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Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
• Instandsetzungsmaßnahmen, die der Mieter stets dulden muss, sind nur solche Maßnahmen, die der Herstellung des vom Vermieter geschuldeten Zustandes dienen. • Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter nur dulden, wenn der Vermieter die Maßnahmen, deren Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung drei Monate zuvor schriftlich mitgeteilt hat. • Der Mieter kann der Modernisierung wiedersprechen, wenn sie für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt. • Wird durch die Modernisierungsmaßnahmen nur ein allgemein üblicher Zustand geschaffen, ist die nach der Modernisierung zu erwartende Miethöhe keine Härte, auf die sich der Mieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 01. Dezember 2014 – 67 S 397/14 .
Ausgangslage :
Wer als Mieter die Mieterhöhung des Vermieters nicht zahlt, geht das Risiko ein, eine fristlose Kündigung des Vermieters zu erhalten. Das gilt ganz besonders für den Fall, dass die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung in einem Prozess bereits festgestellt worden ist. Hat der Vermieter hier gewonnen, ist dem Mieter nämlich klar, dass er zahlen muss. Im Fall der Nichtzahlung wiegt sein Verschulden dann erheblich schwerer. Doch wie ein Fall vor dem Landgericht Berlin gezeigt hat, sind ... weiter lesen
Die Umlagevereinbarung über Kosten des Center-Managements ist unwirksam. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2014 – XII ZR 56/11 –, juris.
Die Ausgangslage:
Vermieter von Einkaufszentren legen erfahrungsgemäß alle Kosten, die irgendwie entstehen können, auf den Mieter um. In dem Bedürfnis, auch ja keine denkbaren Kosten zu vergessen, wird manchmal über das Ziel hinausgeschossen. Dabei wird riskiert, dass die entsprechende Umlagevereinbarung (teilweise) unwirksam ist und betreffende Kosten dann gar nicht umgelegt werden können. Selbst wenn die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 14.3.2014, VZR 218/13.
Ausgangslage:
Wenn das Hauptmietverhältnis wirksam beendet ist, hat der Vermieter auch gegen den Untermieter einen Räumungsanspruch. Zieht der Untermieter nicht aus, kann der Vermieter vom Untermieter Nutzungsentschädigung verlangen. Dies umfasst in der Regel die bisherigen Miete bzw., wenn diese höher ist, auch die Miete für vergleichbaren Wohnraum in ortsüblicher Höhe. Daneben kann der Vermieter auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen. Das kann für den Untermieter teuer werden, insbesondere wenn ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Die Frage, ob der Vermieter ein Recht auf einen Zweitschlüssel hat, ist bei uns auch immer wieder schon eingegangen. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck: Das ist eigentlich relativ klar zu beantworten: nein, der Vermieter hat kein Recht auf einen Zweitschlüssel (auch nicht für Notfälle), es sei denn der Mieter hat sich damit einverstanden erklärt. Ich würde aber sowohl Mietern als auch Vermietern von einer solchen Vereinbarung abraten.
Maximilian Renger: Wieso das?
Fachanwalt Bredereck: ... weiter lesen
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen – und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe ... weiter lesen
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen – und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe ... weiter lesen
Der Schadensersatzersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter kann aufgrund eines später geschlossenen Räumungsvergleichs ausgeschlossen sein. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Amtsgerichts München, Urteil vom 13. Januar 2013 – 474 C 19752/11 –, juris
Ausgangslage:
Der Vermieter spricht eine Kündigung wegen Eigenbedarf aus. Der Mieter sieht keine Chancen für einen Verbleib in der Wohnung und zieht aus. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters nur vorgetäuscht war, kann der Mieter den Vermieter grundsätzlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Mögliche Schäden können z.B. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Der Mieter braucht dann gar nicht zu renovieren, Er kann die Renovierung sogar vom Vermieter verlangen.
Tipp Mieter: Wer heute noch renoviert, ohne vorab die Wirksamkeit der entsprechenden Klauseln im Mietvertrag prüfen zu lassen, läuft Gefahr viel Geld zu verschenken. Starre Fristen, die die Renovierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorschreiben, sind ebenso unwirksam wie Klauseln, die eine bestimmte Art und Weise der Renovierung fordern.
Tipp Vermieter: Schreiben Sie in den Mietvertrag: „Die Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Winterdienstkosten können auf die Mieter einer Wohnung nur dann umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Verpflichtet der Mietvertrag hingegen die Mieter, den Schnee selbst zu räumen, kann ein Hausmeister o.ä. nur dann beauftragt und die Winterdienstkosten umgelegt werden, wenn die Mieter ihrer Räumpflicht nicht nachkommen oder aber dem Vermieter eine Rückholmöglichkeit eingeräumt wurde (Urteil des AG Steinfurt vom 13.02.2014, 21 C 1668/12).
Der Fall mit den Winterdienstkosten
Im streitgegenständlichen Mietvertrag über eine Wohnung wurden die Mieter ausdrücklich selbst verpflichtet, im Winter bei Bedarf den Schnee zu beseitigen. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben bei einer Wohngemeinschaft (WG) alle Mieter den Mietvertrag unterschrieben, muss später der Vermieter einem Mieterwechsel nicht automatisch zustimmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 2. Juni 2022 veröffentlichten Leitsatzurteil entschieden (Az.: VIII ZR 304/21). Anderes kann danach aber bei einer absehbar hohen Fluktuation gelten, etwa bei Studierenden.
Im Streitfall geht es um eine WG mit sieben Zimmern in Berlin-Charlottenburg. Der Ausgangsvertrag war im August 2013 abgeschlossen und auf Mieterseite von sechs jungen Männern unterschrieben worden. Im Februar 2017 zogen fünf Mieter aus und sechs traten neu in den Mietvertrag ein. Der Vermieter verband ... weiter lesen