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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Betriebspflicht ist die Pflicht des Mieters, das für das angemietete Objekt vorgesehene Geschäft tatsächlich zu betreiben, also z.B. einen Laden offen zu halten. Beispielsfall: Mieter M hat in einem Einkaufscenter eine Teilfläche von Vermieter V zum Betrieb eines Blumengeschäfts gemietet. Im Hochsommer laufen die Geschäfte schlecht, niemand kauft Blumen. M beschließt seine Laden in den Monaten Juli und August zu schließen und ans Meer zu fahren. V verweist auf den Mietvertrag, in dem eine Betriebspflicht geregelt ist. Muss M das Geschäft offen halten, obwohl ihn die Einstellung einer Ersatzkraft im Ergebnis mehr kosten würde, als das Geschäft in den beiden Monaten ... weiter lesen
Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2013 VIII ZR 379/12
Ausgangslage:
Ein Mieter konnte seine Miete nicht zahlen. Der Vermieter drohte mit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Daraufhin einigten sich Vermieter und Mieter so, dass der Vermieter die Mietzahlungen zunächst trotz der Kaution beglich. Als Ausgleich dafür übernahm die Schwester des Mieters eine Bürgschaft für die Mietrückstände, die der Höhe nach unbegrenzt war.
Nachdem die Schwester aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wurde, stellte sich die Frage, ob die unbegrenzte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Fusion von Annington und Gagfah, Regierungsprogramm zur Wärmedämmung, Deadline für Betriebskostenabrechnungen und Bundesverwaltungsgericht zum Sonntagsschutz.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Deutsche Annington und Gagfah fusionieren zum größten Immobilienkonzern Deutschlands
Presseberichten zufolge entsteht gerade der deutschlandweit größte Immobilienkonzern. Der Mieterbund sieht bei der Annington „schwere Mängel“. Was haben die Mieter bei der Gagfah zu erwarten? Besteht akuter Handlungsbedarf durch einen Wechsel des Vermieters? ... weiter lesen
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück. Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der Praxis wird die Bedeutung des Widerspruchs des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung meistens überschätzt. Ist die Eigenbedarfskündigung des Vermieters nach dem Mietvertrag zulässig, greift eine Sperrzeit nicht und kann der Vermieter den Eigenbedarf auch ansonsten zur Überzeugung des Gerichts darlegen und beweisen, braucht der Mieter schon sehr gravierende Gründe um einer Eigenbedarfskündigung im Rahmen des Räumungsprozesses erfolgreich entgegentreten zu können.
Nichts desto trotz ist es regelmäßig sinnvoll, bei entsprechender Belehrung über den Widerspruch und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
In den vergangenen Wochen gab es immer wieder teils schwere Unwetter, die zu dem ein oder anderen vollgelaufenen Keller und zum Teil auch Schlimmerem geführt haben. Dementsprechend angestiegen sind auch die Anfragen zum Thema Wassersachaden in der Wohnung. Was können und sollten Mieter tun, wenn sie bei sich in der Mietwohnung einen Wasserschaden haben?
Mängelanzeige beim Vermieter: Wer entdeckt, dass es zu einem solchen Schaden gekommen ist, weil das Wasser irgendwie seinen Weg in die Wohnung gefunden hat, sollte zunächst unverzüglich den Vermieter darüber informieren. Wichtig: Diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Eigene Verursachungsbeiträge vermeiden
Zunächst sollte man als Mieter möglichst alles dafür tun, dass man selbst keine Verursachungsbeiträge zur Entstehung des Schimmels leistet. Dazu gehört insbesondere, dass man ordentlich lüftet und heizt. Das muss man später auch beweisen können. Kann man das nicht und stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, schuldet man als Mieter unter Umständen selbst Schadensersatz und kann ggf. seine eigenen Rechte bzw. Ansprüche auf Mietminderung, Instandsetzung und ... weiter lesen
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute (erneut) über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel in Mietvertragsformularen entschieden.
Die Beklagte war Mieterin einer Wohnung der Klägerin, einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft. Nach dem von der Klägerin verwendeten Mietvertragsformular hat der Mieter die Schönheitsreparaturen auszuführen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Klägerin zum Mietvertrag (AVB) enthalten unter anderem folgende Regelungen:
"Nr. 5 Erhaltung der überlassenen Räume
(2) Die vom Mitglied gemäß § 3 Abs. 8 des Vertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Dauer des Vertrages ohne besondere ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Alkoholkranke Mieter riskieren wegen ihrer alkoholbedingten Ausfälle häufig die (fristlose) Kündigung ihres Mietverhältnisses. In Frage kommt eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens (wegen Lärm oder Auseinandersetzungen mit Mitmietern) oder eine Kündigung wegen erheblicher Gefährdung der Mietsache bei dessen Verwahrlosung. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter, dem eine vertragliche Pflichtverletzung (etwa Streitigkeiten mit Mitmietern oder Lärmbelästigung) vorgeworfen wird, schuldhaft gehandelt haben muss, bevor wegen dessen Verhalten mitrechtliche ... weiter lesen
Jährlich wiederholt sich das Problem, dass manch ein Mieter eine exorbitant hohe Heizkostenabrechnung erhält und dementsprechend mitunter sehr hohe Beträge nachzahlen soll. Landläufige Meinung ist, dass der Mieter kaum etwas gegen diese Nachforderungen unternehmen kann. Eine Gerichtsentscheidung aus 2010 (Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil vom 7.9.2010, Aktenzeichen: 95 C 305/09) zeigt aber, dass der Mieter bei sehr hohen Heizkosten dennoch gute Chancen haben kann, eine Nachforderung abwehren zu können, wenn der abgelesene Verbrauch nicht nachvollziehbar zu erklären ist. Jedenfalls wenn der behauptete Verbrauch mehr als doppelt so hoch ist, wie der obere Durchschnittswert für Heizkosten in der ... weiter lesen
Gewerberaummietrecht: Einstellung der Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser zur Durchsetzung von Forderungen des Vermieters unzulässig. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Kammergerichts Berlin, KG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2014 – 8 U 178/14 –, juris.
Die Ausgangslage:
Wenn der Vermieter gegen den Mieter Forderungen hat, ist er sehr schnell in der Versuchung Druck damit aufzubauen, dass für den Mieter lebenswichtige Versorgungsleistungen wie Heizung, Wasser und Strom gekappt werden. Obwohl regelmäßig auch im Mietvertragsrecht Zurückbehaltungsrechte an eigenen Leistungen zur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Ansbach vom 11.08.2014, Az. 1 S 228/14.
Die Ausgangslage:
Wenn Mieter Ansprüche auf Schadensersatz und Mietminderung geltend machen wollen, ist regelmäßig das Vorhandensein eines Mangels der Mietsache notwendig. Ein solcher Mangel liegt regelmäßig dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Mietsache von der vereinbarten Sollbeschaffenheit (nachteilig) abweicht.
Da man heutzutage bei jeder Wohnung ohne weiteres erwarten kann, dass diese trocken ist, ist das Vorliegen eines Mangels bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung in der Wohnung ... weiter lesen