicht mehr vermieten will.
Bundesverfassungsgericht: „Im Rahmen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs steht allein dem Vermieter die Disposition zu, welche Wohnungen aus seinem weiteren Immobilienbestand er dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stellt. In diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2017, Az. VIII ZR 44/16 .
Die Eigenbedarfskündigung ist in der Praxis ein beliebtes Mittel von Vermietern, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Besonders dann, wenn der jeweilige Mieter über längere Zeit zu günstigen Konditionen dort gewohnt hat, sind Vermieter an einer Kündigung interessiert, um anschließend zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. Deshalb dürften nicht wenige Eigenbedarfskündigungen in der Praxis vorgetäuscht sein. Davor werden Mieter ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigungen sind ein aktuelles Thema für Mieter und Vermieter. Aus Mietersicht ist sie der "wunde Punkt" des eher mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mehr Immobilienkäufe führen regelmäßig auch zu einem Anstieg von Eigenbedarfskündigungen. Fachanwalt Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung:
Frage 1: Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? Frage 2: Wann gilt eine Sperrfrist? Frage 3: Form und Frist der Eigenbedarfskündigung beachtet? Frage 4: Freie Alternativwohnung angeboten? Frage 5: Liegt ein Härtefall zugunsten des Mieters vor?
Heute Frage 4: Freie Alternativwohnung ... weiter lesen
a. Begriffe
Im deutschen Mietrecht herrscht eine teilweise unterschiedliche Handhabung im Hinblick auf die Bezeichnungen der Miete und ihrer Bestandteile. Hier ist bei den einzelnen Begrifflichkeiten Vorsicht geboten. Missverständnisse über die Bedeutung von Bezeichnungen wie Nettomiete, Bruttomiete, Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete usw. sind vorprogrammiert. Es sollte daher immer im Einzelnen ausgeführt werden, was mit der jeweiligen Bezeichnung konkret gemeint ist.
b. Mietstruktur
Ohne ausreichende Vereinbarung geht das deutsche Mietrecht regelmäßig von einer sogenannten Bruttowarmmiete aus. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Vermieter die auf dem Grundstück ruhenden Lasten trägt.
In ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss.
Vermieter braucht Räumungstitel:
Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, welche Unterlagen Sie für den Mietvertragsabschluss vorbereiten können:
Nachdem Sie alle Unterlagen der Mietinteressenten zusammengetragen und sich für einen Mietinteressenten entschieden haben, brauchen Sie nun einen geeigneten Mietvertrag. Zwar finden Sie hierzu zahlreiche Muster im Internet. Allerdings sind die meisten Vorschläge im Internet nicht in jeder Hinsicht praxistauglich. Auch wenn Ihr Mietinteressent einen vorbereiteten Vertrag mitbringt, sollten Sie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin.
Durch die Mietpreisbremse wird das Bestellerprinzip bei Maklerverträgen im Wohnraummietrecht eingeführt. Künftig bezahlt der, der den Makler beauftragt hat. Bisher wäre das in der Regel der Vermieter gewesen. Künftig ist zu erwarten, dass viele Vermieter das Geld sparen und selbst nach Mietinteressenten suchen werden. Dabei könnte Smmove wertvolle Hilfe leisten. Umgekehrt sind zumindest derzeit noch diverse Fragen offen. Probleme sind ebenfalls bereits erkennbar. Nachfolgend nehme ich aus mietrechtlicher Sicht zum Thema Online-Plattform für die Mietersuche Stellung. Meine Ausführungen sind ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.07.2017 - 67 S 111/17 .
Die Kaution dient dem Vermieter in erster Linie als Sicherheit für Ansprüche gegen den Mieter, z. B. wegen Beschädigung der Mietsache oder ausbleibender Mietzahlung. Immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten ist die Frage, wann der Vermieter sich der Kaution tatsächlich bedienen darf, um sie mit seinen Forderungen zu verrechnen. Kommt es nach dem Ende des Mietverhältnisses zum Streit mit dem Mieter, ist so mancher Vermieter hier vorschnell unterwegs.
LG Berlin zur Verwendung der Mietkaution: In einem aktuellen Urteil hat sich das ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Klage des Vermieters gegen den Mieter auf zukünftige Mietzahlungen oder Nutzungsentschädigungen Bislang galt, dass eine Klage auf zukünftige Mietzahlungen des Mieters nicht möglich ist. Eine Regel des allgemeinen Zivilrechts, nach der unter bestimmten Voraussetzungen auf künftige Leistung geklagt werden konnte, wurde im Mietrecht von den Gerichten entweder schlicht gar nicht oder nur in sehr selten Ausnahmefällen angewandt. Der Mieter musste seine Verpflichtung zur zukünftigen Mietzahlung ernsthaft bestreiten und es musste seine dauernde Zahlungsunfähigkeit drohen. Dies war laut ... weiter lesen