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Ein feuchter Keller ist auch in einem Altbau ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.3.2013, AZ 63 S 628/12.
Ausgangslage:
Treten bei einem Altbau Gebrauchsbeeinträchtigungen auf, kann der Mieter grundsätzlich Instandsetzung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Hier ist zunächst zu fragen, welchen baulichen Zustand der Vermieter schuldet. Ausgangspunkt sind immer die zum Zeitpunkt der Errichtung, bzw. wesentlichen Änderung der Mietsache geltenden Bestimmungen. Allein die Tatsache, dass diese eingehalten wurden, ... weiter lesen
Die richtige Berechnung von Minderungsquoten: Welche Methode ist anzuwenden? Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Oft landet ein Streit um die richtige Minderungsquote vor Gericht. Dort geht es dann nicht selten ums Eingemachte, nämlich wenn der Vermieter aufgrund der ausgebliebenen Teilmietzahlungen fristlos kündigt und Räumungsklage erhebt. Bei jahrelanger Minderung kann die Berechnungsmethode über den Verbleib in der Wohnung entscheiden.
Tendenziell rückt die Rechtsprechung von schematischen Berechnungsmethoden ab. Entscheidend ist, wie stark der Gebrauchswert der Mietsache eingeschränkt war. Eine Lärmbelästigung, die sich etwa nur auf die ... weiter lesen
Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen, in denen Mieter von den Bauarbeiten betroffen sind. Die Minderungsquote hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, etwa durch Lärm, Staub, Erschütterung, unansehnliches Baugerüst, Sichtbeschränkung durch Bauplanen etc. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet kursieren Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Mieter mag die Bauarbeiten als sehr störend empfinden. Ein Gericht kann das aber immer auch anders sehen und die erhoffte Minderungsquote von 55 % schmilzt auf 35 %, weil der Richter ... weiter lesen
Zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 16. April 2015 – 67 S 14/15 –, juris, ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage
Bei Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter dem Mieter während der Kündigungsfrist grundsätzlich eine andere Wohnung anbieten, die ihm zur Verfügung steht. Bei Verletzung dieser Anbietpflicht droht dem Vermieter das Risiko, dass sich der Mieter im weiteren Verlauf eines Räumungsprozesses darauf beruft. Dadurch kann eine Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung verhindert werden. Der Vermieter kann sich dann nämlich nach Treu und Glauben nicht ... weiter lesen
Viele Klauseln in Mietverträgen, die von Mietern die Durchführung sog. Schönheitsreparaturen verlangen, sind unwirksam. Hintergrund sind etliche Urteile des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre, die vorher gebräuchliche Klauseln für unwirksam erklärt haben. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Vermieter die Mietsache selbst erhalten muss, da er hierfür ja auch die Miete bekommt. Der Vermieter kann Instandhaltungsarbeiten, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, nur durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter abwälzen. Diese muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Meist handelt es sich bei diesen Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen, da ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht:
Heute: Teil 2 – Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Ersatzvornahme
1. Schadensersatz
Soweit dem Mieter durch die Mängel Schäden entstehen, kann er vom Vermieter gemäß § 536 a BGB Ersatz verlangen. Voraussetzung ist hier aber ein Verschulden des Vermieters. Das ist zu Beispiel dann gegeben, wenn der ... weiter lesen
Die vollständige Nachzahlung der Mietrückstände bewirkt nur eine Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung, nicht automatisch auch einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2014 – 65 S 366/13 –, juris).
Die Ausgangslage:
Wird einem Mieter wegen Zahlungsrückstands fristlos gekündigt, kann er die Wirkung der fristlosen Kündigung (Beendigung des Mietverhältnisses) dadurch beseitigen, dass er innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage alle ... weiter lesen
Durch die Änderung der Heizkostenverordnung (HeizKV) sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013.
Rechtsprechung aktuell: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Auf die mietvertragliche Reglung können sich weder Vermieter noch Mieter berufen, wenn sie von der Vorgabe der HeizKV abweicht. Dies bestätigte jüngst das Landgericht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 11 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
11. Muster – Klageerwiderung
An das Amtsgericht
(Wählen Sie das Amtsgericht, das Ihnen den letzten Schriftsatz zugestellt hat. Verwenden Sie das dortige Aktenzeichen. Zuständig ist immer das Amtsgericht in dessen Gerichtsbezirk sich die Wohnung befindet, die geräumt werden soll. Der Vermieter kann aber auch zunächst vor einem unzuständigen Gericht ... weiter lesen
Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage zu entscheiden, ob in einem Wohnungsmietvertrag der Mieter durch individual-vertragliche Vereinbarung (befristet) auf sein gesetzliches Kündigungsrecht wirksam verzichten kann.
In dem zu entscheidenden Fall hatten die Beklagten durch Vertrag vom 17. Oktober 2001 eine Wohnung gemietet. Nach dem Formularmietvertrag war der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen worden, wobei das Mietverhältnis am 1. Januar 2002 beginnen sollte. In einem handschriftlichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Viele Vermieter lauern auf Kündigungsgrund
Mieter, die schon eine längere Zeit in ihrer Wohnung leben und dementsprechend eine vergleichsweise günstige Miete haben, sind Vermietern angesichts der hohen Nachfrage in Ballungszentren oftmals ein Dorn im Auge. Vermieter schauen dann besonders genau hin, ob der Mieter ihnen möglicherweise einen Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses liefert. In der Folge könnte dann die Wohnung nämlich vielfach zu einer höheren Miete weiter vermietet werden. Mieter wiederum sollten darauf ... weiter lesen
Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Raumluftgutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?
Der Vermieter muss dem Mieter nur dann die Kosten des vereidigten Sachverständigen oder einer (preiswerteren) Feuchtigkeitsmessung bezahlen, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, mit eigenen Mitteln den Schimmelpilzbefall zu untersuchen. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Der Vermieter muss den Vorrang bei der Beseitigung Schimmelpilze haben. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert und den Schimmelbefall nicht untersucht, darf der Mieter grundsätzlich für Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Sachverständigen für ... weiter lesen