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Der Schadensersatzersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter kann aufgrund eines später geschlossenen Räumungsvergleichs ausgeschlossen sein. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Amtsgerichts München, Urteil vom 13. Januar 2013 – 474 C 19752/11 –, juris Ausgangslage: Der Vermieter spricht eine Kündigung wegen Eigenbedarf aus. Der Mieter sieht keine Chancen für einen Verbleib in der Wohnung und zieht aus. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters nur vorgetäuscht war, kann der Mieter den Vermieter grundsätzlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Mögliche Schäden können z.B. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Mieter müssen mit ehrverletzenden Äußerungen über den Vermieter extrem vorsichtig sein. Andernfalls riskieren Sie den Bestand des Mietverhältnisses. Das gilt erst recht, wenn dem Vermieter Straftaten vorgeworfen werden. Fall: Eine Mieterin hatte gegenüber anderen Mietern behauptet, der Vermieter habe sie sexuell belästigt. Außerdem sei der Vermieter „geldgierig“ und würde andere Mieter „abzocken“. Das hatte sich der Vermieter nicht bieten lassen und fristlos gekündigt. Weil die Mieterin nicht auszog, erhob der Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Nutzungsentschädigung wegen verspäteten Auszugs Die Frage der Nutzungsentschädigung wird dann relevant, wenn ein Vermieter kündigt, der Mieter aber die Wirksamkeit der Kündigung anzweifelt und daraufhin in der Wohnung bleibt. Der Vermieter muss dann eine Räumungsklage anstrengen, um den Mieter zum Auszug zu bewegen. Dabei überprüft das Gericht dann, ob die Kündigung rechtmäßig war. In diesem Zusammenhang machen Vermieter, wenn sie gut beraten sind, auch direkt noch den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hagen (Urteil vom 19.12.2007, Az. 10 S 163/07) steht dem Vermieter ein Recht zur Kündigung zu, wenn der Mieter trotz Abmahnung eine ausreichende Beheizung der Mieträume unterlässt. Das Landgericht Hagen hat die Kündigung für zulässig erklärt, obwohl im konkreten Fall ein Schaden noch gar nicht eingetreten war. Es ist zwar möglich, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt. Bis Juni 2011 war keine ähnliche veröffentlichte Gerichtsentscheidung ersichtlich. Der Mieter sollte dennoch die Wohnung pfleglich behandeln ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Um einen Kampfhund in der Wohnung zu halten, ist zuvor unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der Mietvertrag wird in aller Regel die Haltung eines Kampfhundes nicht ausdrücklich gestatten. Wenn der Vermieter seine Erlaubnis verweigert, hat der Mieter auch meist keinen Anspruch. Wird der Kampfhund trotzdem in der Wohnung gehalten, riskiert der Mieter eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung des Mietverhältnisses. Vereinbarung über Haltung des Kampfhundes im Mietvertrag treffen: Am sichersten geht der Mieter, wenn er eine ausdrückliche ... weiter lesen
• Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei erheblichem Zahlungsverzug, bei erheblichen Vertragsverletzungen oder einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens fristlos kündigen. • Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt schon dann vor, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. • Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand ausgleicht oder eine öffentliche Stelle den Rückstand übernimmt. • Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Während der kalten Jahreszeit kehrt auch der Schimmelpilz wieder in die hierfür anfälligen Wohnungen zurück. Vermieter, die hier nicht vorsorgen, müssen eine Reihe von Ansprüchen der betroffenen Mieter befürchten. Prozesse können jedenfalls dann, wenn die Mieter gut beraten werden, teuer ausgehen. Regelmäßig werden Sachverständigengutachten eingeholt, am Ende zahlt der Verlierer die gesamte Zeche, also die Prozesskosten und die Kosten für den gerichtlich bestellten Sachverständigen. Baumängel nachhaltig beseitigen Um hier nicht in die ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Was, wenn der Vermieter die unpünktliche Mietzahlung lange Zeit nicht gerügt hat? Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar. Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter – oder dem ... weiter lesen
Leider nicht selten kommt es vor, dass bereits bei der ersten Nebenkostenabrechnung eine erhebliche Nachzahlung fällig wird, die ein großes Loch in die Kasse des Mieters reißt. Dieser ist nämlich davon ausgegangen, dass die erst vor Kurzem vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung ausreicht, um die tatsächlich anfallenden Kosten abzudecken, und hat dies seinem Budget zugrundegelegt. In diesem Fall werde ich oft gefragt, ob sich nicht der Vermieter schadenersatzpflichtig gemacht hat, und man mit diesem Argument die Zahlung verringern kann. Diese Frage hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 08.03.2012, I – 24 U 162/11 im Fall eines angemieteten Ladenlokals abschlägig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Die Schimmelsaison ist in vollem Gange, immer wieder beschäftigt der Schimmelpilz in den Wohnungen Mieter und Vermieter und produziert Streitfälle. Für Mieter stellt sich die Frage, welche Ansprüche sie gegen den Vermieter haben und wie sie vorgehen sollten. Immer wieder überlegen sie, im Zuge dessen zu einer fristlosen Kündigung zu greifen. Können sie wegen Schimmel das Mietverhältnis fristlos kündigen? Fristlose Kündigung bei Gesundheitsschädigung Mieter sind nur ausnahmsweise zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn es ihnen aufgrund der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Münster (AG Münster, Urteil vom 17. Januar 2014 – 61 C 568/13 –, juris). Die Ausgangslage: Eigenbedarfskündigungen nehmen stark zu. Nicht immer besteht der Eigenbedarf wirklich. Vermieter nutzen die großzügigen Kündigungsmöglichkeiten, um Mieter, die wegen langer Vertragslaufzeit besonders günstige Mieten haben, loszuwerden und zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. In solchen Fällen macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig. Er begeht außerdem unter Umständen einen Prozessbetrug. Der Mieter ... weiter lesen
Im Falle des Vorliegens von Mietmängeln kommen umfassende Rechte des Mieters in Betracht: Instandsetzung Der Mieter kann vom Vermieter die Instandsetzung der Mietsache, also die Beseitigung der Mängel, verlangen und im Falle der Weigerung einklagen. Im Rahmen der Instandsetzungsklage bereitet oft das Formulierungen der Anträge Schwierigkeiten. Der Mieter darf dem Vermieter nämlich nicht vorschreiben, auf welche Art und Weise dieser die Mängel behebt. Lediglich wenn nur eine Art der Behebung in Betracht kommt, darf diese im Antrag formuliert werden. Ersatzvornahme Beseitigt der Vermieter Mängel trotz vorheriger Anzeige und Instandsetzungsaufforderung unter Fristsetzung ... weiter lesen