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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 2011 – VIII ZR 89/10 –, juris.
Die Ausgangslage:
Mindestens einmal im Jahr erhalten Mieter ihre Betriebskostenabrechnung. Kaum ein Mieter versteht diese. Dabei soll nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich für die Nachvollziehbarkeit die Sicht eines „durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters“ sein. Das Problem: Mit der Beschreibung einer solchen Person hat sich der Bundesgerichtshof eine Kunstfigur geschaffen, die es in der Realität nicht gibt. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Mit Beginn der kühleren und nasseren Witterungsperiode tritt auch die Problematik von Schimmelpilz in der Wohnung wieder verstärkt in Erscheinung. Nicht selten wird dieser begünstigt durch Wasserschäden, die zuvor bereits z. B. infolge heftiger Regenfälle aufgetreten sind und nicht rechtzeitig fachgerecht behoben wurden. Was können Mieter tun, damit sie möglichst nicht von Schimmel betroffen sind?
Ordentliches Lüftungsverhalten
Zunächst sollten Mieter ordentlich lüften. Dazu gehört es, sämtliche Fenster in der Wohnung für mindestens fünf Minuten ... weiter lesen
Das Ende der Quotenabgeltungsklausel bei der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter im Wohnraummietvertrag? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 – VIII ZR 352/12 –, juris).
Die Ausgangslage:
Bei Ende des Mietverhältnisses verlangt der Vermieter regelmäßig Schönheitsreparaturen vom Mieter. Häufig vergessen wird dabei, dass die Verpflichtung zu Durchführung von Schönheitsreparaturen an sich originäre Verpflichtung des Vermieters ist. Nur wenn die Übertragung im Mietvertrag wirksam auf den Mieter ... weiter lesen
Der Vermieter haftet für die Folgen einer eigenmächtigen Wohnungsräumung, sogar nach wirksamer Kündigung und bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14.07.2010, AZ VIII ZR 45/09 klargestellt.
In dem entschiedenen Fall war ein Mieter mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthalt ortsabwesend und wurde sogar von Verwandten als vermisst gemeldet. Nachdem er mit zwei Mieten in Rückstand war, kündigte die Vermieterin seine Wohnung fristlos und nahm sie in Besitz. Die Wohnungseinrichtung wurde teilweise entsorgt und teilweise eingelagert.
Nachdem der Mieter zurück war, machte er mit Erfolg Schadenersatz wegen der entsorgten, verschmutzten oder beschädigten ... weiter lesen
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen können sofort überprüft werden. Nur die für den Mietzins üblicherweise entscheidende Information, die Wohnfläche, kann der Interessent bei Mietvertragsabschluss praktisch nicht überprüfen. Bei Mietvertragsbeginn kommt kaum ein Mieter auf die Idee, die Wohnungsgröße nachzumessen. Nach einigen Jahren Mietzeit stellt manch einer nun fest: Die 95 m² Wohnung ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München vom 21.5.14, Aktenzeichen 452 C 2908/14.
Ausgangslage:
Wohnungskündigungen sind Gang und Gebe in Zeiten steigender Mieten, Vermieter können anschließend den Wohnraum an neue Mieter teurer vermieten. Aus dem Mietverhältnis ergeben sich für den Mieter abgesehen von der Mietzahlung auch einige Nebenpflichten. Außerdem muss bei dem Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis auch ein gewisses Vertrauensverhältnis bestehen. Die Verletzung von Nebenpflichten aber auch die Beschädigung des Vertrauensverhältnisses kann ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 6 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
6. Möglichkeiten in der Berufungsinstanz bei unzureichendem Vortrag in der ersten Instanz
Immer spätestens im Rahmen der Berufungsbegründung sollte versucht werden, den in der ersten Instanz unterlassenen Tatsachenvortrag nachzuliefern.
Problem: § 531 Zivilprozessordnung lässt den neuen Tatsachenvortrag ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ich hatte über das zu erwartende Maklersterben im Bereich Wohnungsvermittlung geschrieben. Teil 2 der Mietpreisbremse, wonach künftig der Besteller, also der Vermieter die Wohnungsvermittlung bezahlen muss und eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter nicht mehr zulässig ist, raubt den Wohnungsmaklern die Existenzgrundlage. Der eine geht, der andere kommt. So entstehen nun Onlineportale, die die Leistung der Makler Vermietern und Hausverwalter besonders günstig anbieten.
Einige Versprechungen wie das von Smmove, welches sich als neues eBay für den Wohnungsmarkt bezeichnet ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof geht davon aus das dies jedenfalls in aller Wege selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung des Mieters erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.04.2007, Az. VIII AZ 182/06). In dem der Entscheidung zu Grunde liegendem Fall hatte eine Mieterin Schimmelpilz befall an mehreren Stellen unter anderem im Schlafzimmer der Wohnung festgestellt. Die Mieter litt an Neurodermitis und Asthma und hatte insbesondere in den Monaten vor Feststellung des Schimmelpilzbefalls häufiger Hautauschlag und Asthmaanfälle erlitten. Auch in einem solchen Fall ist die firstlose Kündigung nicht ohne vorherige Aufforderung unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, bzw. erfolgloses abmahnen wirksam es geht nur in dem ... weiter lesen
Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Freiheit mit regelmäßigen Partys genießt. Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung belastet jeden, der in den angrenzenden Wohnungen wohnt. Nicht selten kann der Mieter nicht einschlafen oder wird durch den Lärm nachts geweckt. Das ist nicht nur unangenehm und belastend, sondern führt nicht selten auch zu ärztlich anerkannten Krankheiten, wie Schlafstörungen oder psychischen Leiden.
Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Während der Fußball-WM herrscht erfahrungsgemäß in Deutschland eine allgemeine große Freude. Trotz erheblicher Ruhestörungen kommt es anders als sonst regelmäßig zu vergleichsweise wenigen Beschwerden. In diesem Jahr wird es möglicherweise anders sein. Wenn es dann wirklich um die Kernzeiten der Nachtruhe geht (viele Übertragungen finden nach 24 Uhr statt), wird auch die Spaßgesellschaft schnell ermüden. Das betrifft vor allem die Menschen, die am nächsten Tag morgens zur Arbeit müssen. Streit ist vorprogrammiert, nachfolgend daher ein paar Verhaltenstipps. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mieter von Eigentumswohnungen besser vor verspäteten Betriebskosten-Nachforderungen geschützt. Um Versäumnisse der Hausverwaltung müssen sich die Vermieter zeitnah kümmern, urteilte der BGH am Mittwoch, 25. Januar 2017 in Karlsruhe (Az.: 10 ABR 43/15). Nur dann kann er den Vermieter auch noch später als nach einem Jahr mit einer Abrechnung belasten.
Laut Gesetz haben Vermieter für ihre Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit, bei einer Abrechnung nach Kalenderjahren also bis Ende des Folgejahres. Für Häuser mit Eigentumswohnungen wird die Abrechnung üblich von der Hausverwaltung erstellt und dann von der ... weiter lesen