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Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. In manchen Bundesländern (zum Beispiel in Berlin) existiert das so genannte Anwaltsnotariat. Danach darf ein Notar gleichzeitig Rechtsanwalt sein. In anderen Bundesländern (etwa in Brandenburg) darf der Notar nicht gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein. Die dort tätigen Notare sind so genannte hauptberufliche Notare. In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind die Notare unabhängig. Die Notare sind selbstständig. Die Notare tragen aber auch das Risiko, dass durch Ihr Verschulden Fehler gemacht werden, die für die Parteien nachteilige Konsequenzen haben. Für diesen Fall hat der Notar eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Notar ... weiter lesen
Vermietet ein Vermieter ein Objekt zur Nutzung als Büro und stellt sich nach Anmietung heraus, dass er für eine solche Nutzung keine Genehmigung hat, kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (BGH, Urteil vom 6.8.2008, Az. XII ZR 67/06). Erstmalig stellt der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung klar, dass die Anfechtung auch noch nach Übergabe der Mietsache möglich ist. Der Mieter schuldet hier für die Zeit der Nutzung einen Wertersatz. Dieser berechnet sich nach der ortsüblichen Miete für vergleichbare Objekte. Tipp Mieter: Stellen Sie nach Überlassung der Mietsache fest, dass Sie hinsichtlich einzelner Eigenschaften des Mietobjekts vom Vermieter ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Vermieter dürfen die Kaution ihres Mieters während des laufenden Mietverhältnisses nicht antasten. Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag, die dem Vermieter bei fälligen Ansprüchen auch den Griff ins Mietkautionskonto erlauben, sind unwirksam, urteilte am Mittwoch, 7. Mai 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 234/13). Im entschiedenen Rechtsstreit kann damit eine Mieterin aus Bonn von ihrem Vermieter verlangen, dass dieser die vom Mietkautionskonto abgehobene Kaution wieder zurückzahlt. Die Mieterin hatte bei dem Vermieter insgesamt 1.400 Euro als Kaution hinterlegt. Eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag bestimmte, dass der Vermieter bei „fälligen ... weiter lesen
Die zehn wichtigsten Fragen mit Antworten von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Frage 1: Was ist nach Erhalt der Kündigung als erstes zu tun? Der Vermieter kann Wohnraum nicht einfach kündigen. Er braucht einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben sein. Fehlt ein Grund, können Sie die Kündigung ignorieren. Frage 2: Kann der Vermieter einen einfach aus der Wohnung werfen? Nein. Wenn man nicht freiwillig auszieht, muss der Vermieter zunächst Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) einreichen. Er braucht einen rechtskräftigen ... weiter lesen
Mieter müssen im Falle einer Mietminderung nur den konkreten Sachmangel darlegen, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung, die Ursache des Mangels oder eine bestimmte Minderungsquote müssen im Prozess nicht vorgetragen werden, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 25.10.2011, VIII ZR 125/11 entschied. Der Mieter hatte über etliche Monate hinweg die Miete gemindert oder nur unter Vorbehalt gezahlt. Nachdem die Rückstände entsprechend aufgelaufen waren, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis und klagte auf Herausgabe der Wohnung sowie Zahlung der ausstehenden Mietzinsen. In der ersten Instanz ... weiter lesen
Der Vermieter muss die Anbringung einer Markise auf dem Balkon erlauben, soweit dies sein Eigentum nicht erheblich beeinträchtigt - AG München vom 07.06.2013, 411 C 4836/13 Der Frühling naht in großen Schritten, und noch freut sich jeder über die Sonne. Aber schon bald wird sie wieder so vom Himmel brennen, dass sich mancher Mieter auf seinem Balkon ein wenig Schatten wünscht und gerne eine Markise anbringen würde. Nach einem Urteil des AG München ist der Vermieter unter bestimmten Umständen auch verpflichtet, der Montage einer solchen Markise zuzustimmen, und kann den Mieter nicht darauf verweisen, einen Sonnenschirm aufzustellen. Das Urteil des AG München zur Markise ... weiter lesen
Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht: Verwaltungskosten können bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag umgelegt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2014 – XII ZR 56/11 –, juris. Die Ausgangslage: Anders als im Wohnraummietrecht ist es im Gewerberaummietrecht durchaus zulässig, Verwaltungskosten auf den Mieter umzulegen. Dazu bedarf es aber einer wirksamen Vereinbarung im Mietvertrag. Bei der Formulierung in Formularmietverträgen ist regelmäßig Vorsicht geboten, da hier eine gesetzliche Kontrolle der Allgemeinen ... weiter lesen
Trotz Kenntnis von geplanten Baumaßnahmen bei Vertragsschluss hat der Mieter ein Minderungsrecht, wenn ihm die besondere Intensität der später durchgeführten Baumaßnahmen nicht bekannt war. In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, Az. 8 U 194/06) war dem Mieter bereits bei Anmietung der Mietsache bekannt, dass in der Straße, in der die Mieträume lagen, eine U-Bahn gebaut werden sollte. Später waren die Bauarbeiten aber so intensiv, dass die gesamte Straße gesperrt wurde, so dass ein ungehinderter Zugang zu den Mieträumen wegen dort aufgestellter Baucontainer nicht mehr möglich war. Der Mieter war auf Kundenverkehr angewiesen, ... weiter lesen
Die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen in Berlin beträgt nunmehr in allen Stadtbezirken einheitlich 10 Jahre! Ab dem 1. Oktober 2013 gilt aufgrund der bislang weitgehend unbemerkt gebliebenen Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 (GVBl. Seite 488) für ganz Berlin eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen von zehn Jahren, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend veräußert wurde. weiter lesen
Eigenbedarfskündigung – Zustellung der Kündigung (Serie – Teil 7) Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Vorliegend lesen Sie Teil 7 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. 7. Was ist bei der Zustellung einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Zustellung per Empfangsbestätigung: Der Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger muss vom Vermieter bewiesen werden. Folglich sollte man bestenfalls dafür sorgen, dass der oder die ... weiter lesen
• Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei erheblichem Zahlungsverzug, bei erheblichen Vertragsverletzungen oder einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens fristlos kündigen. • Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt schon dann vor, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. • Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand ausgleicht oder eine öffentliche Stelle den Rückstand übernimmt. • Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ... weiter lesen
Kündigung des Vermieters nach schweren Beleidigungen wie „Fette Kaugummi-Drecksau“ und „Dreckige Schweine-Drecksau“ wirksam: Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts München I vom 13.1.2015, AZ. 24161/14 . Ausgangslage: Die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung wegen der Beleidigung des Vermieters beschäftigt die Gerichte immer wieder. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist meist die Schwere der entsprechenden Beleidigung. Vergleichsweise harmlose Beleidigungen können eine Kündigung vor Gericht in der Regel nicht rechtfertigen. Anders ... weiter lesen