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Üblicherweise ist vereinbart, dass der Mieter monatliche Vorauszahlungen auf die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen usw. leistet und der Vermieter nach Ablauf des Jahres dann eine Abrechnung erteilt. Bei gestiegenen Kosten und notwendiger Nachzahlung des Mieters ist der Vermieter dann gemäß § 560 Abs. 4 BGB berechtigt, die Vorauszahlungen der Höhe nach anzupassen. Bislang genügte dem BGH für eine solche Erhöhung der Vorauszahlungen eine lediglich formell korrekte Abrechnung, die aber nicht unbedingt inhaltlich richtig sein musste. Formell in Ordnung ist eine Abrechnung bereits, wenn die Gesamtkosten zusammengestellt sind, die zugrunde gelegten Umlageschlüssel ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Mit Beginn der kühleren und nasseren Witterungsperiode tritt auch die Problematik von Schimmelpilz in der Wohnung wieder verstärkt in Erscheinung. Nicht selten wird dieser begünstigt durch Wasserschäden, die zuvor bereits z. B. infolge heftiger Regenfälle aufgetreten sind und nicht rechtzeitig fachgerecht behoben wurden. Was können Mieter tun, damit sie möglichst nicht von Schimmel betroffen sind?
Ordentliches Lüftungsverhalten
Zunächst sollten Mieter ordentlich lüften. Dazu gehört es, sämtliche Fenster in der Wohnung für mindestens fünf Minuten ... weiter lesen
Für Schäden durch Urinspritzer von Stehpinklern auf einem weißen Marmorboden kann ein Vermieter nicht automatisch Schadenersatz verlangen. Der Mieter muss für den farblich veränderten und abgestumpften Marmorfußboden im Toilettenbereich nur dann haften, wenn der Vermieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat, entschied das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag, 12. November 2015 (Az.: 21 S 13/15).
Im konkreten Fall hatten Mieter ihr „kleines Geschäft“ im Bad und Gäste-WC ihrer Wohnung offenbar stets im Stehen verrichtet. Die unvermeidbaren Urin-Kleinstspritzer waren für den weißen und säureempfindlichen ... weiter lesen
Vor einer fristlosen Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter wegen Schimmelbefalls in der Küche muss dem Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
Im Juni 2002 vermietete der Kläger an die Beklagten eine ca. 100 qm große 3 ½ Zimmer-Wohnung in Pullach. Im November 2002 teilten die Beklagten dem Kläger mit, dass sich in der Küche hinter der Spülmaschine in einer Größe von 5 x 7 cm Schimmel gebildet habe. Daraufhin beauftragte der Kläger umgehend eine Fachfirma zur Beseitigung. Bei der Wohnungsbesichtigung durch die Fachfirma vereinbarten Vertreter dieser Firma mit den Beklagten, dass diese einen passenden Termin zur Schimmelbeseitigung mitteilen werden. Dies ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Höhe der Mietminderung meist unklar
Weist die Mietsache, also z. B. die Wohnung, einen Mangel auf, ist der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Die zentrale Frage für Mieter ist hierbei, in welcher Höhe sie denn eigentlich mindern dürfen. Im Gesetz finden sich dazu nur sehr vage Anhaltspunkte. Demnach ist für die Höhe der Mietminderung das Ausmaß der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache maßgeblich. Es finden sich aber keine Vorschriften dazu, bei welcher Art von Mangel der Mieter in welcher ... weiter lesen
Einer Einvernahme des Vermieters nach § 447 ZPO steht das insoweit erforderliche fehlende Einverständnis des Mieters entgegen. Eine Vernehmung gemäß § 448 ZPO von Amts wegen hat zu unterbleiben, wenn es insoweit an dem erforderlichen Anbeweis im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den von dem Vermieter behaupteten Eigennutzungswunsch fehlt. Selbst eine bloße informatorische Parteianhörung (§ 141 ZPO) hat zu unterbleiben, wenn Beweismittel oder Indizien vorliegen, die den dem Prozessgegner günstigen Gegenvortrag stützen (LG Berlin, Urteil vom 18. Oktober 2013 – 63 S 87/13 –, juris).
Vorliegend lesen Sie Teil 16 einer Artikelserie zum Thema ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Ermittlungen wegen Drogenbesitzes: gegen Grünen-Chef Özdemir wird weiter ermittelt
Der Grünenpolitiker hatte im Sommer an der so genannten „Ice Bucket Challenge“ teilgenommen und sich Eiswasser über den Kopf gekühlt. Das ganze geschah wohl auf dem Balkon seiner Berliner Wohnung, im Hintergrund war eine verdächtige Pflanze zu sehen. Da Özdemir danach öffentlich zugegeben hatte, dass es sich um Hanf handelte, blieb der Staatsanwaltschaft letztlich nichts anderes übrig als das Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nun ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich. Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Der u.a. für das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit einer auf Gesundheitsgefährdung gestützten fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages durch den (gewerblichen) Zwischenvermieter zu beurteilen.
Nach § 544 BGB a.F. (jetzt: §§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB) kann der Mieter einer Wohnung oder anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Räume das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die Nutzung der Mieträume gesundheitsgefährdend ist (hier: wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung). Dem Vermieter steht dieses Recht nicht zu.
Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, daß dieses Kündigungsrecht nur dem Untermieter, nicht aber dem Zwischenmieter ... weiter lesen
Zur Haftung des Vermieters, wenn er dem Mieter den zu den angemieteten Räumen gehörenden Lastenaufzug entzieht.
Kurzfassung
Ein Fahrstuhl, mit dem (Geschäfts-) Mieträume erreicht werden können, gilt in der Regel als mitvermietet. Hindert der Vermieter seinen Mieter grundlos, den Aufzug zu benutzen, kann es für ihn teuer werden. Muss der Mieter hierdurch die täglichen Warenlieferungen zeitaufwändig über eine Treppe transportieren, hat ihm der Vermieter den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
Der Vermieter habe eigenmächtig gehandelt, befand das Landgericht Coburg. Und verurteilte einen Vermieter, den dem Mieter durch den Lift-Entzug entstandenen Umsatzverlust von rund 4.300 € zu ersetzen.
Sachverhalt
Der ... weiter lesen
Es ist bekannt, dass insbesondere ein Zahlungsrückstand den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses bezüglich einer Wohnung berechtigt. Für eine fristlose Kündigung ordnet § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB genau an, wann eine Kündigung bei Verzug möglich ist: Dies ist zunächst der Fall, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Ebenso ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Verzug mindestens zwei Mieten erreicht und sich über mehr als zwei Termine erstreckt. Anerkannt ist auch, dass ein solcher Verzug auch zu einer fristgemäßen Kündigung, also ... weiter lesen
Artikelserie Immobilienerwerb: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in ... weiter lesen