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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Ermittlungen wegen Drogenbesitzes: gegen Grünen-Chef Özdemir wird weiter ermittelt
Der Grünenpolitiker hatte im Sommer an der so genannten „Ice Bucket Challenge“ teilgenommen und sich Eiswasser über den Kopf gekühlt. Das ganze geschah wohl auf dem Balkon seiner Berliner Wohnung, im Hintergrund war eine verdächtige Pflanze zu sehen. Da Özdemir danach öffentlich zugegeben hatte, dass es sich um Hanf handelte, blieb der Staatsanwaltschaft letztlich nichts anderes übrig als das Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nun ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung sah es das Landgericht Berlin (Beschluss vom 28.1.2011, Aktenzeichen: 65 S 296/10) als erwiesen an, dass die Miete einer Wohnung wegen strengen Geruchs, der aus dem Treppenhaus in die Wohnung zog, um 10 % gemindert war. Im Treppenhaus war eine Geruchsquelle starken Urin- und Müllgeruchs. Ein Geruchsgutachten hatte nachgewiesen, dass es sich um als besonders unangenehm empfundene Gerüche gehandelt habe und nicht um Gerüche, die auch beim Kochen oder beim Ausdünsten von Lacken oder Farben entstehen. Fachanwaltstipp Mieter: Sollte es im Hausflur übel riechen, lohnt es sich, nachzuprüfen, ob der Geruch nicht in die Wohnung zieht. In dem Fall ist eine Minderung Ihrer Miete ... weiter lesen
er Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden? Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil ... weiter lesen
Nachdem der Bundesgerichtshof jüngst bahnbrechend in seinem Urteil vom 11. Juni 2014 – Az.: VIII ZR 349/13 entschieden hat, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung seiner Wohnung habe wegen der von der Gesellschaft geforderten Flexibilität im Arbeitsbereich, aber auch bei Verkleinerung seiner Familie oder Verschlechterung seiner finanziellen Lage, ist das Thema Untervermietung topaktuell. Viele Mieter wundern sich jedoch im Laufe des Untermietverhältnisses über die zutage tretenden Eigenarten ihres Untermieters, den sie dann doch ganz gern wieder loswerden würden und spüren plötzlich die gesetzlichen Hürden für einen (Unter-)Vermieter. Ein Beitrag von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Einordnung eines Mietverhältnisses als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis soll sich vor allem danach richten, was die Parteien bei Vertragsschluss gewollt haben. Dies entschied das Kammergericht (KG) Berlin mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. 12 U 51/09). Danach soll für die Einordnung eines Mietverhältnisses maßgeblich sein, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt. Dies soll sich insbesondere nach den Umständen des Einzelfalles und dem vereinbarten Vertragszweck ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.3.2013, AZ: 65 S 494/12.
Ausgangslage:
Nicht jeder Besucher des Mieters gefällt auch dem Vermieter. Vermieter versuchen in solchen Fällen zum einen gegenüber dem Besucher direkt vorzugehen (z.B. durch ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage). Zum anderen können sie auch Druck direkt auf den Mieter ausüben. Dies geschieht durch Abmahnung und gegebenenfalls eine fristlose Kündigung. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten eines Besuchers ohne weiteres dem Mieter als eigener Pflichtverstoß zuzuordnen. Nur ein solcher Pflichtverstoß ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen bricht bei Mietern schnell Panik aus, auch wenn dafür zunächst kein Anlass besteht. Hier die wichtigsten Hinweise für Mieter, die eine Kündigung wegen Mietschulden erhalten haben:
Räumung nur nach Räumungsprozess vor dem Amtsgericht:
Keine Sorge, Sie können nicht einfach so von heute auf morgen vom Vermieter auf die Straße gesetzt werden. Auch nach erhaltener Kündigung können Sie also erstmal weiter in der Wohnung bleiben. Der Vermieter muss in diesem Fall dann nämlich zunächst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.05.2017 – 67 S 119/17 .
Mieter nimmt Lebensgefährtin ohne Kenntnis des Vermieters auf
In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Berlin zum Fall eines Mieters Stellung bezogen, der seine Lebensgefährtin bei sich in die Wohnung aufgenommen hat. Das Mietverhältnis mit dem Vermieter bestand zu diesem Zeitpunkt bereits über viele Jahre, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen wäre. Die Vermieterin hatte der Mieter allerdings weder um Erlaubnis gebeten noch hatte er sie überhaupt über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wer in die Bausubstanz der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters eingreift, riskiert im Widerholungsfall die (fristlose) Kündigung. In Frage kommen etwa bauliche Veränderungen an der Elektroanlage oder der Einbau einer Katzenklappe ohne Zustimmung des Vermieters. Wegen dieser oder ähnlicher Eingriffe ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung möglich. Sollte der Mieter auf die Aufforderung, eine durch den Mieter unerlaubter Weise durchgeführte Maßnahme zurückzubauen, nicht reagiert haben, kommt eine ordentliche Kündigung ... weiter lesen
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den ... weiter lesen
Der Vermieter haftet für die Folgen einer eigenmächtigen Wohnungsräumung, sogar nach wirksamer Kündigung und bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14.07.2010, AZ VIII ZR 45/09 klargestellt.
In dem entschiedenen Fall war ein Mieter mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthalt ortsabwesend und wurde sogar von Verwandten als vermisst gemeldet. Nachdem er mit zwei Mieten in Rückstand war, kündigte die Vermieterin seine Wohnung fristlos und nahm sie in Besitz. Die Wohnungseinrichtung wurde teilweise entsorgt und teilweise eingelagert.
Nachdem der Mieter zurück war, machte er mit Erfolg Schadenersatz wegen der entsorgten, verschmutzten oder beschädigten ... weiter lesen
Der Vermieter will einen Mieter, der keinen Ärger macht. Immer ausgefeilter, immer bohrender werden deshalb die Fragen, die er einem potentiellen Mieter stellt. Einige Mieter reichen edle Bewerbungsmappen ein, ganz wie Universitätsabsolventen im Gerangel um einen gut dotierten Posten. Der ideale Mieter muss nicht nur Akademiker und am Besten Single mit Niveau sein. Er muss vor allem ein gutes geregeltes Einkommen haben und insgesamt den Eindruck machen, dass er die Miete immer pünktlich zahlen wird. Um da sicher zu gehen, verlangen Vermieter Auskunft und zunehmend auch Nachweise. Darf der Mieter hier lügen und etwa die 2 unterhaltspflichtigen Kinder verschweigen, denen er regelmäßig Unterhalt zahlt? ... weiter lesen