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Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. In manchen Bundesländern (zum Beispiel in Berlin) existiert das so genannte Anwaltsnotariat. Danach darf ein Notar gleichzeitig Rechtsanwalt sein. In anderen Bundesländern (etwa in Brandenburg) darf der Notar nicht gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein. Die dort tätigen Notare sind so genannte hauptberufliche Notare. In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind die Notare unabhängig. Die Notare sind selbstständig. Die Notare tragen aber auch das Risiko, dass durch Ihr Verschulden Fehler gemacht werden, die für die Parteien nachteilige Konsequenzen haben. Für diesen Fall hat der Notar eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Notar ... weiter lesen
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen - und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und Essen. In vielen Wohnraummietverträgen ist die Haltung von Kleintieren generell verboten bzw. von der vorherigen Erlaubnis des Vermieters abhängig gemacht. Nach der derzeitigen Rechtslage verstoßen die meisten dieser Klauseln gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind daher unwirksam. Welche Klauseln zu Haustieren in Mietverträgen sind unwirksam? Meiner Ansicht nach fast alle. Die Rechtsprechung hat derart hohe Hürden an eine wirksame Formulierung der Klausel gestellt, dass diese kaum erfüllt werden können. Nahezu jede Klausel steht daher im ... weiter lesen
Schlechte Nachrichten für Mieter: Der Bundesgerichtshof erweitert die Möglichkeiten für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, drastisch. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2015 – VIII ZR 166/14 –, juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der gesetzliche Schutz von Mietern gegen Eigenbedarfskündigungen des Vermieters ist unzureichend. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil der Eigenbedarfskündigungen vorgeschoben ist. Es gibt kein besseres Mittel, eine günstig vermietete Wohnung zu entmieten. Umgekehrt sparen Käufer von vermietetem ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. b. Reichweite der Anbietpflicht mit Blick auf die Vergleichbarkeit der Wohnung mit der bisherigen Wohnung (Größe, Beschaffenheit, Mietzins) Der Vermieter muss grundsätzlich auch Wohnungen anbieten, die hinsichtlich ihrer Größe, Beschaffenheit usw. von der bisher vom Mieter genutzten Wohnung, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird, abweichen. Ein Standardfall: Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, weil ihm die bisher genutzte und in seinem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Bauarbeiten können speziell in Großstädten zu einer erheblichen Belastung für Mieter werden. Ist es der Vermieter selbst, der Bauarbeiten vornimmt, bestehen die Ansprüche in der Regel problemlos. Doch wie sieht es aus, wenn Dritte nahe der Wohnung am Bauen sind? Verursacher des Lärms ausfindig machen: Der erste Schritt ist immer, herauszufinden, wer eigentlich den Lärm durch die Bauarbeiten verursacht. Wenn es sich dabei nicht um den Vermieter handelt, können Mieter nicht ohne weiteres Ansprüche gegen diesen geltend machen. Baulückenrechtsprechung: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermieter über Mängel informieren: Treten Mängel in der Wohnung auf, sollte der Mieter den Vermieter in jedem Fall direkt darüber informieren. Ob man vom Vermieter überhaupt die Beseitigung verlangen oder die Miete mindern will, spielt an der Stelle noch keine Rolle. Hintergrund ist folgender: Zeigt der Mieter die Mängel nicht an und vergrößern diese sich später, kann der Vermieter wiederum unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Gegensatz zum Mieter hat der ja keinen Zugriff auf die Wohnung und daher keine ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat heute in einer Entscheidung seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietsache bekräftigt. Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin in Berlin-Mitte. Einen Teil der Wohnungen vermietet die Klägerin als Ferienwohnungen an Touristen. Die Beklagten minderten die Miete um 20 %, da es durch die Vermietung an Touristen zu erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz komme. Wegen des aufgelaufenen Mietrückstands kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mit den Beklagten fristlos, hilfsweise fristgemäß. Nach der Kündigung zahlten die Beklagten unter Vorbehalt einen Betrag ... weiter lesen
Liegen Mängel der Mietsache vor, treffen den Vermieter umfassende Pflichten. Außerdem ist möglicherweise der Mietzins gemindert. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass der Vermieter hohe Kosten aufwenden muss, um die Mietsache instandzusetzen und während der Zeit, insbesondere während der Beeinträchtigungen im Mietgebrauch durch die Bauarbeiten, überhaupt keine oder eine verminderte Miete erhält. a. mietrechtlicher Mangelbegriff Der mietrechtliche Mangelbegriff ist nicht ohne weiteres mit dem baurechtlichen Mangel identisch. Ein Mangel liegt regelmäßig (nur) dann vor, wenn • der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Bei einer zerstörten Vertrauensgrundlage kann sowohl der Vermieter, als auch der Mieter das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt sowohl für Gewerberäume, als auch für Mietverhältnisse über Wohnraum. Eine jüngere Gerichtsentscheidung zeigt, dass eine Zerstörung der Vertrauensgrundlage und damit die (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses selbst bei scheinbar nichtigem Anlass gegeben sein kann (Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.3.2011, Aktenzeichen: 24 U 102/10). Eine Mieterin von ... weiter lesen
Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss aufgrund § 550 BGB der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls die Schriftform nicht eingehalten ist, führt dies zur Unwirksamkeit der zeitlichen Befristung. Dies wiederum hat zur Folge, dass dann statt eines befristeten ein unbefristetes Gewerbemietverhältnis vorliegt. Ein solches – unbefristetes – Gewerbemietverhältnis kann entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ordentlich mit einer Frist von wenigen Monaten gekündigt werden. Folgende Gründe können regelmäßig eine Verletzung der Schriftform zur Folge haben: • Keine vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien • Keine Angabe des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wegen Ruhestörung, Lärmbelästigung, Drohung von Mitmietern oder Vermüllung des Treppenhauses ist die Miete der Hausbewohner, die Störungen erdulden müssen, gemindert. Die Mieten sind solange reduziert, bis die Störungen aufhören. Dies gilt auch, wenn der Vermieter für die Störungen Dritter nichts kann und (erfolglos) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um den störenden Mieter zur Raison zu bringen. Der Vermieter hat wegen der Mietminderungen einen Mietausfallschaden und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den ... weiter lesen