Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Rottach-Egern zum Schwerpunkt „Mietrecht“:
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Wird eine vermietete Wohnung veräußert, kann der Käufer ermächtigt werden, bereits vor Eigentumsübergang Erklärungen wie ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen abzugeben - BGH vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13
Vielen ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" bekannt, der in § 566 BGB geregelt ist. Danach tritt der Käufer beim Kauf eines Gebäudes in die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein. Maßgeblich ist hierbei der Eigentumsübergang, der erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch vollendet ist.
Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar und der Eintragung liegen schon im Normalfall Wochen und Monate, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 25. September 2014 – 67 S 198/14 – juris.
Die Ausgangslage:
Bestreitet der Mieter den Eigenbedarf, muss der Vermieter ihn beweisen. Das ist manchmal nicht so einfach, wenn der Vermieter die Wohnung für sich nutzen will und keine Familienangehörigen hat. Wen soll er als Zeugen benennen? Für solche Fälle sieht die Prozessordnung eine Parteieinvernahme des Vermieters nach § 448 ZPO oder seine Parteianhörung nach § 141 ZPO vor.
Der Fall:
Der Vermieter hatte in der Zwangsversteigerung eine Wohnung ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 3 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
3. Vortrag zu den Ursachen
Verteilung der Darlegungs- und Beweislast:
Hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ist zumindest bei den Amtsgerichten immer wieder zu beobachten, dass vorschnell die Frage der Lüftung durch die Mieter und damit etwaigem Mit- bzw. gar Alleinverschuldens in Angriff genommen ... weiter lesen
Wie jedes Jahr fragen sich viele betroffene Mieter: Wer muss für die Wasserschäden durch ein Unwetter nach heißen Sommertagen zahlen? Wasserschäden nach Unwettern sehen typischerweise so aus: überschwemmte Kellerräume, zerstörte Gefriertruhen mit verdorbener Tiefkühlkost, aufgequollenes Parkett, durchnässte Tapeten und Wände, eingelaufene Teppichböden.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander
Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin:
1. Wer beseitigt die Wasserschäden in meiner Wohnung?
Ist Ihre Wohnung durch die Beschädigungen gebrauchsuntauglich und handelt es sich beim ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wer in die Bausubstanz der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters eingreift, riskiert im Widerholungsfall die (fristlose) Kündigung. In Frage kommen etwa bauliche Veränderungen an der Elektroanlage oder der Einbau einer Katzenklappe ohne Zustimmung des Vermieters. Wegen dieser oder ähnlicher Eingriffe ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung möglich. Sollte der Mieter auf die Aufforderung, eine durch den Mieter unerlaubter Weise durchgeführte Maßnahme zurückzubauen, nicht reagiert haben, kommt eine ordentliche Kündigung ... weiter lesen
Lediglich optische Beeinträchtigungen der Mietsache oder Teilen von ihr (hier: Badfliesen) beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache grundsätzlich nicht. Der Mieter hat daher in diesen Fällen keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Erneuerung.
Der Kläger bewohnt eine 1-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad/WC in der Lothstraße in München. Die Beklagte ist seine Vermieterin.
Der Kläger behauptete, im Laufe des 25 Jahre andauernden Mietverhältnisses hätten sich die Badfliesen unansehnlich grau verfärbt. Er forderte daher die Beklagte auf, die Fliesen zu erneuern. Die Beklagte lehnte dies mit dem Hinweis ab, bei der "Verfärbung" handele es sich um leicht zu beseitigenden Schmutz, für den der Kläger selbst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Münster (AG Münster, Urteil vom 17. Januar 2014 – 61 C 568/13 –, juris).
Die Ausgangslage:
Eigenbedarfskündigungen nehmen stark zu. Nicht immer besteht der Eigenbedarf wirklich. Vermieter nutzen die großzügigen Kündigungsmöglichkeiten, um Mieter, die wegen langer Vertragslaufzeit besonders günstige Mieten haben, loszuwerden und zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. In solchen Fällen macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig. Er begeht außerdem unter Umständen einen Prozessbetrug. Der Mieter ... weiter lesen
Es wird auf oft auf die leichte Schulter genommen: Im Winter findet man viele Bürgersteige oder auch Wege auf privaten Grundstücken, die nicht ausreichend von Schnee geräumt oder bei Glatteis abgestreut wurden, und zwar nicht nur zu Nachtzeiten oder unmittelbar nach dem Schneefall, sondern als dauerhaften Zustand.
Teuer wird es dann, wenn sich jemand verletzt und schwer stürzt, so wie die ältere Dame in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall, die sich vor ihrer Haustür auf dem Weg zum Bürgersteig einen Oberschenkelhalsbruch zuzog, das unmittelbar bevorstehende Weihnachtsfest im Krankenhaus verbringen und sich dann noch einer Rehabilitationsmaßnahme unterziehen musste.
Im Nachgang verklagte sie ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Der Mieter braucht dann gar nicht zu renovieren. Er kann die Renovierung sogar vom Vermieter verlangen.
Bundesgerichtshof aktuell: In einer Entscheidung vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10 bestimmt der Bundesgerichtshof, dass eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung „weiß gestrichen" zurückzugeben, unwirksam ist. Der Mieter, so die mittlerweise gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, darf bei Abgabe der Wohnung nicht in seiner Farbwahl nur auf eine Farbe beschränkt werden, auch nicht auf weiß. Denn ... weiter lesen
Kündigung des Vermieters nach schweren Beleidigungen wie „Fette Kaugummi-Drecksau“ und „Dreckige Schweine-Drecksau“ wirksam: Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts München I vom 13.1.2015, AZ. 24161/14 .
Ausgangslage:
Die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung wegen der Beleidigung des Vermieters beschäftigt die Gerichte immer wieder. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist meist die Schwere der entsprechenden Beleidigung. Vergleichsweise harmlose Beleidigungen können eine Kündigung vor Gericht in der Regel nicht rechtfertigen. Anders ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Klage des Vermieters gegen den Mieter auf zukünftige Mietzahlungen oder Nutzungsentschädigungen Bislang galt, dass eine Klage auf zukünftige Mietzahlungen des Mieters nicht möglich ist. Eine Regel des allgemeinen Zivilrechts, nach der unter bestimmten Voraussetzungen auf künftige Leistung geklagt werden konnte, wurde im Mietrecht von den Gerichten entweder schlicht gar nicht oder nur in sehr selten Ausnahmefällen angewandt. Der Mieter musste seine Verpflichtung zur zukünftigen Mietzahlung ernsthaft bestreiten und es musste seine dauernde Zahlungsunfähigkeit drohen. Dies war laut ... weiter lesen
Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt“ ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf – in angemessenem Umfang – die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell – unter Erlaubnisvorbehalt – untersagt, ist so auszulegen, dass der Mieter nur für das Halten von größeren Tieren eine Erlaubnis ... weiter lesen