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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Vorliegend lesen Sie Teil 1 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
1. Umfang, Lage, Zeitpunkt, Intensität des Mangels
Ausgangserwägungen:
Viele Prozesse im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schimmelpilzbefalls gehen allein deshalb verloren, weil der jeweilige Vortrag der Parteien nicht hinreichend substantiiert und unter Beweis gestellt wird. Derartige ... weiter lesen
Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
Beim Erwerb einer Immobilie zum Zweck der späteren Vermietung muss sich der Käufer umfassend über die Mieter des Objekts und das Umfeld informieren. Der Käufer muss sich über Umstände im Klaren sein, die zu einer späteren Mietminderung führen könnten. Der Käufer sollte nachforschen, ob es im Umfeld der Mietparteien zu gerichtlichen Auseinandersetzungen oder zu Anzeigen bei der Polizei oder beim Ordnungsamt gekommen ist. Sinnvoll ist es auch, zu recherchieren, ob es in dem Objekt in der Vergangenheit zu häufigen Mieterwechseln gekommen ist, oder ob die Mieterstruktur stabil ist. Je nach Marktlage sollte der ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Zulässigkeit nach dem Mietvertrag?
Ob und in welchem Umfang eine Tierhaltung zulässig ist, kann sich zunächst einmal aus dem Mietvertrag ergeben. Allerdings können diesbezügliche Regelungen in Mietverträgen auch durchaus unwirksam sein, etwa wenn sie ein generelles Verbot von Hundehaltung enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil klargestellt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ... weiter lesen
Eine vom früheren Vermieter ausgesprochene Eigenbedarfskündigung kann auch vom Erwerber der Immobilie weiterverfolgt werden. Voraussetzung ist, dass der Kündigungsgrund in der Person des Erwerbers, also des neuen Vermieters, fortbesteht. Wird zwischenzeitlich versucht zu veräußern, entfällt der Selbstnutzungswunsch. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Itzehoe (LG Itzehoe, Beschluss vom 20. Dezember 2013 – 9 S 31/13 –, juris) .
Wenn der Vermieter nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung das streitgegenständliche Objekt veräußert, tritt der ... weiter lesen
Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Mieter eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim nicht hinnehmen!
Der Mieter muss sich nicht auf eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim verweisen lassen, wenn wegen seiner Erkrankungen und der Pflegebedürftigkeit besondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von geeignetem Ersatzwohnraum vorliegen und die dringende Vermutung besteht, dass bei einem Auszug die Notwendigkeit der Unterbringung in einer solchen Einrichtung kaum vermeidbar ist (LG Hanau v. 22.07.2021 - 2 S 138/20).
Der Vermieter verlangt die Räumung der Mietwohnung wegen Eigenbedarfs. Die betagten und gesundheitlich stark eingeschränkten Mieter erheben den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Am 1.6.2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Ziel war es im Wesentlichen, den Anstieg der Mieten einzudämmen. Diese erhoffte Wirkung konnte bisher aber so gut wie gar nicht erzielt werden. In der folgenden Serie geht es um die Gründe dafür und mögliche Lösungsansätze.
Gründe für die Unwirksamkeit der Mietpreisbremse: Im zweiten Teil der Serie zur Mietpreisbremse geht es um die Gründe dafür, dass die Mietpreisbremse die erhoffte Wirkung in der Praxis nicht entfaltet. Zu den problematischen, aber auch den gelungenen Regelungen der Mietpreisbremse im ... weiter lesen
Mit Urteil vom 09.07.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur rechtlichen Behandlung von Mischmietverhältnissen und änderte insofern auch teilweise seine frühere Rechtsprechung (AZ.: VIII ZR 376/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Der BGH führte aus, ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume sei zwingend entweder als ein solches über Wohnraum oder ein solches über andere Räume zu qualifizieren. Dies begründet der BGH damit, dass es keine Vorschriften über Mischmietverhältnisse gibt und für Wohnraum ... weiter lesen
Ein alter Grundsatz gilt nicht mehr: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung renovieren. Diese Zeiten sind vorbei. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes sind ca. 70 Prozent aller Klauseln über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss renovieren und das sogar schon im bestehenden Mietverhältnis.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schönheitsreparaturen beantwortet.
1. Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind nur die Instandsetzungsarbeiten, die ihre Ursache in der Abnutzung der Wohnung durch normalen Mietwohngebrauch haben. Soweit der Mieter den Wohngegenstand beschädigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen
Soziale Intoleranz und schlechtes Gedächtnis
Wer eigene Kinder hat, gewöhnt sich schnell an den Lärm, den sie veranstalten. Später vergisst man dann, wie es war, und schimpft auf die jungen Eltern, bzw. die frechen Kinder von heute. Wer keine eigenen Kinder hat, kann ohnehin nicht verstehen, wieso die Eltern ihre Kinder so herumlärmen lassen. Meckern ist in der Regel unproblematisch. Manchmal entstehen aus dem Ärger über den Lärm der Kinder aber auch handfeste Streitigkeiten: Beschwerden bei den Eltern, Nachbarschaftsstreitigkeiten und eben auch Rechtsstreitigkeiten. In ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung eines Mieters, der seinen Vermieter gewaltsam vor die Tür gesetzt hatte, für unwirksam. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13.
Die Ausgangslage:
Wird der Mieter gegenüber dem Vermieter oder seinen Beauftragten (Hausverwaltung, Hausmeister und ähnlichen Person) handgreiflich oder beleidigend, verstößt dies regelmäßig in der Art erheblicher Weise gegen die Pflichten aus dem Mietverhältnis, dass eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter auch ohne vorherige ... weiter lesen
Ausgangslage:
Mit der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Da die Eigenbedarfskündigung einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechte des Mieters darstellt, kommt es hier regelmäßig zu einer Abwägung der im Einzelnen betroffenen Grundrechte und damit zu Problemen im Einzelfall. Weiß der Vermieter, dass er die Wohnung selbst benötigt und schließt er trotz dieser Kenntnis den Mietvertrag ab, kann er später auf diese Umstände jedenfalls keine Eigenbedarfskündigung stützen.
Die Entscheidung des ... weiter lesen
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück. Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die ... weiter lesen