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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Die meisten Mietverträge geben die Wohnfläche präzise an oder setzten ein ca. vor eine exakt berechnete m²-Zahl. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass eine Nachmessung ergibt, dass die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % geringer ist, als die Wohnflächenangabe im Mietvertrag. Dass dies fatale Konsequenzen für den Vermieter hat, entschied jüngst wieder der Bundesgerichtshof (BGH) – übrigens in ständiger Rechtsprechung. Selbst wenn die Wohnflächenangabe mit einem ca. relativiert wird, muss der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Eigenbedarfskündigungen sind ein aktuelles Thema für Mieter und Vermieter. Aus Mietersicht ist sie der "wunde Punkt" des eher mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mehr Immobilienkäufe führen regelmäßig auch zu einem Anstieg von Eigenbedarfskündigungen. Fachanwalt Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung:
Frage 1: Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? Frage 2: Wann gilt eine Sperrfrist? Frage 3: Form und Frist der Eigenbedarfskündigung ... weiter lesen
Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss aufgrund § 550 BGB der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls die Schriftform nicht eingehalten ist, führt dies zur Unwirksamkeit der zeitlichen Befristung. Dies wiederum hat zur Folge, dass dann statt eines befristeten ein unbefristetes Gewerbemietverhältnis vorliegt. Ein solches – unbefristetes – Gewerbemietverhältnis kann entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ordentlich mit einer Frist von wenigen Monaten gekündigt werden. Folgende Gründe können regelmäßig eine Verletzung der Schriftform zur Folge haben: • Keine vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien • Keine Angabe des ... weiter lesen
Das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass der Vermieter sämtliche Nebenkosten zu tragen hat. Daher gibt es in fast jedem Mietvertrag eine Vereinbarung dahingehend, dass der Mieter diese übernimmt. Unklarheiten hierbei führen dann oft zu Auseinandersetzungen, insbesondere wenn der Vermieter bei Erteilung der Abrechnung noch eine Nachzahlung verlangt. Vielfach steht dann auch die Frage im Raum, ob die jeweilige Betriebskostenart im Mietvertrag eindeutig bezeichnet ist.
Die Kosten eines Wachdienstes jedenfalls müssen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2012, I-24 U 123/11 im Mietvertrag ausdrücklich genannt und können nicht unter den pauschalen Begriff der „sonstigen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Droht den mit dem Mieter lebenden Angehörigen Wohnungslosigkeit, wenn der Mieter stirbt? Die Antwort ist ganz klar: Nein! Lebt der Ehegatte, Lebenspartner, oder leben Kinder und andere Familienangehörige mit dem Mieter, so treten sie in einer gesetzlich bestimmten Reihenfolge in den Mietvertrag ein. Doch nicht nur Familienmitglieder und Lebenspartner, sondern auch eine Person, die mit dem verstorbenen Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat, wird automatisch Mietvertragspartei. Der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht nur wegen eines in der Person des Eintretenden ... weiter lesen
Die DIN 1946-6: Lüften von Wohnungen sorgt für Schlagzeilen. Nach dieser DIN-Norm muss ein bestimmter Luftaustausch in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern vorliegen. Der Grund: Bei zu geringem Luftaustausch droht gesundheitsschädliche Schimmelbildung. Die DIN-Norm sieht vor, dass ein bestimmter „Luftvolumenstrom“ in den Räumen zirkulieren muss. Notfalls muss ein künstlicher Spalt zwischen Fenster und Fensterrahmen geschaffen werden. Was aber, wenn die Wohnung aufwändig mit hochisolierenden Doppel- oder Dreifachglasfenstern ausgestattet wird? Was, wenn die Luft in der Wohnung deswegen nach nur wenigen Stunden stickig wird? Die DIN-1946-6: Lüften von Wohnungen hat juristische ... weiter lesen
Zu den Folgen der Rückgabe nur eines Teiles der Schlüssel durch den Mieter von Gewerberäumen
Kurzfassung
Ein Schlüssel hat zumeist einen relativ geringen Materialwert. Gibt allerdings der Mieter nicht alle ihm bei Mietbeginn ausgehändigten Schlüssel zurück, kann das ins Geld gehen. Gerade bei Geschäftshäusern darf der Vermieter dann nämlich eine neue Schließanlage einbauen lassen – auf Kosten des früheren Mieters.
Den Mieter treffe die Pflicht, alle Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, befand das Landgericht Coburg. Und verurteilte einen Mieter, der dieser Pflicht nicht genügt hatte, zur Bezahlung von rund 840,- DM – den Kosten der Auswechslung.
Sachverhalt
Der Kläger hatte als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München, AG München, Urteil vom 16. Dezember 2013 – 424 C 10773/13 –.
Die Ausgangslage:
Wenn der Vermieter im Mietvertrag fälschlicherweise eine zu große Wohnfläche angibt, kann der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Abweichung von mehr als 10 % die Miete mindern. Im vorliegenden Fall war eine solche Angabe allerdings nicht im Mietvertrag enthalten, sondern in dem ursprünglichen Inserat des Maklers.
Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München:
Allein die Angaben eines Maklers, dass die Wohnung ... weiter lesen
Was, wenn der Vermieter die unpünktliche Mietzahlung lange Zeit nicht gerügt hat? Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar. Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter – oder dem neuen Vermieter, der das Grundstück erworben hat – und er mahnt den Mieter deshalb ab und droht ihm die ... weiter lesen
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück. Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die ... weiter lesen
Urteil des OLG Oldenburg 3 U 6/04 vom 05.05.2004
Schließt ein Mieter seine Waschmaschine ohne sog. Aquastopp-Vorrichtung an; lässt er weiterhin den Wasserhahn der Zuleitung durchgängig geöffnet und kommt es dann nach 6 Jahren infolge Materialermüdung dazu, dass sich der Anschluss löst, so haftet der Mieter wegen grober Fahrlässigkeit für die am fremden Eigentum verursachten Wasserschäden.
Der Mieter einer Obergeschosswohnung im Osnabrücker Land hatte die Wasserleitung seiner Waschmaschine lediglich mit einer Schelle auf die Zuleitung geschraubt. Den Wasserhahn pflegte er nach der jeweiligen Wäsche nicht zu verschließen. 6 Jahre ging dies gut. Im September 2002, als der Mann bei der Arbeit war, rutschte dann der Schlauch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Schönheitsreparaturen sind die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Abnutzung an der Wohnung durch den Mietgebrauch. Sie umfassen das Streichen der Wände, Innentüren, Fensterrahmen, Heizungsrohre, etc. Ältere Mietverträge (bis in die frühen 2000er) sahen vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Zeiträumen bemessen durchführen musste. Der damals gängigste Zeitraum war, dass Schönheitsreparaturen ... weiter lesen