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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Mit Beginn des Herbstes tritt auch der Schimmelpilz wieder verlässlich in entsprechend anfälligen Wohnungen auf. Wer als Vermieter nicht vorgesorgt hat, sieht sich dann unter Umstände einer Reihe von Ansprüchen betroffener Mieter ausgesetzt. Wenn die Mieter dann gut beraten werden, können folgende Prozesse für Vermieter durchaus teuer werden. Häufig kommt es zur Einholung von Sachverständigengutachten, die unterlegene Partei muss letztlich sämtliche Kosten tragen.
Ideal für Vermieter ist daher die Beseitigung sämtlicher Baumängel der Wohnung, die die ... weiter lesen
Für Mängel in der Wohnung wegen Schimmel gelten folgende Kategorien: Es gibt wahrnehmbaren und nicht wahrnehmbaren Schimmel; und es gibt giftigen (toxischen) und ungiftigen (nicht-toxischen) Schimmel.
Für eine Mietminderung wegen Mängel in der Wohnung irrelevant ist nur derjenige Schimmel, der nicht wahrnehmbar und nicht giftig ist. Alle anderen Schimmelsorten kommen für eine Mietminderung wegen Schimmel zunächst einmal grundsätzlich in Frage. Die Miete kann wegen wahrnehmbaren und nicht-giftigen Schimmels gemindert sein. Die Miete kann auch wegen nicht wahrnehmbaren und giftigen Schimmels und natürlich auch wegen wahrnehmbaren und giftigen Schimmels gemindert sein. In den 3 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Viele Betriebskostenabrechnungen enthalten Positionen, die an sich überhaupt nicht auf den Mieter umlegbar sind. Doch wonach bestimmt sich eine Umlegbarkeit von Betriebskosten eigentlich?
Zuerst den Mietvertrag prüfen:
Der Vermieter kann wirksam nur die Betriebskosten umlegen, deren Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung gehört daher unbedingt, dass sämtliche umgelegten Positionen anhand des Mietvertrages auf die Umlagefähigkeit überprüft werden. Es reicht allerdings, wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich.
Tipp für Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wegen Ruhestörung, Lärmbelästigung, Drohung von Mitmietern oder Vermüllung des Treppenhauses ist die Miete der Hausbewohner, die Störungen erdulden müssen, gemindert. Die Mieten sind solange reduziert, bis die Störungen aufhören. Dies gilt auch, wenn der Vermieter für die Störungen Dritter nichts kann und (erfolglos) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um den störenden Mieter zur Raison zu bringen. Der Vermieter hat wegen der Mietminderungen einen Mietausfallschaden und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.3.2013, AZ: 65 S 494/12.
Ausgangslage:
Nicht jeder Besucher des Mieters gefällt auch dem Vermieter. Vermieter versuchen in solchen Fällen zum einen gegenüber dem Besucher direkt vorzugehen (z.B. durch ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage). Zum anderen können sie auch Druck direkt auf den Mieter ausüben. Dies geschieht durch Abmahnung und gegebenenfalls eine fristlose Kündigung. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten eines Besuchers ohne weiteres dem Mieter als eigener Pflichtverstoß zuzuordnen. Nur ein solcher Pflichtverstoß ... weiter lesen
Kurzfassung
Hat ein Mieter mehrere Jahre keine schriftliche Abrechnung über die Nebenkosten vom Vermieter verlangt und stimmt er zusätzlich einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen zu, so verliert er den Anspruch auf die Abrechnung – und damit auch das Recht auf eventuelle Rückerstattung von überzahlten Vorauszahlungen.
Mit dieser Begründung wies das Landgericht Coburg die Klage eines Mieters ab, der 1999 erstmals von seinem Vermieter Abrechnung über die Nebenkosten für die Jahre 1986 bis 1992 verlangte. Obwohl im schriftlichen Mietvertrag aus dem Jahre 1986 die Pflicht des Vermieters festgeschrieben war, am Jahresende schriftlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, hat der Mieter damit keine Möglichkeit mehr, für ... weiter lesen
Haben die Parteien dies vereinbart, kann sich der Mieter seine Renovierungsarbeiten vom Vermieter bezahlen lassen - Urteil des BGH vom 03.12.2014, VIII ZR 224/13
Insbesondere bei preisgebundenem Wohnraum verpflichten sich Vermieter manchmal, die Kosten notwendiger Renovierungsarbeiten während der Mietzeit zu tragen. Erlaubt es der Mietvertrag sodann den Mietern, die Arbeiten selbst auszuführen, können diese Kosten für fachgerechte Leistungen ausgehend von den höheren Kosten für Malerarbeiten verlangen, auch wenn der Vermieter selbst renovieren möchte.
Der Fall mit den Renovierungsarbeiten
In dem Mietvertrag aus dem Jahr 1990 über die preisgebundene Wohnung wurde ... weiter lesen
Berlin (jur). Vermieter dürfen Mieter nicht wegen ihrer Herkunft benachteiligen oder gar zum Auszug nötigen. Tun sie es doch, wird eine Diskriminierungsentschädigung fällig, wie das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem am Mittwoch, 14. Januar 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 25 C 357/14). Es sprach zwei Mietern aus Kreuzberg Entschädigungen in Höhe von jeweils 15.000 Euro zu.
Die aus der Türkei stammenden Kläger lebten bereits seit vielen Jahren in einer Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg. Als das Mehrfamilienhaus verkauft wurde, erhöhte der neue Vermieter zunächst bei allen Mietern die Miete. Die meisten Bewohner kündigten daraufhin das ... weiter lesen
Ein Beschluss des Landessozialgerichts Bayern vom 05.08.2015, Aktenzeichen L 7 AS 263/15 ( vgl. NJW Spezial, 2015,705 ff ) hat einmal mehr die schwache Position des Vermieters bei Direktzahlungen der Miete durch das Jobcenter verdeutlicht.
Der Sachverhalt: Der Vermieter vermietete seine Wohnung an einen Arbeitslosengeld II -Empfänger, für den das Jobcenter im Rahmen der dortigen Leistungen auch die Mietkosten übernahm. Der zugehörige Leistungsbescheid war natürlich an den Mieter als Leistungsadressaten gerichtet. Im Mietvertrag trat der Mieter seine die Miete betreffenden Leistungsansprüche als Sicherheit an den Vermieter ab. Auf Wunsch des Mieters zahlte das Jobcenter die Miete auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2014 – 67 S 476/13 –, juris
Die Ausgangslage:
Gerade in Großstädten wie Berlin kommt es immer wieder zu folgender Situation: Der Mieter hat in ruhiger Lage angemietet. Durch die Ausbreitung der Stadt oder durch die Intensivierung der Bebauung bedingt, wird in seiner Nachbarschaft ein größeres Bauwerk errichtet. Der Mieter möchte wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen im Mietgebrauch, insbesondere wegen Lärm und Dreck, die Miete mindern. Im vorliegenden Fall ging es um die ... weiter lesen
Ausgangslage:
Mit der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Da die Eigenbedarfskündigung einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechte des Mieters darstellt, kommt es hier regelmäßig zu einer Abwägung der im Einzelnen betroffenen Grundrechte und damit zu Problemen im Einzelfall. Weiß der Vermieter, dass er die Wohnung selbst benötigt und schließt er trotz dieser Kenntnis den Mietvertrag ab, kann er später auf diese Umstände jedenfalls keine Eigenbedarfskündigung stützen.
Die Entscheidung des ... weiter lesen