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Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob der in einem Formularmietvertrag vereinbarte Ausschluß der Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden des Mieters, die durch vom Vermieter leicht fahrlässig verschuldete Mängel der Mietsache verursacht wurden, wegen Verstoßes gegen des Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam ist.
In dem Rechtsstreit verlangen die Kläger Schadensersatz von rund 25.000,- DM für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen. Während ihrer durch Urlaub bedingten Abwesenheit war wegen eines Defektes im Flachdach des Hauses Wasser in die Mietwohnung der Kläger eingedrungen und dadurch Mobiliar beschädigt worden. Nach den Feststellungen ... weiter lesen
Kündigungen von Wohnungen in Berlin durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß § 573 Abs.1 Satz 1 BGB. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin
Ausgangslage
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kündigt in Berlin Mietwohnungen unter Berufung auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 Abs.1 Satz 1 BGB. Dies geschieht im Zusammenhang mit den geplanten Umbaumaßnahmen, die letztendlich in der Nutzung durch das Auswärtige Amt (Gesamtkomplex zwischen Werderscher Markt und kleine Kurstraße) münden soll. Das betroffene Gebäude ist ein ganz normales Wohnhaus mit vielen verschiedenen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Schönheitsreparaturen sind die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Abnutzung an der Wohnung durch den Mietgebrauch. Sie umfassen das Streichen der Wände, Innentüren, Fensterrahmen, Heizungsrohre, etc. Ältere Mietverträge (bis in die frühen 2000er) sahen vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Zeiträumen bemessen durchführen musste. Der damals gängigste Zeitraum war, dass Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mieter von Eigentumswohnungen besser vor verspäteten Betriebskosten-Nachforderungen geschützt. Um Versäumnisse der Hausverwaltung müssen sich die Vermieter zeitnah kümmern, urteilte der BGH am Mittwoch, 25. Januar 2017 in Karlsruhe (Az.: 10 ABR 43/15). Nur dann kann er den Vermieter auch noch später als nach einem Jahr mit einer Abrechnung belasten.
Laut Gesetz haben Vermieter für ihre Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit, bei einer Abrechnung nach Kalenderjahren also bis Ende des Folgejahres. Für Häuser mit Eigentumswohnungen wird die Abrechnung üblich von der Hausverwaltung erstellt und dann von der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2014 – VIII ZR 349/13 –, juris.
Die Ausgangslage:
Zwischen Mietern und Vermietern wird immer wieder über die Frage gestritten, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung besteht. In der hier zu besprechen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Vermieter wegen unberechtigter Verweigerung der Erlaubnis zum Schadensersatz verurteilt. Dazu hatte ich bereits in einem gesonderten Artikel Stellung genommen. Das Urteil ist allerdings auch interessant im Hinblick auf die Frage, unter welchen ... weiter lesen
Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade" bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen - vermeintlich - erleichterter Räumungsmöglichkeiten in der Kritik.
Die Berliner Räumung hat sich in der Berliner Räumungspraxis entwickelt. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert die Berliner Räumung so: Der Vermieter kündigt einem säumigen Mieter. Der Mieter weigert sich, zum Kündigungszeitpunkt auszuziehen. Der Vermieter klagt auf Räumung, gewinnt und lässt den rechtskräftigen Räumungstitel durch den ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27. August 2014 – 41 C 14/14 –, juris.
Ausgangslage:
Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters müssen vom Mieter in der Regel geduldet werden. Auch der Vermieter hat allerding in dieser Hinsicht einige Pflichten zu beachten. Der Mieter muss von entsprechenden Baumaßnahmen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn es sind nur sehr geringfügige Maßnahmen vorzunehmen oder diese dulden keinen Aufschub, etwa um drohende Schäden vom Mietobjekt abzuwenden.
Der Mieter kann den Ersatz von Aufwendungen, die sich aus solchen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02. April 2014 – VIII ZR 201/13 –, juris.
Ausgangslage:
Einmal jährlich muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen. Hinsichtlich der Wirksamkeit der Abrechnung unterscheidet man wesentlich zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung. Wenn einer Abrechnung formell unwirksam ist, so werden entsprechende Nachforderungsbeträge vom Mieter nicht geschuldet. Wenn der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums eine formell korrekte Betriebskostenabrechnung erstellt, ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Vermieter können bei einer beschädigten Mietwohnung sofort Schadenersatz verlangen. Sie sind nicht verpflichtet, dem Mieter zunächst eine Frist zur Reparatur zu setzen, urteilte am Mittwoch, 28. Februar 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII 157/17). Angemessene Fristen seien nur bei Schönheitsreparaturen erforderlich, wenn der Mieter diese vertraglich durchführen muss.
Im jetzt entschiedenen Fall kommt ein Mieter aus Hohenroth im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld um die Zahlung von Schadenersatz für seine beschädigte Mietwohnung nach seinem Auszug nicht herum.
Vermieter verlangte Schadenersatz von dem ausgezogenen Mieter
Als ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht:
Heute: Teil 3 – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Gesundheitsgefährdung
1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Wenn dem Mieter ein Verbleiben in der mangelhaften Wohnung unzumutbar ist und er dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Schimmelpilzes und der zu Grunde liegenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Inhalt der Mietpreisbremse:
Zu Erinnerung: Im Wesentlichen beinhalten die entsprechenden Regelungen
- eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten.
- eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt, der zahlt).
Begrenzung der Miethöhe auch bei Eintritt eines neuen Mieters?
Oftmals haben Mieter den Wunsch, eine neue Person in ihren „altern“ Mietvertrag mit aufzunehmen. Dabei kann es sich um neue Lebenspartner oder Ehegatten handeln. Teilweise steckt aber auch nur der Plan dahinter, dadurch Miete zu sparen. ... weiter lesen
Vermieter dürfen nicht ohne Weiteres kündigen, weil sie trotz eines intakten Gebäudes mehr Rendite aus dem Verkauf einer Mietwohnung herausholen wollen.
Ein Mieter erhielt von seinem Vermieter die Kündigung. Der Vermieter begründete die Kündigung seiner Wohnung damit, dass er das Grundstück nach dem Abriss von 20 Wohnungen neu bebauen wollte. Im Anschluss daran soll das Grundstück mit den neuen Wohnungen verkauft und nach Abzug der Investitionskosten von 35,5 Millionen Euro zum Preis von 48, 2 Millionen Euro ein Gewinn in Höhe von 12,7 Millionen Euro erzielt werden. Doch der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht und weigerte sich die Wohnung zu räumen.
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