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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor ... weiter lesen
Trotz Kenntnis von geplanten Baumaßnahmen bei Vertragsschluss hat der Mieter ein Minderungsrecht, wenn ihm die besondere Intensität der später durchgeführten Baumaßnahmen nicht bekannt war. In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, Az. 8 U 194/06) war dem Mieter bereits bei Anmietung der Mietsache bekannt, dass in der Straße, in der die Mieträume lagen, eine U-Bahn gebaut werden sollte. Später waren die Bauarbeiten aber so intensiv, dass die gesamte Straße gesperrt wurde, so dass ein ungehinderter Zugang zu den Mieträumen wegen dort aufgestellter Baucontainer nicht mehr möglich war. Der Mieter war auf Kundenverkehr angewiesen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München, AG München, Urteil vom 16. Dezember 2013 – 424 C 10773/13 –.
Die Ausgangslage:
Wenn der Vermieter im Mietvertrag fälschlicherweise eine zu große Wohnfläche angibt, kann der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Abweichung von mehr als 10 % die Miete mindern. Im vorliegenden Fall war eine solche Angabe allerdings nicht im Mietvertrag enthalten, sondern in dem ursprünglichen Inserat des Maklers.
Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München:
Allein die Angaben eines Maklers, dass die Wohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Ansbach vom 11.08.2014, Az. 1 S 228/14.
Die Ausgangslage:
Wenn Mieter Ansprüche auf Schadensersatz und Mietminderung geltend machen wollen, ist regelmäßig das Vorhandensein eines Mangels der Mietsache notwendig. Ein solcher Mangel liegt regelmäßig dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Mietsache von der vereinbarten Sollbeschaffenheit (nachteilig) abweicht.
Da man heutzutage bei jeder Wohnung ohne weiteres erwarten kann, dass diese trocken ist, ist das Vorliegen eines Mangels bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung in der Wohnung ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ich hatte über das zu erwartende Maklersterben im Bereich Wohnungsvermittlung geschrieben. Teil 2 der Mietpreisbremse, wonach künftig der Besteller, also der Vermieter die Wohnungsvermittlung bezahlen muss und eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter nicht mehr zulässig ist, raubt den Wohnungsmaklern die Existenzgrundlage. Der eine geht, der andere kommt. So entstehen nun Onlineportale, die die Leistung der Makler Vermietern und Hausverwalter besonders günstig anbieten.
Einige Versprechungen wie das von Smmove, welches sich als neues eBay für den Wohnungsmarkt bezeichnet ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof geht davon aus das dies jedenfalls in aller Wege selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung des Mieters erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.04.2007, Az. VIII AZ 182/06). In dem der Entscheidung zu Grunde liegendem Fall hatte eine Mieterin Schimmelpilz befall an mehreren Stellen unter anderem im Schlafzimmer der Wohnung festgestellt. Die Mieter litt an Neurodermitis und Asthma und hatte insbesondere in den Monaten vor Feststellung des Schimmelpilzbefalls häufiger Hautauschlag und Asthmaanfälle erlitten. Auch in einem solchen Fall ist die firstlose Kündigung nicht ohne vorherige Aufforderung unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, bzw. erfolgloses abmahnen wirksam es geht nur in dem ... weiter lesen
Zum Sonderkündigungsrecht des Vermieters von Gewerberäumen, wenn der Mieter die Mieträume beträchtlicher Brand-/Feuersgefahr aussetzt
Kurzfassung
Es gibt viele gute Gründe, Brandrisiken zu vermeiden. Nicht nur die Feuersgefahr als solche sollte den Mieter von Gewerberäumen veranlassen, mit allem Brennbaren behutsam zu hantieren. Ér sollte vielmehr auch Vorsicht walten lassen, um sich nicht dem Risiko einer berechtigten Kündigung durch den Vermieter auszusetzen.
Dies zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg entschiedener Fall. Allzu sorglos hatte der Mieter leicht entzündliche Materialien trotz Abmahnungen durch den Hauseigentümer in den Mieträumen aufbewahrt. Die Gerichte bestätigten jetzt die vom Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Bauarbeiten können speziell in Großstädten zu einer erheblichen Belastung für Mieter werden. Ist es der Vermieter selbst, der Bauarbeiten vornimmt, bestehen die Ansprüche in der Regel problemlos. Doch wie sieht es aus, wenn Dritte nahe der Wohnung am Bauen sind?
Verursacher des Lärms ausfindig machen:
Der erste Schritt ist immer, herauszufinden, wer eigentlich den Lärm durch die Bauarbeiten verursacht. Wenn es sich dabei nicht um den Vermieter handelt, können Mieter nicht ohne weiteres Ansprüche gegen diesen geltend machen.
Baulückenrechtsprechung: ... weiter lesen
Wer als Mieter ohne Rücksprache mit dem Vermieter über die Wohnungsbörse an Touristen überlässt muss mit seiner fristlosen Kündigung rechnen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des LG Berlin.
Vorliegend hatte ein Mieter über die Online-Wohnungsbörse airbnb mehrfach an Touristen vermietet. Der Vermieter schickte ihm daraufhin eine Abmahnung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung zu. Als der Mieter dem nicht nachkam verklagte der Vermieter ihn auf Räumung der Wohnung.
Hierzu stellte das Landgericht Berlin im Rahmen der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits mit Beschluss vom 03.02.2015 – 67 T 29/15 klar, dass die Überlassung einer gegen Cash ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Der Gesetzesentwurf für die Beschränkung der Möglichkeiten einer Vereinbarung von Maklercourtagen bei der Vermietung von Wohnraum liegt vor. Im Gegensatz zu den sonstigen Regelungen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse könnte diese Regelung durchaus erfreuliche Auswirkungen für Mieter haben.
Ausgangslage:
In der Praxis ist seit langem zu beobachten, dass gerade in Gegenden mit besonders knappem Wohnraum vermehrt Makler eingeschaltet werden. Die Kosten trägt natürlich der Mieter. Da entsteht natürlich schnell der Verdacht, dass es bei der Vielzahl der zu vermutenden ... weiter lesen
Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Mietsache, der Einsparung von Energie oder Wasser oder der Schaffung neuen Wohnraums. Der Mieter muss solche Maßnahmen nur dulden, wenn der Vermieter ihm diese in Textform drei Monate zuvor mitgeteilt hat. Hierbei muss der Vermieter die Art der beabsichtigten Maßnahme sowie die voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen.
Praxistipp: Der Vermieter sollte die Maßnahmen so genau wie möglich mitteilen. Am besten ist es, wenn unter Zuhilfenahme einer Grundrisszeichnung die einzelnen Maßnahmen so detailliert wie möglich beschrieben werden. ... weiter lesen
Üblicherweise ist vereinbart, dass der Mieter monatliche Vorauszahlungen auf die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen usw. leistet und der Vermieter nach Ablauf des Jahres dann eine Abrechnung erteilt. Bei gestiegenen Kosten und notwendiger Nachzahlung des Mieters ist der Vermieter dann gemäß § 560 Abs. 4 BGB berechtigt, die Vorauszahlungen der Höhe nach anzupassen. Bislang genügte dem BGH für eine solche Erhöhung der Vorauszahlungen eine lediglich formell korrekte Abrechnung, die aber nicht unbedingt inhaltlich richtig sein musste. Formell in Ordnung ist eine Abrechnung bereits, wenn die Gesamtkosten zusammengestellt sind, die zugrunde gelegten Umlageschlüssel ... weiter lesen