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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
In den vergangenen Wochen gab es immer wieder teils schwere Unwetter, die zu dem einen oder anderen vollgelaufenen Keller und zum Teil auch Schlimmerem geführt haben. Dementsprechend angestiegen sind auch die Anfragen zum Thema Wassersachaden in der Wohnung. Welche Rechte haben Mieter, die von einem Wasserschaden betroffen sind?
Umgehende Mängelanzeige beim Vermieter
m ersten Schritt sollten Mieter einen entsprechenden Mangel sofort beim Vermieter anzeigen, um sich nicht sogar selbst schadenersatzpflichtig zu machen, wenn sich der Schaden später noch verschlimmert. Was aber kann man tun, wenn der ... weiter lesen
Zur Frage, wann der Mieter eines Pkws dem Vermieter trotz vertraglicher Haftungsfreistellung einen Wild-Unfallschaden ersetzen muss
Kurzfassung
Wer einen Pkw anmietet und dabei eine „Haftungsfreistellung“ vereinbart, fühlt sich erst einmal auf der sicheren Seite – entspricht eine solche Vereinbarung doch weitgehend einer Vollkaskoversicherung. Wenn er allerdings einen Unfall „grob fahrlässig“ verursacht, hilft ihm seine Freistellung nichts: er muss den Schaden selber tragen.
Grund zum Aufatmen für den kraftfahrzeugführenden Tierfreund daher ein jetzt ergangenes Urteil des Landgerichts Coburg: keine grobe Fahrlässigkeit liege vor, wenn nachts urplötzlich ein Wildtier vor dem Fahrzeug auftaucht, der Fahrer das Lenkrad ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.3.2013, AZ: 65 S 494/12.
Ausgangslage:
Nicht jeder Besucher des Mieters gefällt auch dem Vermieter. Vermieter versuchen in solchen Fällen zum einen gegenüber dem Besucher direkt vorzugehen (z.B. durch ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage). Zum anderen können sie auch Druck direkt auf den Mieter ausüben. Dies geschieht durch Abmahnung und gegebenenfalls eine fristlose Kündigung. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten eines Besuchers ohne weiteres dem Mieter als eigener Pflichtverstoß zuzuordnen. Nur ein solcher Pflichtverstoß ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Bei einer Eigenbedarfskündigung darf der Mieter in der Wohnung bleiben, wenn ein Umzug für ihn eine nicht zumutbare Härte bedeuten würde. Dass ist etwa bei schweren Krankheiten oder Behinderungen der Fall. Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen des in der Wohnung lebenden Ehegatten oder Kindes gelten gleichermaßen als Härtefall. Beispiele aus der Rechtsprechung: Das Landgericht Aachen urteilte am 28.9.2005 (Aktenzeichen: 7 S 66/05), dass der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung so lange in der Wohnung wohnen bleiben darf, bis ein Umzug für den wegen ... weiter lesen
Lediglich optische Beeinträchtigungen der Mietsache oder Teilen von ihr (hier: Badfliesen) beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache grundsätzlich nicht. Der Mieter hat daher in diesen Fällen keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Erneuerung.
Der Kläger bewohnt eine 1-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad/WC in der Lothstraße in München. Die Beklagte ist seine Vermieterin.
Der Kläger behauptete, im Laufe des 25 Jahre andauernden Mietverhältnisses hätten sich die Badfliesen unansehnlich grau verfärbt. Er forderte daher die Beklagte auf, die Fliesen zu erneuern. Die Beklagte lehnte dies mit dem Hinweis ab, bei der "Verfärbung" handele es sich um leicht zu beseitigenden Schmutz, für den der Kläger selbst ... weiter lesen
• Eigentümer und Vermieter müssen nicht identisch sein. Maßgeblich ist der Mietvertrag.
• Ob bei Eheleuten beide Mieter geworden sind, bestimmt sich nach dem Kopf (Rubrum) des Mietvertrages. Sind dort beide aufgeführt, unterzeichnet aber nur einer, werden beide Ehegatten Mietvertragspartei.
• Bei Mietverträgen, die vor dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, waren automatisch beide Eheleute Mieter, auch wenn nur einer von beiden den Mietvertrag abgeschlossen hat.
• Auch der ausgezogene Mieter bleibt Mieter im Rechtsinne. Er schuldet dem Vermieter weiterhin die Miete und haftet für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag. ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls nicht, ist die Befristung unwirksam. Das Mietverhältnis wird dann wie ein unbefristetes Mietverhältnis behandelt. Dies hat zur Konsequenz, dass der Gewerbemietvertrag nun mit den gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden kann. Mit einem Angriff auf die Schriftform eines Gewerbemietvertrages kann ein auf lange Jahre fest abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis vorzeitig gekündigt werden. Die Rechtsprechung setzt Mindeststandards, die für die Wahrung der Schriftform ... weiter lesen
Grundsätzlich kann der Mieter vom Vermieter vorab die Kosten für die Beseitigung der Mängel verlangen. Dies gilt allerdings nur für solche Maßnahmen, die zur Mängelbeseitigung auch geeignet sind. BGH, Urteil vom 21. April 2010 – VIII ZR 131/09 –, juris, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin Ausgangslage: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Mieter gemäß § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Mängeln der Mietsache, den Mangel der Mietsache selbst beseitigen (lassen) und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist. Zur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Bei Mängeln der Mietsache kommt neben den Instandsetzungsansprüchen des Mieters grundsätzlich eine Mietminderung in Betracht. Der Mieter kann daneben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen. Vergessen wird häufig, dass dem Mieter daneben auch noch ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zusteht. Dabei kann dieses gerade im Falle einer überhöhten Mietminderung und anschließender Kündigung des Vermieters ein Rettungsanker sein.
Was bedeutet das Zurückbehaltungsrecht?
Der Mieter darf in neben in der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München, AG München, Urteil vom 16. Dezember 2013 – 424 C 10773/13 –.
Die Ausgangslage:
Wenn der Vermieter im Mietvertrag fälschlicherweise eine zu große Wohnfläche angibt, kann der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Abweichung von mehr als 10 % die Miete mindern. Im vorliegenden Fall war eine solche Angabe allerdings nicht im Mietvertrag enthalten, sondern in dem ursprünglichen Inserat des Maklers.
Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München:
Allein die Angaben eines Maklers, dass die Wohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen.
Häufig fragen Mieter, wie eine Mietminderung eigentlich berechnet wird. In Gerichtsentscheidungen wird als Berechnungsgrundlage gelegentlich die Nettomiete (Kaltmiete) verwendet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies unzutreffend.
Bundesgerichtshof: Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden (BGH, Urteil vom 06. April 2005 – XII ZR 225/03 –, BGHZ 163, 1-9).
Zu berücksichtigen ist aber, dass ein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung eines Mieters, der seinen Vermieter gewaltsam vor die Tür gesetzt hatte, für unwirksam. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13.
Die Ausgangslage:
Wird der Mieter gegenüber dem Vermieter oder seinen Beauftragten (Hausverwaltung, Hausmeister und ähnlichen Person) handgreiflich oder beleidigend, verstößt dies regelmäßig in der Art erheblicher Weise gegen die Pflichten aus dem Mietverhältnis, dass eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter auch ohne vorherige ... weiter lesen