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Für Mängel in der Wohnung wegen Schimmel gelten folgende Kategorien: Es gibt wahrnehmbaren und nicht wahrnehmbaren Schimmel; und es gibt giftigen (toxischen) und ungiftigen (nicht-toxischen) Schimmel.
Für eine Mietminderung wegen Mängel in der Wohnung irrelevant ist nur derjenige Schimmel, der nicht wahrnehmbar und nicht giftig ist. Alle anderen Schimmelsorten kommen für eine Mietminderung wegen Schimmel zunächst einmal grundsätzlich in Frage. Die Miete kann wegen wahrnehmbaren und nicht-giftigen Schimmels gemindert sein. Die Miete kann auch wegen nicht wahrnehmbaren und giftigen Schimmels und natürlich auch wegen wahrnehmbaren und giftigen Schimmels gemindert sein. In den 3 ... weiter lesen
Kürzlich bestätigte das Brandenburger Oberlandesgericht, dass ein Vermieterwechsel bei einem zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag zwar schriftlich erfolgen müsse. Die hierfür notwendige Zustimmung des Mieters sei aber nicht formgebunden (Urteil vom 15.9.2010, Az. 3 U 117/09). Sie könne mündlich oder auch konkludent durch Mietzahlung an den neuen Vermieter erfolgen.
Bei Vermieterwechseln muss wie bei allen Vertragsnachträgen unbedingt auf die Schriftform des Nachtrags geachtet werden. Der Vertragsnachtrag muss alle Aspekte des Mietverhältnisses sorgfältig in einer Urkunde aufnehmen. Hierzu gehört regelmäßig, dass Angaben zum Stand der Miete, zu den ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 22. Mai 2015 – 31 C 256/14 -.
Ausgangslage:
Speziell wenn eine Wohnung zum ersten Mal vermietet wird, sind oftmals noch nicht alle Bestandteile fertig gestellt, wenn der Mietvertrag abgeschlossen wird. Dann kann es durchaus dazu kommen, dass die eine oder andere Zusicherung vom Vermieter oder Makler später nicht eingehalten wird. Wenn also die Mietsache nicht so hergerichtet wird wie vertraglich vereinbart, stellt sich die Frage nach den Rechten des Mieters.
Fall:
Die vertragliche Vereinbarung im Fall, den das Amtsgericht Brandenburg zu beurteilen ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer jüngeren Entscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.5.2009, Az. 10 O 2/09) bestätigt, dass im Gewerberaummietrecht die Höhe der Kaution grundsätzlich nicht beschränkt ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Vereinbarung als sittenwidrig anzusehen ist. Das ist aber nicht automatisch dann der Fall, wenn die im Wohnungsmietrecht zulässige Obergrenze deutlich überschritten wird. Im Wohnungsmietrecht darf die Höhe der Mietsicherheit gemäß § 551 Absatz 1 BGB maximal das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete (ohne Pauschale bzw. Vorauszahlungen auf Betriebskosten) betragen. Bei der Geschäftsraummiete kann ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat dem Mieter einen Schadensersatzanspruch zugebilligt. Der Mieter kann grundsätzlich den Schaden geltend machen, der ihm durch die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung entsteht (BGH, Urteil v. 31.10.07, Az. VIII ZR 261/06). Im entschiedenen Fall war vertraglich eine Abrechnung der Kosten von 70 % nach Verbrauch und 30 % nach Wohnfläche vereinbart. Da die Kosten nicht erfasst wurden, konnte der Vermieter nicht vertragsgemäß abrechnen. Der BGH hat entschieden, dass der Mieter grundsätzlich so zu stellen ist, wie er stünde, wenn vertragsgemäß abgerechnet werden würde. Allerdings konnte der Mieter in dem vom BGH entschiedenen Fall (wie in der Praxis ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Markise als Sonnenschutz beliebt:
Wenn sich im Sommer die Sonne zeigt, ist das Sonnenbaden auf dem Balkon bei Mietern natürlich äußerst beliebt. Wem die pralle Sonne zu viel wird, sucht nach einem wirksamen Sonnenschutz. Dafür ist auf dem Balkon vor allem eine Markise gut geeignet. Doch darf ich als Mieter eine Markise einfach anbringen lassen? Muss man dem Vermieter Bescheid geben? Was ist, wenn der Vermieter vom Mieter verlangt, einen Sonnenschirm statt einer Markise zu verwenden? Haben Mieter einen Anspruch auf Sonnenschutz durch eine ... weiter lesen
Oft kommen Mieter zu mir, deren im Keller eingelagertes Hab und Gut wie z.B. Schuhe und Taschen verschimmelt ist. Sie fragen mich, ob sie vom Vermieter Schadenersatz verlangen und die Miete mindern können. Die unbefriedigende Antwort auf diese Frage lautet wie so oft: Es kommt darauf an.
