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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Wenn Vermieter ihre Wohnung vermieten, wollen sie naturgemäß eine ganze Reihe von Informationen über ihren potenziellen neuen Mieter einholen und haben daran in vielerlei Hinsicht auch ein berechtigtes Interesse. Die politische Überzeugung des Mieters bzw. dessen Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei darf dabei grundsätzlich keine Rolle spielen. Nun hat aber das Amtsgericht Göttingen in einem aktuellen Urteil, das sicherlich für Diskussionen sorgen wird, entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber informieren muss, wenn er ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 11 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
11. Muster – Klageerwiderung
An das Amtsgericht
(Wählen Sie das Amtsgericht, das Ihnen den letzten Schriftsatz zugestellt hat. Verwenden Sie das dortige Aktenzeichen. Zuständig ist immer das Amtsgericht in dessen Gerichtsbezirk sich die Wohnung befindet, die geräumt werden soll. Der Vermieter kann aber auch zunächst vor einem unzuständigen Gericht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In der Praxis kommt es vor, dass der Vermieter Eigenbedarf an der Wohnung geltend macht, aber nach Auszug des Mieters doch nicht in die Wohnung einzieht. In einem solchen Fall kann ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegen, der den Vermieter grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber seinem alten Mieter verpflichtet. Das kann teuer werden: Der zwischenzeitlich ausgezogene Mieter hat wegen der Eigenbedarfskündigung üblicher Weise finanzielle Nachteile. Zu Umzugskosten und Lagerkosten kommt oft ein immer wiederkehrender Schaden einer höheren Miete hinzu – besonders hoch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Nicht selten gibt es im Laufe eines Mietverhältnisses irgendwann gewisse Meinungsverschiedenheiten oder Streit zwischen Vermieter und Mieter. Dann kann der Ton auch durchaus mal etwas rauer werden. Problematisch allerdings für Mieter: wer den Vermieter angreift, kann sich unter Umständen einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung ausgesetzt sehen.
Jedenfalls bei Angriffen körperlicher Natur gibt es da keine Zweifel. Schwieriger ist die Frage, wann eine Beleidigung als Kündigungsgrund ausreicht und noch schwieriger die Frage, ob dies auch für Beleidigungen auf ... weiter lesen
Ein feuchter Keller ist auch in einem Altbau ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.3.2013, AZ 63 S 628/12.
Ausgangslage:
Treten bei einem Altbau Gebrauchsbeeinträchtigungen auf, kann der Mieter grundsätzlich Instandsetzung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Hier ist zunächst zu fragen, welchen baulichen Zustand der Vermieter schuldet. Ausgangspunkt sind immer die zum Zeitpunkt der Errichtung, bzw. wesentlichen Änderung der Mietsache geltenden Bestimmungen. Allein die Tatsache, dass diese eingehalten wurden, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Grundsätzlich bereitet die Kündigung der Wohnung durch den Mieter keine Schwierigkeiten. Dennoch können hier mitunter Fehler passieren. Die wichtigsten Hinweise für Mieter in der Folge kurz erläutert:
Keine Begründung der Kündigung erforderlich:
Für eine Kündigung der Wohnung muss der Mieter keine Gründe angeben.
In der Regel drei Monate Kündigungsfrist:
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Somit kann der Mieter grundsätzlich jederzeit mit dieser Frist kündigen. Eine Ausnahme davon kommt nur dann in Betracht, ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Droht den mit dem Mieter lebenden Angehörigen Wohnungslosigkeit, wenn der Mieter stirbt? Die Antwort ist ganz klar: Nein! Lebt der Ehegatte, Lebenspartner, oder leben Kinder und andere Familienangehörige mit dem Mieter, so treten sie in einer gesetzlich bestimmten Reihenfolge in den Mietvertrag ein. Doch nicht nur Familienmitglieder und Lebenspartner, sondern auch eine Person, die mit dem verstorbenen Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat, wird automatisch Mietvertragspartei. Der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht nur wegen eines in der Person des Eintretenden ... weiter lesen
Bei Mängeln in der Wohnung (Schimmelschäden, Wasserschäden, Heizungsausfall, undichte Fenster etc.) ist der Gebrauchswert der Wohnung regelmäßig beeinträchtigt. Die Miete ist dann regelmäßig in dem Maße gemindert, in dem der Gebrauchswert der Wohnung durch den Mangel beeinträchtigt ist. Bei leichten Mängeln – optische Mängel durch Schimmelflecken, kurzzeitiger Heizungsausfall im Herbst – ist die Miete nur um eine geringe Quote (regelmäßig 5-15 %) gemindert. Bei schweren Mängeln – gesundheitsschädlicher Schimmel, Ausfall der Heizungsanlage über Wochen – kann die Miete um bis zu 80-100 % gemindert sein. Der Mieter hat bei ... weiter lesen
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Bescheinigung ortsüblich sei. In Berlin ist das wohl so, da nahezu alle großen Vermieter eine entsprechende Bescheinigung verlangen. Doch wer hat schon Zeit und Lust, sich mit seinem Vermieter über diese Frage vor Gericht zu streiten. In der Regel wird die Bescheinigung sofort gebraucht.
Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden (so ... weiter lesen
Vor einer fristlosen Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter wegen Schimmelbefalls in der Küche muss dem Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
Im Juni 2002 vermietete der Kläger an die Beklagten eine ca. 100 qm große 3 ½ Zimmer-Wohnung in Pullach. Im November 2002 teilten die Beklagten dem Kläger mit, dass sich in der Küche hinter der Spülmaschine in einer Größe von 5 x 7 cm Schimmel gebildet habe. Daraufhin beauftragte der Kläger umgehend eine Fachfirma zur Beseitigung. Bei der Wohnungsbesichtigung durch die Fachfirma vereinbarten Vertreter dieser Firma mit den Beklagten, dass diese einen passenden Termin zur Schimmelbeseitigung mitteilen werden. Dies ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Bundesgerichtshof senkt Voraussetzungen eines Klageantrags auf Duldung der Modernisierung. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist nur dann möglich, wenn der Vermieter den Mieter vorher über die Modernisierungsmaßnahmen bzw. über den Dauer und den Umfang der Maßnahmen schriftlich informiert. Umstritten war bislang, wie detailliert der Vermieter über die Maßnahmen in der schriftlichen Ankündigung – der Modernisierungsankündigung – berichten musste. In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof am 28.9.2011 (Aktenzeichen: VIII ZR ... weiter lesen
Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen ohne ausdrückliche Übergangsregelung – wann greift die neue Regelung? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Golo Schreiter und Fachanwalt für Mietrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
In der sog. Mietpreisbremse (Mietrechtsnovellierungsgesetz) finden sich auch Regelungen zum Maklerrecht, die zum 01.06.2015 in Kraft treten. Damit soll das Besteller-Prinzip im Rahmen der Wohnungsvermittlung verstärkt werden. Demnach hat in Zukunft immer derjenige die Gebühren für den Makler zu tragen, der diesen auch tatsächlich beauftragt hat.
Was gilt nun aber für die Maklerverträge, die vor Inkrafttreten der neuen Regelung abgeschlossen ... weiter lesen