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Jährlich wiederholt sich das Problem, dass manch ein Mieter eine exorbitant hohe Heizkostenabrechnung erhält und dementsprechend mitunter sehr hohe Beträge nachzahlen soll. Landläufige Meinung ist, dass der Mieter kaum etwas gegen diese Nachforderungen unternehmen kann. Eine Gerichtsentscheidung aus 2010 (Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil vom 7.9.2010, Aktenzeichen: 95 C 305/09) zeigt aber, dass der Mieter bei sehr hohen Heizkosten dennoch gute Chancen haben kann, eine Nachforderung abwehren zu können, wenn der abgelesene Verbrauch nicht nachvollziehbar zu erklären ist. Jedenfalls wenn der behauptete Verbrauch mehr als doppelt so hoch ist, wie der obere Durchschnittswert für Heizkosten in der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Frankfurt, LG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2015 – 2-17 S 51/14, 2/17 S 51/14 – . Ausgangslage: Bei Schimmelpilz in der Wohnung stellt sich der Vermieter meist auf den Standpunkt, dass dieser durch fehlerhaftes Nutzungsverhalten, speziell zu geringe Beheizung und Belüftung, hervorgerufen wurde. Der Mieter auf der anderen Seite führt Baumängel als Ursache an. Der Streit zwischen beiden Parteien wird dann durch ein Sachverständigengutachten entschieden, dem in der Regel durch die Gerichte gefolgt wird. Fall: Ein solcher Streitfall hat nun ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Hannover vom 4.3.2015, Aktenzeichen 19 S 88/14 . Ausgangslage: Mit Kindern in einer Mietwohnung ist das Potential für erhöhten Lärm im Haus in der Regel gesteigert. Wenn nun andere Mieter nicht unbedingt Kinderfreunde sind oder sich bei ihnen aus anderen Gründen ohnehin schon gewisser Ärger angestaut hat, kann es durchaus vorkommen, dass sie gegenüber dem Vermieter Ansprüche geltend machen auf Grundlage des Lärms als Mangel. Welche Optionen hat dann der Vermieter? In der Regel stellt Kinderlärm keinen Mietmangel bzw. Grund für ... weiter lesen
Ein Zeitmietvertrag über eine Wohnung kann gemäß § 575 BGB nur geschlossen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit Eigenbedarf geltend machen will oder die Räume so umbauen oder auch beseitigen möchte, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde. Dies muss der Vermieter dem Mieter zudem bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen, anderenfalls liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit der Frist des § 573 c BGB, also spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats, gekündigt werden kann. Eine solche unwirksame Zeitmietvereinbarung kann jedoch unter bestimmten Umständen als beidseitiger ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin ...wenn aufgrund fehlender Messgeräte eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist? Der Bundesgerichtshof hat dem Mieter einen Schadensersatzanspruch zugebilligt. Der Mieter kann grundsätzlich den Schaden geltend machen, der ihm durch die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung entsteht (so der BGH zuletzt in einem Urteil v. 31.10.07, Az. VIII ZR 261/06). Im entschiedenen Fall war vertraglich eine Abrechnung der Kosten von 70 % nach Verbrauch und 30 % nach Wohnfläche vereinbart. Da die Kosten nicht erfasst wurden, konnte der Vermieter nicht vertragsgemäß abrechnen. Der BGH ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Unter welchen Voraussetzungen darf das Gericht einen unstreitigen Eigenbedarf des Vermieters annehmen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 25. September 2014 – 67 S 198/14 – juris. Die Ausgangslage: Der Vermieter spricht die Eigenbedarfskündigung aus. Zieht der Mieter nicht aus, muss er Räumungsklage erheben. Hier muss er dann den Eigenbedarf zunächst plausibel darlegen. Der prozessual geschickt agierende Mieter wird alle in diesem Zusammenhang vom Vermieter vorgetragenen Tatsachen bestreiten. Hier ist immer wieder umstritten, unter welchen Voraussetzungen ... weiter lesen
Zu den formellen Voraussetzungen des Kündigungsschreibens Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben. Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen ... weiter lesen
Viele Mieter haben außer ihrer Wohnung zusätzlich noch eine Garage angemietet. Dass sie aus der Wohnung nicht ohne Kündigungsgrund ausziehen müssen, ist oft bereits bekannt. Aber wäre es möglich, dass der Vermieter nur den Mietvertrag über die Garage kündigt und den Wohnungsmietvertrag unverändert beibehält? Es kommt darauf an, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.10.2011, VIII ZR 251/10 klar gemacht hat. In dem entschiedenen Fall hatte der verstorbene Ehemann der jetzigen Mieterin 1958 die Wohnung mit schriftlichem Vertrag angemietet. Mit mündlicher Vereinbarung hatte er zusätzlich noch eine Garage angemietet, die aber im Erdgeschoss eines anderen ... weiter lesen
1. Wohnraummiete Zur Unterscheidung der Mietverhältnisse ist der Zweck entscheidend, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjektes vertragsgemäß verfolgt. Der Begriff Wohnraum umfasst alle Räume, die zum Schlafen, Essen und zur dauernden privaten Nutzung bestimmt sind. Wichtig: Die Vertragsbezeichnung ist zweitrangig. 2. Abgrenzung Gewerberaummiete Gewerberäume sind alle Gebäude oder Räume, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung oder nach der Zielsetzung des Vertrages gewerblichen oder beruflichen Zwecken zu dienen bestimmt sind. Die Abgrenzung zum Wohnraummietvertrag ist wichtig, da die Schutzvorschriften des Wohnungsmietrechts von dem Mieter als wirtschaftlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wer in die Bausubstanz der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters eingreift, riskiert im Widerholungsfall die (fristlose) Kündigung. In Frage kommen etwa bauliche Veränderungen an der Elektroanlage oder der Einbau einer Katzenklappe ohne Zustimmung des Vermieters. Wegen dieser oder ähnlicher Eingriffe ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung möglich. Sollte der Mieter auf die Aufforderung, eine durch den Mieter unerlaubter Weise durchgeführte Maßnahme zurückzubauen, nicht reagiert haben, kommt eine ordentliche Kündigung ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Betreiber einer Badeanstalt haftet, wenn ein Besucher auf einer nassen Treppenstufe ausrutscht Kurzfassung In einem Hallenbad muss in der Regel nicht für trockene Treppenstufen gesorgt werden. In Bereichen, die von Gästen mit nasser Badekleidung benutzt werden, ist mit Nässe auf dem Boden stets zu rechnen. Deshalb haftet der Badbetreiber bei einem Sturz des Besuchers nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das entschied nun das Amtsgericht Lichtenfels, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht wies die Klage eines ausgerutschten Badegastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von fast 2.450 Euro ab. Die Verkehrssicherungspflicht gehe nicht so weit, hinter jedem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Am 01.06.2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Ziel war es im Wesentlichen, den Anstieg der Mieten einzudämmen. Diese erhoffte Wirkung konnte bisher aber so gut wie gar nicht erzielt werden. Im dritten Teil der Serie geht es um mögliche Lösungsansätze. Keine Ausnahme bei umfassender Modernisierung Die Fälle der umfassenden Modernisierung sollten nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Der Zweck, die Wohnungen auf einem modernen Stand zu erhalten, lässt sich auch mit der bloßen Umlage von gesetzlich anerkannten Modernisierungen auf die Miete erreichen ... weiter lesen