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Kurzfassung Hat ein Mieter mehrere Jahre keine schriftliche Abrechnung über die Nebenkosten vom Vermieter verlangt und stimmt er zusätzlich einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen zu, so verliert er den Anspruch auf die Abrechnung – und damit auch das Recht auf eventuelle Rückerstattung von überzahlten Vorauszahlungen. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Coburg die Klage eines Mieters ab, der 1999 erstmals von seinem Vermieter Abrechnung über die Nebenkosten für die Jahre 1986 bis 1992 verlangte. Obwohl im schriftlichen Mietvertrag aus dem Jahre 1986 die Pflicht des Vermieters festgeschrieben war, am Jahresende schriftlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, hat der Mieter damit keine Möglichkeit mehr, für ... weiter lesen
Zu den Folgen eines Vorvertrages, durch den sich künftige Mietparteien verpflichten, einen Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen Kurzfassung Aus einem Vertrag vor dem eigentlichen Vertrag ergeben sich Rechte, aber auch Pflichten. Löst sich beispielsweise der künftige Mieter einseitig von einer bindenden Vereinbarung, einen Mietvertrag abzuschließen, hat er unter Umständen trotzdem die vereinbarte anvisierte Miete (als Schadensersatz) zu zahlen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der abzuschließende Mietvertrag erstmals hätte gekündigt werden können. Das musste jetzt eine sich in diesem Sinne Verpflichtete erfahren. Amtsgericht und Landgericht Coburg verurteilten sie zur Zahlung von rund 1.500 € ... weiter lesen
Üblicherweise ist in Mietverträgen vereinbart, dass auf die Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten sind, über die dann jährlich abgerechnet wird. Nach der Abrechnung kann dann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, § 560 Abs. 4 BGB. Der BGH hat die Rechte der Mieter in solchen Fällen bereits in seinem Urteil vom 15.05.2012, VIII ZR 245/11 gestärkt, indem er feststellte, dass diese nur dann höhere Vorauszahlungen auf die Nebenkosten zahlen müssen, wenn die vom Vermieter erstellte Abrechnung inhaltlich richtig ist. Jetzt ging er sogar noch einen Schritt weiter und gestattete es den Mietern, die falsche Nebenkostenabrechnung des ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Mieter können ihre Wohnung wegen Schimmel nur unter hohen Anforderungen fristlos kündigen. Sie müssen nachweisen, dass der Schimmel „in höchstem Maße“ gesundheitsschädigend ist, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 6. Juni 2013 (Az.: I-10 U 26/13). Häufig lässt sich dies nur durch ein Gutachten klären. Im Streitfall hatte der Mieter fristlos gekündigt und danach keine Miete mehr gezahlt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt und den Mieter zur Nachzahlung von sechs Monatsmieten verurteilt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2012 – VIII ZR 1/11 –. Die Ausgangslage: Gegen Ende des Jahres erhalten Mieter regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnung mit teilweise erheblichen Nachforderungen. Außerdem erhöht der Vermieter meistens die Vorauszahlungen auf der Basis der Nachforderungen. Soweit die Nachforderung berechtigt ist, kann er dies auch durch einseitige Erklärung vornehmen. Der Vermieter kann die fristlose Kündigung nicht auf die Nichtzahlung der Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung selbst stützen. Immer wieder umstritten war ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens ... weiter lesen
Gewerberaummietrecht: Starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen führen auch im Gewerberaummietrecht zur Unwirksamkeit der gesamten Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 8.10.2008, Az.: XII ZR 84/06) hat klargestellt, dass auch im Gewerberaummietverhältnis starre Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zur Unwirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen. Nach dem Gesetz ist grundsätzlich der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Da diese ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Bezirksämter in Berlin müssen die vorübergehende Vermietung von Zweitwohnungen an Hauptstadt-Urlauber in der Regel genehmigen. Denn Wohnraum geht dadurch nicht verloren, wie das Verwaltungsgericht Berlin in drei am Dienstag, 9. August 2016 verkündeten Urteilen betont (Az.: 6 K 91.16, 6 K 151/16 und 6 K 153/15). Es gab damit drei Eigentümern recht, die ihren Hauptwohnsitz in Dänemark, Italien beziehungsweise Rostock haben. Sie nutzen ihre teils kreditfinanzierten Zweitwohnungen für berufliche oder private Aufenthalte in Berlin. Beim jeweiligen Bezirksamt hatten sie beantragt, die Berliner Wohnungen an den von ihnen nicht genutzten Tagen an Feriengäste vermieten zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Endet der Streit zwischen dem Vermieter/der Vermieterin und der Mietpartei nach der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs in einem Vergleich und stellt sich später heraus oder vermutet der Mieter/die Mieterin, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, so stellt sich die Frage, ob Schadensersatzansprüche der ehemaligen Mietpartei bestehen. Einigkeit besteht wohl in der Frage, dass ein abgeschlossener Vergleich ausgelegt werden muss: Schließen die Parteien einen Vergleich, dann kommt es darauf an, ob sie mit dem Vergleich alle gegenseitigen ... weiter lesen
Es ist bekannt, dass insbesondere ein Zahlungsrückstand den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses bezüglich einer Wohnung berechtigt. Für eine fristlose Kündigung ordnet § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB genau an, wann eine Kündigung bei Verzug möglich ist: Dies ist zunächst der Fall, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Ebenso ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Verzug mindestens zwei Mieten erreicht und sich über mehr als zwei Termine erstreckt. Anerkannt ist auch, dass ein solcher Verzug auch zu einer fristgemäßen Kündigung, also ... weiter lesen
Bei gesundheitsschädigendem Schimmel und anderen toxischen Stoffen in der Raumluft stehen dem Mieter umfassende Rechte zu. Das Amtsgericht Charlottenburg wies eine Klage des Vermieters auf Nachzahlung von rückständigen – wegen Mietminderung nicht gezahlten – Mietzinsen in einem Urteil vom 9.7.2007, Aktenzeichen: 203 C 607/06, ab. Folgender Fall lag dem zugrunde: Über Jahre litt eine Familie unter Schimmelsporen in der Wohnung. Die Kinder mussten wegen Gesundheitsschäden an der Lunge notärztlich behandelt werden. Mehrere Familienmitglieder mussten wegen des Schimmels wiederholt in ärztliche Behandlung. Die Mieter waren der Auffassung, die Miete sei durch die Gesundheitsgefährdung der ... weiter lesen
Zu den formellen Voraussetzungen des Kündigungsschreibens Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben. Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen ... weiter lesen