Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Hohenmölsen zum Schwerpunkt „Mietrecht“:
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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wer in die Bausubstanz der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters eingreift, riskiert im Widerholungsfall die (fristlose) Kündigung. In Frage kommen etwa bauliche Veränderungen an der Elektroanlage oder der Einbau einer Katzenklappe ohne Zustimmung des Vermieters. Wegen dieser oder ähnlicher Eingriffe ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung möglich. Sollte der Mieter auf die Aufforderung, eine durch den Mieter unerlaubter Weise durchgeführte Maßnahme zurückzubauen, nicht reagiert haben, kommt eine ordentliche Kündigung ... weiter lesen
Der Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden?
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Tierhaltung in Mieträumen. Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt“ ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf – in angemessenem Umfang – die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem ... weiter lesen
Welche Tatsachen müssen im Kündigungsschreiben selbst aufgeführt sein und was kann später noch im Prozess ergänzt werden? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2013 – 67 S 100/13 –, juris).
Vorliegend lesen Sie Teil 14 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht.
14. Umfang der Begründungspflicht bei der Eigenbedarfskündigung
Der Fall:
Die Vermieter hatten eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen. Der Ausspruch einer solchen ... weiter lesen
Zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 16. April 2015 – 67 S 14/15 –, juris, ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage
Bei Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter dem Mieter während der Kündigungsfrist grundsätzlich eine andere Wohnung anbieten, die ihm zur Verfügung steht. Bei Verletzung dieser Anbietpflicht droht dem Vermieter das Risiko, dass sich der Mieter im weiteren Verlauf eines Räumungsprozesses darauf beruft. Dadurch kann eine Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung verhindert werden. Der Vermieter kann sich dann nämlich nach Treu und Glauben nicht ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos gekündigt hatte. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter die fristlose Kündigung darauf gestützt, dass das Jobcenter die Miete für die Mieter trotz Abmahnung immer wieder verspätet gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass dem Mieter ein etwaiges Verschulden des Jobcenters nicht zuzurechnen sei. Dem Mieter sei zugute zu halten, dass er wegen seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Leistungen des ... weiter lesen
In Deutschland gibt es immer mehr autofreie Wohnprojekte. Aber dürfen Vermieter die Bewohner zu einer autofreien Lebensweise zwingen? Hierzu gibt es jetzt eine interessante Gerichtsentscheidung.
Vorliegend mussten die Mieter einer autofreien Gartensiedlung zusätzlich eine Vereinbarung unterzeichnen, die es in sich hatte. Laut der vorformulierten AGB´s durften sie weder ein Auto nutzen, geschweige denn der Halter eines Kraftfahrzeugs sein. Lediglich in einigen krassen Fällen - wie einer Behinderung - durften die Mieter den Vermieter um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen. Aber auch dort konnten die Bewohner Pech haben. Denn in einer Klausel stand ausdrücklich drin, dass es auch hier keinen Rechtsanspruch ... weiter lesen
In einer jüngeren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos gekündigt hatte. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter die fristlose Kündigung darauf gestützt, dass das Jobcenter die Miete für die Mieter trotz Abmahnung immer wieder verspätet gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass dem Mieter ein etwaiges Verschulden des Jobcenters nicht zuzurechnen sei. Dem Mieter sei zugute zu halten, dass er wegen seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sei und dass das Jobcenter trotz Kenntnis der Abmahnungen nicht rechtzeitig zahlte. ... weiter lesen
Nahezu alle Wohnraummietverträge enthalten Klauseln, in denen der Mieter während der Mietzeit oder bei Auszug verpflichtet wird, Schönheitsreparaturen (Streichen/Tapezieren der Wände, Anstreichen der Türen, Heizkörper) vorzunehmen. Solche Klauseln stellen in der Regel allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die von der Rechtsprechung voll überprüfbar sind und in vielen Fällen auch als unwirksam angesehen werden. Die folgende Aufstellung beschäftigt sich mit höchstrichterlich entschiedenen Fällen, in denen entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt wurden. Folge ist, dass die fälligen Schönheitsreparaturen dann vom Vermieter vorgenommen werden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und zieht dann aus, kommt für den Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit in Betracht, sich aus der Mietkaution zu bedienen, um seine Forderungen zu begleichen. Dabei kann es allerdings Grenzen geben, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt.
Der Fall:
In dem entsprechenden Fall ging es um einen Mieter aus Erfurt, der Nachzahlungen für die Betriebskosten in Höhe von knapp 1000 € für die Jahre 2006 bis 2009 nicht geleistet hatte. Nach seinem ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 23.5.2011, dass die Gagfah, eine der größten deutschen Wohnungseigentümer, als Spielball von Finanzinvestoren nur auf Rendite aus sei und den Wohnungsbestand verkommen lasse. Die Eigentümer der Gagfah profitieren von den regelmäßigen Mieteinnahmen. Ein Rückfluss von Investitionsgeldern, um die Immobilien instand zu halten, findet – so der Spiegel – kaum statt. Die Folge: Marode Wohnungen, marode Treppenhäuser und ein ungepflegtes Wohnumfeld. Es entsteht ein Teufelskreis. Da Mieteinnahmen durch Mängel, Mietminderung und fehlende Attraktivität der Wohnanlagen ausbleiben, senken die Investoren abermals Ihre Investitionen. Dies ... weiter lesen
Üblicherweise ist in Mietverträgen vereinbart, dass auf die Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten sind, über die dann jährlich abgerechnet wird. Nach der Abrechnung kann dann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, § 560 Abs. 4 BGB. Der BGH hat die Rechte der Mieter in solchen Fällen bereits in seinem Urteil vom 15.05.2012, VIII ZR 245/11 gestärkt, indem er feststellte, dass diese nur dann höhere Vorauszahlungen auf die Nebenkosten zahlen müssen, wenn die vom Vermieter erstellte Abrechnung inhaltlich richtig ist.
Jetzt ging er sogar noch einen Schritt weiter und gestattete es den Mietern, die falsche Nebenkostenabrechnung des ... weiter lesen