Ausschlaggebend ist hier die Frage, wie alt das Gebäude ist und welche Erwartungen der Mieter folglich an die Trockenheit haben durfte. Bei Altbauten muss damit gerechnet werden, dass die Kellerwände durchfeuchtet sind, da früher oft gegen die blanke Erde gemauert oder betoniert, also keine Schutzschicht wie z.B. Bitumen aufgebracht wurde. In solchen Fällen darf der Mieter nicht erwarten, dass er im Keller ... weiter lesen
Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Freiheit mit regelmäßigen Partys genießt. Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung belastet jeden, der in den angrenzenden Wohnungen wohnt. Nicht selten kann der Mieter nicht einschlafen oder wird durch den Lärm nachts geweckt. Das ist nicht nur unangenehm und belastend, sondern führt nicht selten auch zu ärztlich anerkannten Krankheiten, wie Schlafstörungen oder psychischen Leiden.
Die ... weiter lesen
Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Raumluftgutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?
Der Vermieter muss dem Mieter nur dann die Kosten des vereidigten Sachverständigen oder einer (preiswerteren) Feuchtigkeitsmessung bezahlen, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, mit eigenen Mitteln den Schimmelpilzbefall zu untersuchen. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Der Vermieter muss den Vorrang bei der Beseitigung Schimmelpilze haben. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert und den Schimmelbefall nicht untersucht, darf der Mieter grundsätzlich für Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Sachverständigen für ... weiter lesen
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Vermieter einer Altbauwohnung bei der Aufstockung seines Hauses um ein weiteres Wohngeschoß verpflichtet ist, eine Trittschalldämmung einzubauen, die den im Zeitpunkt der Aufstockung hierfür geltenden technischen Anforderungen entspricht.
Die von den Klägern des zugrundeliegenden Rechtsstreits seit 1987 bewohnte Mietwohnung ist im dritten Obergeschoß eines vor dem Jahr 1918 errichteten Wohnhauses gelegen. Das darüber befindliche, ursprünglich nicht ausgebaute Dachgeschoß wurde zunächst als Abstellraum genutzt. Im Jahre 2001 ließ die Vermieterin den Dachboden abtragen und an seiner Stelle eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 12. März 2015 – 79 C 3529/14 –.
Ausgangslage:
Um diese Jahreszeit stehen alljährlich die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Wenn der Vermieter nicht bis spätestens zum einen 31.12.2015 abrechnet, kann er bei einem vereinbarten Abrechnungszeitraum des Kalenderjahres die Betriebskostennachforderungen für das Jahr 2014 in den Wind schießen. Doch Mieter müssen nicht alle Kosten zahlen, die der Vermieter behauptet. Genaues Hinsehen lohnt sich wieder nachfolgende Fall des Amtsgerichts Duisburg zeigt.
Fall:
Ein Mieter ... weiter lesen
Kündigungen von Wohnungen in Berlin durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß § 573 Abs.1 Satz 1 BGB. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin
Ausgangslage
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kündigt in Berlin Mietwohnungen unter Berufung auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 Abs.1 Satz 1 BGB. Dies geschieht im Zusammenhang mit den geplanten Umbaumaßnahmen, die letztendlich in der Nutzung durch das Auswärtige Amt (Gesamtkomplex zwischen Werderscher Markt und kleine Kurstraße) münden soll. Das betroffene Gebäude ist ein ganz normales Wohnhaus mit vielen verschiedenen ... weiter lesen