Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Preetz zum Schwerpunkt „Mietrecht“:
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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Bei einer zerstörten Vertrauensgrundlage kann sowohl der Vermieter, als auch der Mieter das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt sowohl für Gewerberäume, als auch für Mietverhältnisse über Wohnraum. Eine jüngere Gerichtsentscheidung zeigt, dass eine Zerstörung der Vertrauensgrundlage und damit die (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses selbst bei scheinbar nichtigem Anlass gegeben sein kann (Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.3.2011, Aktenzeichen: 24 U 102/10). Eine Mieterin von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen
Soziale Intoleranz und schlechtes Gedächtnis
Wer eigene Kinder hat, gewöhnt sich schnell an den Lärm, den sie veranstalten. Später vergisst man dann, wie es war, und schimpft auf die jungen Eltern, bzw. die frechen Kinder von heute. Wer keine eigenen Kinder hat, kann ohnehin nicht verstehen, wieso die Eltern ihre Kinder so herumlärmen lassen. Meckern ist in der Regel unproblematisch. Manchmal entstehen aus dem Ärger über den Lärm der Kinder aber auch handfeste Streitigkeiten: Beschwerden bei den Eltern, Nachbarschaftsstreitigkeiten und eben auch Rechtsstreitigkeiten. In ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Verschiedene Beiträge mit Hinweisen zum Thema Mietminderung für Mieter hast du ja schon gemacht. Jetzt soll es einmal um die andere Sichtweise gehen, also die Frage, wie Vermieter im Fall der Minderung durch den Mieter vorgehen sollten.
Fachanwalt Bredereck: Da würde ich zunächst schon bei der Mängelanzeige des Mieters ansetzen. Informiert der Mieter den Vermieter über einen Mangel, sollte letzterer auch aktiv werden und jemanden mit der Begutachtung und dann ggf. der Instandsetzung beauftragen. Ich wundere mich hier in ... weiter lesen
Zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt. Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Es kann vorkommen, dass man selbst finanziell nicht in der Lage ist, die eigene Miete zu zahlen. Das eingeschaltete Jobcenter, welches die Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwaltet, übernimmt dann in der Regel die Mietzahlung entweder durch direkte Zahlung an den Vermieter oder durch Überweisung an den Sozialleistungsempfänger. In der Behördenpraxis des Jobcenters kommt es ab und an vor, dass sich die Auszahlung der Miete verzögert. Ein Konflikt mit mietrechtlichen Vorschriften ist die Folge.
Die ... weiter lesen
Viele Vermieter mit säumigen Mietern stecken in einem Dilemma: Da die Mieter nicht zahlen und vielleicht auch trotz erhaltener Kündigung nicht ausziehen, entstehen jeden Monat weitere Ansprüche auf Miete oder – bei gekündigtem Mietverhältnis – Nutzungsentschädigung, die der Vermieter jeden Monat erneut einklagen müsste. Abhilfe schafft hier § 259 ZPO, wonach eine Klage auf zukünftige Leistung erhoben werden kann, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird. Die Voraussetzungen hierfür hat der BGH in seinem Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR 146/10, weiter konkretisiert: Die Besorgnis, dass der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgericht Lübecks, LG Lübeck, Urteil vom 21. November 2014 – 1 S 43/14.
Die Ausgangslage:
Soweit der Vermieter die Formalitäten der Kündigung einhält, der Mietvertrag die Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung nicht einschränkt, der Eigenbedarf tatsächlich besteht und keine Sperrfrist greift, kann der Mieter sich nur sehr eingeschränkt gegen eine Eigenbedarfskündigung zur Wehr setzen. Der so genannte Härteeinwand des Mieters geht in der Praxis allzu häufig ins Leere.
Der rechtliche Hintergrund:
Nach § 574 ... weiter lesen
Es wird auf oft auf die leichte Schulter genommen: Im Winter findet man viele Bürgersteige oder auch Wege auf privaten Grundstücken, die nicht ausreichend von Schnee geräumt oder bei Glatteis abgestreut wurden, und zwar nicht nur zu Nachtzeiten oder unmittelbar nach dem Schneefall, sondern als dauerhaften Zustand.
Teuer wird es dann, wenn sich jemand verletzt und schwer stürzt, so wie die ältere Dame in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall, die sich vor ihrer Haustür auf dem Weg zum Bürgersteig einen Oberschenkelhalsbruch zuzog, das unmittelbar bevorstehende Weihnachtsfest im Krankenhaus verbringen und sich dann noch einer Rehabilitationsmaßnahme unterziehen musste.
Im Nachgang verklagte sie ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der Praxis wird die Bedeutung des Widerspruchs des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung meistens überschätzt. Ist die Eigenbedarfskündigung des Vermieters nach dem Mietvertrag zulässig, greift eine Sperrzeit nicht und kann der Vermieter den Eigenbedarf auch ansonsten zur Überzeugung des Gerichts darlegen und beweisen, braucht der Mieter schon sehr gravierende Gründe um einer Eigenbedarfskündigung im Rahmen des Räumungsprozesses erfolgreich entgegentreten zu können.
Nichts desto trotz ist es regelmäßig sinnvoll, bei entsprechender Belehrung über den Widerspruch und ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens ... weiter lesen
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen – und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe ... weiter lesen
Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. In manchen Bundesländern (zum Beispiel in Berlin) existiert das so genannte Anwaltsnotariat. Danach darf ein Notar gleichzeitig Rechtsanwalt sein. In anderen Bundesländern (etwa in Brandenburg) darf der Notar nicht gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein. Die dort tätigen Notare sind so genannte hauptberufliche Notare.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind die Notare unabhängig. Die Notare sind selbstständig. Die Notare tragen aber auch das Risiko, dass durch Ihr Verschulden Fehler gemacht werden, die für die Parteien nachteilige Konsequenzen haben. Für diesen Fall hat der Notar eine Berufshaftpflichtversicherung.
Der Notar ... weiter lesen
Kürzlich bestätigte das Brandenburger Oberlandesgericht, dass ein Vermieterwechsel bei einem zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag zwar schriftlich erfolgen müsse. Die hierfür notwendige Zustimmung des Mieters sei aber nicht formgebunden (Urteil vom 15.9.2010, Az. 3 U 117/09). Sie könne mündlich oder auch konkludent durch Mietzahlung an den neuen Vermieter erfolgen. Bei Vermieterwechseln muss wie bei allen Vertragsnachträgen unbedingt auf die Schriftform des Nachtrags geachtet werden. Der Vertragsnachtrag muss alle Aspekte des Mietverhältnisses sorgfältig in einer Urkunde aufnehmen. Hierzu gehört regelmäßig, dass Angaben zum Stand der Miete, zu den ... weiter lesen