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Mangelbegriff des Mietrechts und Rechte des Mieters bei dessen Vorliegen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mietrechtlicher Mangelbegriff: Der Begriff des Mangels im Mietrecht ist nicht ohne weiteres mit dem im Baurecht identisch. Ein Mangel liegt demnach in der Regel nur dann vor, wenn - der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht (im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Wohnung einen Herd hat, tatsächlich hat sie aber keinen) oder - der Standard nicht erreicht wird, den der Mieter erwarten darf (Mieter zieht in einen Neubau, der über keinerlei Trittschallisolierung verfügt) ... weiter lesen
In Deutschland gibt es immer mehr autofreie Wohnprojekte. Aber dürfen Vermieter die Bewohner zu einer autofreien Lebensweise zwingen? Hierzu gibt es jetzt eine interessante Gerichtsentscheidung. Vorliegend mussten die Mieter einer autofreien Gartensiedlung zusätzlich eine Vereinbarung unterzeichnen, die es in sich hatte. Laut der vorformulierten AGB´s durften sie weder ein Auto nutzen, geschweige denn der Halter eines Kraftfahrzeugs sein. Lediglich in einigen krassen Fällen - wie einer Behinderung - durften die Mieter den Vermieter um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen. Aber auch dort konnten die Bewohner Pech haben. Denn in einer Klausel stand ausdrücklich drin, dass es auch hier keinen Rechtsanspruch ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LG Berlin, Urteil vom 24. September 2014 – 65 S 64/14 –, juris. Ausgangslage: Die Kürzel i.A. und i.V., die im Rechtverkehr häufig ohne große Überlegungen verwendet werden, unterscheiden sich dahingehend, dass i.A. lediglich den Auftrag (als Bote) meint, während i.V. die Vertretungsmacht – also Befugnis, jemanden mit rechtlicher Bindungswirkung zu vertreten – kennzeichnet. Sofern im Rechtverkehr die Schriftform erforderlich ist, kann eine unzureichende Unterscheidung zwischen den beiden Kürzeln problematisch sein, wie der vorliegende Fall zeigt. ... weiter lesen
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen – und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe ... weiter lesen
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Bescheinigung ortsüblich sei. In Berlin ist das wohl so, da nahezu alle großen Vermieter eine entsprechende Bescheinigung verlangen. Doch wer hat schon Zeit und Lust, sich mit seinem Vermieter über diese Frage vor Gericht zu streiten. In der Regel wird die Bescheinigung sofort gebraucht. Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden (so ... weiter lesen
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen können sofort überprüft werden. Nur die für den Mietzins üblicherweise entscheidende Information, die Wohnfläche, kann der Interessent bei Mietvertragsabschluss praktisch nicht überprüfen. Bei Mietvertragsbeginn kommt kaum ein Mieter auf die Idee, die Wohnungsgröße nachzumessen. Nach einigen Jahren Mietzeit stellt manch einer nun fest: Die 95 m² Wohnung ... weiter lesen
Im Gewerberaummietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlich weitergehend beschränkt werden, als dies im Wohnraummietrecht zulässig ist. Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt. Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ... weiter lesen
Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2013 VIII ZR 379/12 Ausgangslage: Ein Mieter konnte seine Miete nicht zahlen. Der Vermieter drohte mit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Daraufhin einigten sich Vermieter und Mieter so, dass der Vermieter die Mietzahlungen zunächst trotz der Kaution beglich. Als Ausgleich dafür übernahm die Schwester des Mieters eine Bürgschaft für die Mietrückstände, die der Höhe nach unbegrenzt war. Nachdem die Schwester aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wurde, stellte sich die Frage, ob die unbegrenzte ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auch dann, wenn die eigentliche Kündigung unwirksam ist (BGH, Urteil vom 08. April 2009 – VIII ZR 231/07 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: In der Praxis schließen Mieter nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung oft einen Vergleich mit dem Vermieter, wonach sie sich gegen Zahlung einer Abfindung zum Auszug aus der Wohnung verpflichten. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters gar nicht bestand, ärgern sich die Mieter über die Einigung. Hier wird schnell der Ruf nach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 25. September 2014 – 67 S 198/14 – juris. Die Ausgangslage: Bestreitet der Mieter den Eigenbedarf, muss der Vermieter ihn beweisen. Das ist manchmal nicht so einfach, wenn der Vermieter die Wohnung für sich nutzen will und keine Familienangehörigen hat. Wen soll er als Zeugen benennen? Für solche Fälle sieht die Prozessordnung eine Parteieinvernahme des Vermieters nach § 448 ZPO oder seine Parteianhörung nach § 141 ZPO vor. Der Fall: Der Vermieter hatte in der Zwangsversteigerung eine Wohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck für http://www.schimmel-anwalt.de. Ausgangslage: Pünktlich zu Beginn der Heizperiode beginnt auch die Schimmelpilzsaison. So nenne ich die Zeit, in der die Anfragen im Zusammenhang mit einer Schimmelpilzproblematik in unserer Kanzlei enorm zunehmen. Zum Ende der Heizsaison im Frühjahr sind die Nachfragen dann wieder rückläufig und betreffen nur noch besonders hartnäckige Fälle. Immer wieder ist in Gerichtsurteilen davon zu lesen, dass die Mieter ein Mitverschulden bei der Entstehung von Schimmelpilz trifft, wenn sie ihre Möbel zu dicht an die Zimmerwände, explizit die ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung trotz Unwirksamkeit einer Befristung für den Zeitraum der ursprünglich vorgesehenen Befristung ausgeschlossen. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 – VIII ZR 388/12 –, juris. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin Ausgangslage: Bei der Begutachtung der Frage, ob der Vermieter sich mit einer Eigenbedarfskündigung vom Mieter trennen kann, ist zunächst einmal der Mietvertrag heranzuziehen. Enthält dieser einen wirksamen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, hat der Vermieter keine Chance den Mieter loszuwerden. Im vorliegenden Fall enthielt der Wohnungsmietvertrag eine mehrfache Befristung. Die Befristung war ... weiter lesen