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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Mitte, AG Berlin-Mitte, Urteil vom 20. November 2013 – 19 C 77/12 –, juris. Die Ausgangslage: Je größer die Diskrepanz zwischen Miethöhe im Altbestand und erzielbare Miete bei einer Neuvermietung, umso größer wird das Interesse des Vermieters, Mieter aus dem Mietverhältnis zu bekommen. Angesichts der vermieterfreundlichen Gesetzeslage und der ebenso vermieterfreundlichen Rechtsprechung, können Mieter Vermietern, die jedenfalls nicht widerlegbar Eigenbedarf anmelden und darauf gestützt eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, kaum ... weiter lesen
Zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt. Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin Es kann vorkommen, dass man selbst finanziell nicht in der Lage ist, die eigene Miete zu zahlen. Das eingeschaltete Jobcenter, welches die Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwaltet, übernimmt dann in der Regel die Mietzahlung entweder durch direkte Zahlung an den Vermieter oder durch Überweisung an den Sozialleistungsempfänger. In der Behördenpraxis des Jobcenters kommt es ab und an vor, dass sich die Auszahlung der Miete verzögert. Ein Konflikt mit mietrechtlichen Vorschriften ist die Folge. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vertragsverletzungen des Mieters berechtigen zur Kündigung Das Mietrecht bemüht sich, vertragstreue Mieter in Deutschland zu schützen. Kündigungen sind für den Vermieter deshalb nicht einfach. Bei Vertragsverletzungen des Mieters dagegen kann es, je nach Schwere des Verstoßes, schnell zu einer Kündigung, ggf. dann auch ohne vorherige Abmahnung, kommen. Eine solche Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter kann in diesem Zusammenhang auch darin bestehen, dass dieser gegen den Vermieter mehrere ehrverletzende und ... weiter lesen
Aufgrund des sozialen Mietrechts kann eine Wohnung vom Vermieter nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Einer davon ist der sog. Eigenbedarf, womit der Fall bezeichnet wird, dass Vermieter oder ein Angehöriger die Räume selbst als Wohnung nutzen möchte. Diese Kündigungsmöglichkeit ist in § 572 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausdrücklich genannt. Aber darf ein Vermieter eine Wohnung auch kündigen, wenn er oder ein Verwandter diese beruflich nutzen möchte? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.09.2011, VIII ZR 330/11, bejaht. Eine solche Kündigung ist zwar nicht gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich, da dort ausdrücklich nur die Nutzung ... weiter lesen
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung jüngeren Datums (BGH Urteil v. 21.03.2007, Az. XII ZR36/05) für den Bereich der Gewerberaummiete bejaht. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, das die Kaution regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters befriedigt. Zahlt der Mieter nicht begeht er damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die in der Regel auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Bundesgerichtshof deutet aber auch an, dass es in Einzelfällen anders sein kann. Ein solcher Fall wäre denkbar, wenn die Kaution zum Beispiel nur sehr gering ist und dem Vermieter ohnehin keine nennenswerte Sicherheit bietet. Doch darauf sollte man sich als ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. d. Anbietpflicht auch für Wohnungen, die der Vermieter nicht mehr vermieten will? Grundsätzlich besteht keine Anbietpflicht für Wohnungen, die der Vermieter dauerhaft nicht mehr vermieten will. Bundesverfassungsgericht: „Im Rahmen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs steht allein dem Vermieter die Disposition zu, welche Wohnungen aus seinem weiteren Immobilienbestand er dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stellt. In diese ... weiter lesen
Zur Frage, ob bei einem Zeit-Mietvertrag eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse dem Mieter ein Kündigungsrecht gibt Kurzfassung Eine wesentliche Verschlechterung seiner Finanzen berechtigt den Wohnungsmieter nicht zur Kündigung eines Zeit-Mietvertrages. Wer dennoch aus- und eine billigere Wohnung bezieht, zahlt am Ende möglicherweise (beinahe) doppelt. Diese finanziell bittere Erfahrung musste nun eine Familie in einem Rechtsstreit vor Amts- und Landgericht Coburg machen. Wer bewusst einen längerfristigen Vertrag eingehe, müsse sich daran auch festhalten lassen, befanden die Coburger Richter. Die Kündigung wegen Einkommenseinbußen war damit unwirksam, zwei Mietverträge wirksam – und deshalb sind die Mieten für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin. Ausgangslage Am 1.10.2014 wurde die so genannte Mietpreisbremse (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs) vom Bundeskabinett beschlossen. Inhalt Im Wesentlichen beinhalten die Regelungen - eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten. - eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt der zahlt). Zeitpunkt des Wirksamwerdens für beide Regelungen unterschiedlich Hier muss unterschieden werden: Die Regelungen zum Bestellerprinzip bei der Vermakelung von Wohnraum werden ... weiter lesen
Ein Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Mietvertrag deshalb fristlos zu kündigen oder anzufechten, weil sich in dem Mietobjekt in früherer Zeit ein Mord ereignet hat. Die Beklagten schlossen mit der Klägerin am 13.08.2003 einen auf drei Jahre (bis 01.09.2006) befristeten Mietvertrag über eine Doppelhaushälfte in München-Pullach zu einem Mietpreis von € 1.750,00/Monat. In dem Pullacher Anwesen Str. X hatte sich im Sommer 2001 ein Mord zugetragen: Der damalige Bewohner hatte seine Ehefrau erschlagen (sogenannter „Pullacher-Hammermord“). Bei dem Vertragsschluss kam die Vorgeschichte nicht zur Sprache. Am 27.08.2003 wurde den Beklagten das Haus übergeben. Am Tag darauf erfuhren sie von der Vorgeschichte des Hauses. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Eine (fristlose) Kündigung wegen Verweigerung des Zutritts zur Mietsache ist nur dann nach vorheriger erfolgloser Abmahnung möglich, wenn der Mieter aufgrund einer Rechtspflicht verpflichtet ist, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Eine Pflicht hierzu kann sich aus dem Mietvertrag ergeben, wenn dies dort ausdrücklich geregelt ist. Der Mieter kann aber auch aufgrund eines Gerichtsurteils hierzu verpflichtet sein – etwa wenn der Mieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen verurteilt wurde (so etwa das Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.07.2017 - 67 S 111/17 . Die Kaution dient dem Vermieter in erster Linie als Sicherheit für Ansprüche gegen den Mieter, z. B. wegen Beschädigung der Mietsache oder ausbleibender Mietzahlung. Immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten ist die Frage, wann der Vermieter sich der Kaution tatsächlich bedienen darf, um sie mit seinen Forderungen zu verrechnen. Kommt es nach dem Ende des Mietverhältnisses zum Streit mit dem Mieter, ist so mancher Vermieter hier vorschnell unterwegs. LG Berlin zur Verwendung der Mietkaution: In einem aktuellen Urteil hat sich das ... weiter lesen
Die Problemkonstellation: Wird seitens des Vermieters von Wohnraum eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen, kann der Mieter gemäß § 574 Abs. 1 BGB der Kündigung widersprechen und kann vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Hausstandes eine besondere Härte bedeuten würde. Schließlich muss diese besondere Härte auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters – es erfolgt also eine Interessenabwägung – nicht zu ... weiter lesen