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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
War der Mieter nicht alleiniger Mieter der Wohnung, wird das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern fortgesetzt. Diese können gemäß § 563 a Abs. 2 BGB das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung vom Tod des Mitmieters außerordentlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (drei Monate) kündigen.
Eintritt von Dritten bei Tod des Mieters gemäß § 563 BGB
Unabhängig davon treten Ehegatten oder Lebenspartner, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Gemeinsame Kinder des Mieters treten ebenfalls in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte eintritt. Der ... weiter lesen
Die Kündigung einer Mietwohnung unter Berufung auf Eigenbedarf ist auch möglich, wenn der Vermieter diese nur als Zweitwohnung benutzen möchte - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.05.2014, 1 BvR 2851/13
Die Tendenz der Gerichte geht in den letzten Jahren dazu, an den Eigenbedarf des Vermieters bei der Kündigung von Wohnraum keine hohen Anforderungen zu stellen. Diesen Trend hat jetzt das Bundesverfassungsgericht fortgesetzt, indem es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Landgericht Berlin nicht zur Entscheidung angenommen hat.
Der Fall mit dem Eigenbedarf
Die Mieterin wohnte von 1987 bis 2013, also mehr etwa 26 Jahre lang, in der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2015, AZ: VIII ZR 297/14 :
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 mwN) . Die beim Thema Eigenbedarfskündigung sehr vermieterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verführt Vermieter zunehmend dazu, es mit der Begründung der Eigenbedarfskündigung und der Darlegung des ... weiter lesen
Häufig werden in Mietverträgen Klauseln aufgenommen, bei denen das Kündigungsrecht des Vermieters oder beider Parteien eingeschränkt werden. Wenn diese Klauseln nicht einseitig zu Lasten des Mieters vorformuliert sind, werden sie grundsätzlich als zulässig angesehen. Im aktuell entschiedenen Fall wurde im Jahre 1998 ein Mietvertrag über eine Wohnung im Mehrfamilienhaus formuliert, bei dem der Vermieter erklärt hatte, das Mietverhältnis nicht aufzulösen, es sei denn es liegen berechtigte Interessen des Vermieters vor.
Das gesamte Wohnhaus wurde sodann weiterveräußert, in einem solchen Fall tritt der Erwerber als neuer Vermieter in den Mietvertrag ein. Die neuen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt“ ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf – in angemessenem Umfang – die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell – unter Erlaubnisvorbehalt – untersagt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2015 – VIII ZR 99/14 – bei juris.
Ausgangslage:
Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf des Vermieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB, wenn er in der Folge aus der Wohnung auszieht. Ersatz verlangt werden können dann etwa Umzugskosten, Renovierungskosten, Anwaltskosten und Maklerkosten. Zieht der Mieter daraufhin in eine teurere Wohnung, kann er zudem sogar die Differenzmiete zur früheren Miete verlangen, was für den Vermieter natürlich besonders ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer jüngeren Entscheidung (BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 84/08) die Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierungsarbeiten des Vermieters nur in der Höhe für zulässig erachtet, die den angemessenen, also ortsüblichen Handwerkerkosten entsprach. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen Handwerker bevorzugt, der die Arbeiten zu überhöhten Preisen durchführte. Die Preise waren zwar nur geringfügig überhöht (13 Prozent über dem angemessenen Preis). Trotzdem durfte der Vermieter nur den angemessenen Preis umlegen. In Höhe des darüber hinaus gehenden Betrages war der Vermieter mit seiner Klage letztinstanzlich ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Verzichtet der Vermieter damit auf alle zukünftigen Forderungen gegen den Mieter? Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die Frage nach der Rechtsfolge einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beschäftigte jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.11.2010, Aktenzeichen: 63 S 188/10). Ein Mieter sah die vom Vermieter ausgestellte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Beleg dafür an, dass der Vermieter ihm gegenüber aus dem Mietverhältnis keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen könne. Nach Ende der Abrechnungsperiode wollte der Mieter die ... weiter lesen
Bei einer asbestbelasteten Wohnung kann der Mieter eine geringfügige Mietminderung (hier: 15 % des Mietzinses) ab Kenntnis der Asbestbelastung auch dann verlangen, wenn eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nicht nachgewiesen ist.
Die Kläger waren seit 1997 Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung in der W.straße in München. Mit Rundschreiben der Hausverwaltung vom 25.07.2000 wurden die Kläger darüber informiert, dass ihre Wohnung asbestbelastet sei und die Hausverwaltung deshalb einen Sachverständigen zur umgehenden Beseitigung zugezogen haben. Der Sachverständige habe bei anderen Wohnungen festgestellt, dass an den Heizkörperverkleidungen asbesthaltige Pappen angebracht seien. Im August/September 2000 wurden die notwendigen ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Maximilian Renger: Heute geht es um eine interessante Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, der wissen wollte, ob auch im Mietrecht eine Kündigung des Vermieters in Betracht kommt, wenn der Mieter etwas stiehlt.
Fachanwalt Bredereck: Die Nachfrage bezog sich auf einen Beitrag von mir zum Thema der Kündigung wegen Diebstahls im Arbeitsrecht. Dort kommt für den Arbeitgeber nämlich regelmäßig eine Kündigung in Betracht, wenn der Arbeitnehmer einen Diebstahl zu seinen Lasten begeht.
Maximilian Renger: Lässt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Inhalt der Mietpreisbremse:
Zu Erinnerung: Im Wesentlichen beinhalten die entsprechenden Regelungen
- eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten.
- eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt, der zahlt).
Begrenzung der Miethöhe auch bei Eintritt eines neuen Mieters?
Oftmals haben Mieter den Wunsch, eine neue Person in ihren „altern“ Mietvertrag mit aufzunehmen. Dabei kann es sich um neue Lebenspartner oder Ehegatten handeln. Teilweise steckt aber auch nur der Plan dahinter, dadurch Miete zu sparen. ... weiter lesen