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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Wir empfehlen zur Vermeidung von Streitigkeiten im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz. • Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der Eigenheit des Objektes (z.B. bei Einkaufszentren) kann sich ergeben, dass ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz nicht besteht. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz besteht nur in Bezug auf Hauptartikel. Bei Nebenartikeln hat der Mieter ... weiter lesen
Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll? Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern. Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den ... weiter lesen
Viele Klauseln in Mietverträgen, die von Mietern die Durchführung sog. Schönheitsreparaturen verlangen, sind unwirksam. Hintergrund sind etliche Urteile des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre, die vorher gebräuchliche Klauseln für unwirksam erklärt haben. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Vermieter die Mietsache selbst erhalten muss, da er hierfür ja auch die Miete bekommt. Der Vermieter kann Instandhaltungsarbeiten, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, nur durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter abwälzen. Diese muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Meist handelt es sich bei diesen Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen, da ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Amtsgerichts Siegburg (AG Siegburg, Urteil vom 16. Januar 2013 – 123 C 109/12 –, juris)
Ausgangslage:
Immer wieder kommt es zu Störungen des Hausfriedens durch einzelne Mieter. Die Nachbarn beschweren sich bei den Ämtern und schließlich auch beim Vermieter. Hilft der Vermieter nicht ab, können die gestörten Mieter unter Umständen berechtigt sein, die Miete zu mindern.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht den störenden Mieter auf Räumung der Mietsache verurteilt. Der Vermieter hatte wiederholt abgemahnt. ... weiter lesen
• Grundsätzlich kann die Höhe der Gewerberaummiete frei vereinbart werden. Unwirksam ist eine Vereinbarung nur, wenn sie die Grenze des Mietwuchers überschreitet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt dies in Betracht, wenn die vereinbarte Miethöhe die ortsübliche Miethöhe um annähernd 100 Prozent übersteigt. • Bei langfristigen Mietverhältnissen können die Vertragsparteien ein Interesse daran haben, den Mietpreis an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Am häufigsten geschieht dies mittels Preisindex-Klauseln. Solche Klauseln knüpfen an die Preis- und Marktentwicklung an. • Betriebskosten können nur umgelegt werden, ... weiter lesen
Für Schäden durch Urinspritzer von Stehpinklern auf einem weißen Marmorboden kann ein Vermieter nicht automatisch Schadenersatz verlangen. Der Mieter muss für den farblich veränderten und abgestumpften Marmorfußboden im Toilettenbereich nur dann haften, wenn der Vermieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat, entschied das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag, 12. November 2015 (Az.: 21 S 13/15).
Im konkreten Fall hatten Mieter ihr „kleines Geschäft“ im Bad und Gäste-WC ihrer Wohnung offenbar stets im Stehen verrichtet. Die unvermeidbaren Urin-Kleinstspritzer waren für den weißen und säureempfindlichen ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 5 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
5. Möglichkeiten im Falle unrichtiger Entscheidungen des Gerichts bzw. überspannter Anforderungen des Gerichts an die Darlegungs- und Beweislast.
(Spätestens) im Rahmen der Berufungsbegründung sollte nochmals umfassend auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast eingegangen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das Erfordernis der Begründung einer Eigenbedarfskündigung soll dazu dienen, dass der Mieter möglichst frühzeitig Klarheit über seine Rechtsposition bekommt und einschätzen kann, ob es Aussicht auf Erfolg hat, sich gegen die Kündigung zu wehren. Welche Anforderungen im Einzelnen an die Begründung des Vermieters zu stellen sind, war immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem aktuellen Urteil Stellung dazu bezogen.
Angaben zur begünstigten Person
Vermieter haben demnach die ... weiter lesen
Zu welchem Verhalten ist zu raten?
Sollte sich nach dem Grundstückserwerb oder dem Erwerb von Wohnungseigentum herausstellen, dass das Grundstück oder die Wohnung Mängel behaftet ist, hat der Käufer folgende Möglichkeiten:
Zuerst sollte der Käufer im notariellen Kaufvertrag nachprüfen, ob dort ein Haftungsausschluss für Mängel vorgesehen ist. Regelmäßig enthalten die notariellen Grundstückskaufverträge Klauseln über den Haftungsausschluss für Mängel. Diese Haftungsausschlussklausel kann, wenn sie zu umfassend ist, unwirksam sein. Liegt ein umfassender Haftungsausschluss vor, muss der Notar den Immobilienkäufer über die Rechtsfolgen einer ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, wie stellt sich die Ausgangslage für Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter dar?
Fachanwalt Bredereck: Der Vermieter hat nach § 573 II Nr. 2 BGB das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Darunter fallen natürlich alle nahe stehenden Angehörigen, wie die Tochter oder der Sohn, die nicht im Haushalt des jetzigen Vermieters leben müssen, aber auch weit entfernte Verwandte, zu ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
3. Reichweite der Anbietpflicht
Die Frage der Reichweite der Anbietpflicht ist unter zwei Aspekten relevant. Zum einen ist die Frage, ob der Vermieter in räumlicher Sicht jede in seinem Bestand befindliche freie Wohnung anbieten muss oder nur Wohnungen zum Beispiel im Haus, im Stadtbezirk oder in der Stadt? Zum anderen ist die Frage relevant unter dem Gesichtspunkt inwieweit Wohnungen angeboten werden müssen, die entweder viel teurer, viel größer, viel kleiner ... weiter lesen
Der Vermieter möchte das Mietobjekt nach einer bestimmten Zeitspanne wieder zur Verfügung haben. Im Bereich des Wohnungsmietrechts ist die Befristung von Mietverträgen nur begrenzt zulässig. Unwirksame, bzw. unzulässige Befristungen führen dazu, dass das Mietverhältnis als unbefristet gilt.
Hier bietet sich die Vereinbarung eines so genannten Zeitmietvertrages an.
§ 575 Zeitmietvertrag (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit 1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen ... weiter lesen