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Üblicherweise ist vereinbart, dass der Mieter monatliche Vorauszahlungen auf die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen usw. leistet und der Vermieter nach Ablauf des Jahres dann eine Abrechnung erteilt. Bei gestiegenen Kosten und notwendiger Nachzahlung des Mieters ist der Vermieter dann gemäß § 560 Abs. 4 BGB berechtigt, die Vorauszahlungen der Höhe nach anzupassen. Bislang genügte dem BGH für eine solche Erhöhung der Vorauszahlungen eine lediglich formell korrekte Abrechnung, die aber nicht unbedingt inhaltlich richtig sein musste. Formell in Ordnung ist eine Abrechnung bereits, wenn die Gesamtkosten zusammengestellt sind, die zugrunde gelegten Umlageschlüssel ... weiter lesen
Die Kündigungsgründe sind gesetzlich limitiert. Nachfolgend werden die wichtigsten dargestellt. aaa. Kündigung wegen Zahlungsverzug Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete in Verzug oder ist er in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag i.H.v.2 Monatsmieten in Verzug, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Entscheidend ist insoweit immer der Gesamtrückstand zum letzten Zahlungstermin. Irrtum bei Mietminderung geht zulasten des Mieters Zahlungsrückstände treten in der Praxis häufig im Zusammenhang mit einer Mietminderung wegen (vermeintlicher) Mietmängel auf. Die Rechtsprechung ist insofern sehr ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Januar 2015 – I-20 U 106/14. Ausgangslage: Auch bei einer Erlaubnis zur Tierhaltung durch den Vermieter kann der Mieter unter Umständen auf Schadensersatz haften, wenn die Tiere entsprechende Schäden in der Mietwohnung verursachen. Wenn etwa die Beschädigungen über das übliche Maß, das durch einen normalen Gebrauch entsteht, hinausgehen – etwa in Form einer verstärkten Abnutzung des Parkettfußbodens oder nachhaltiger Verunreinigungen durch Katzenurin – muss der Vermieter so etwas nicht hinnehmen. Wer Tiere ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. In den vergangenen Wochen gab es immer wieder teils schwere Unwetter, die zu dem einen oder anderen vollgelaufenen Keller und zum Teil auch Schlimmerem geführt haben. Dementsprechend angestiegen sind auch die Anfragen zum Thema Wassersachaden in der Wohnung. Welche Rechte haben Mieter, die von einem Wasserschaden betroffen sind? Umgehende Mängelanzeige beim Vermieter m ersten Schritt sollten Mieter einen entsprechenden Mangel sofort beim Vermieter anzeigen, um sich nicht sogar selbst schadenersatzpflichtig zu machen, wenn sich der Schaden später noch verschlimmert. Was aber kann man tun, wenn der ... weiter lesen
Die zehn wichtigsten Fragen mit Antworten von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Frage 1: Was ist nach Erhalt der Kündigung als erstes zu tun? Der Vermieter kann Wohnraum nicht einfach kündigen. Er braucht einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben sein. Fehlt ein Grund, können Sie die Kündigung ignorieren. Frage 2: Kann der Vermieter einen einfach aus der Wohnung werfen? Nein. Wenn man nicht freiwillig auszieht, muss der Vermieter zunächst Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) einreichen. Er braucht einen rechtskräftigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Grundsätzlich guter Schutz für Wohnungsmieter vor Kündigung In Deutschland besteht ein grundsätzlich guter Schutz des Mieters vor einer Kündigung durch den Vermieter. Deswegen ist das Mietsystem in Deutschland (anders als in anderen Ländern) auch so beliebt. Das ändert sich gerade. In Ballungszentren, wo die Nachfrage nach Wohnraum stark und die Mietpreise durch gesetzliche Regelungen gebremst sind, entsteht zunehmend ein starkes Bedürfnis der Vermieter, die Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Der Vorteil: Man kann dann an neue Mieter zu einer höheren Miete vermieten. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Eigenbedarfskündigung ist für Vermieter in der Praxis nach wie vor ein beliebtes Mittel, um Mieter loszuwerden. Das Interesse daran ist naturgemäß größer, je höher die Nachfrage nach Wohnraum ist. In den Ballungszentren ist sie aktuell bekanntermaßen sehr groß. Ein nicht unerheblicher Teil der Eigenbedarfskündigungen in der Praxis dürfte vorgeschoben sein. Ob nun berechtigt oder nicht, Mieter haben es in der Praxis schwer, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren. Widerspruch bei ... weiter lesen
Im Gewerberaummietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlich weitergehend beschränkt werden, als dies im Wohnraummietrecht zulässig ist. Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt. Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ... weiter lesen
Wie ist die Rechtslage, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung generell untersagt, der Mieter aber das Bedürfnis verspürt, ein Haustier halten zu wollen? Darf der Vermieter wegen Hundehaltung kündigen? Darf der Vermieter wegen einer vom Mieter gehaltenen Katze kündigen? Was ist zu tun, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung zwar erlaubt, der Mieter aber ganz viele seiner geliebten Tiere halten will? Zunächst kommt es auf die Regelungen im Mietvertrag an. Erlaubt dieser die Tierhaltung, hat der Mieter dennoch bestimmte Grenzen zu beachten. Hält ein Mieter etwa 15 Katzen in seiner Wohnung, die dann auch noch dauernd im Gemeinschaftsgarten herumlaufen, kann der Vermieter das Mietverhältnis nach ... weiter lesen
Die Problemkonstellation: Wird seitens des Vermieters von Wohnraum eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen, kann der Mieter gemäß § 574 Abs. 1 BGB der Kündigung widersprechen und kann vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Hausstandes eine besondere Härte bedeuten würde. Schließlich muss diese besondere Härte auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters – es erfolgt also eine Interessenabwägung – nicht zu ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Die Eigenbedarfskündigung ist der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für einen Angehörigen seines Hausstands benötigt. In der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung trotz scheinbar klarer Reglungen im Gesetz nicht einfach. Unklar ist bereits, wer oder für wen der Eigenbedarf geltend gemacht ... weiter lesen
Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen energiesparender Baumaßnahmen Das Oberlandesgericht Naumburg hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Vermieter, der wegen durchgeführter Baumaßnahmen zur Einsparung von Heizenergie die Miete erhöhen will, mit der Mieterhöhungserklärung eine sogenannte Wärmebedarfsberechnung vorlegen muß. In dem vom OLG Naumburg zu entscheidenden Rechtsstreit wenden sich Mieter einer Wohnung in einem noch zu DDR-Zeit errichteten Mehrfamilienhaus gegen die Wirksamkeit einer Mieterhöhung. Die beklagte Vermieterin, eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, hat umfangreiche Dämmaßnahmen an den Fassadenwänden des Gebäudes und der Kellerdecke durchführen sowie ... weiter lesen