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Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München I (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach zwei- bis dreimaligem Stoßlüften am Tag (fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern) dürfte für den Mieter noch zumutbar sein. Ungeklärt ist bislang, inwieweit die DIN-1946-6: Lüften von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Die Ausgangslage:
Wenn sich in Mieträumen Schimmelpilz bildet stellt sich schnell die Frage nach der (Mit-)verursachung durch den Mieter. Der Ursachenbeitrag des Mieters kann sowohl in einem fehlerhaften Lüftungsverhalten, aber auch in einem fehlerhaften Heizverhalten liegen. Zum Vermieter geschuldeten Heizverhalten gibt es wie zum geschuldeten Lüftungsverhalten eine Vielzahl von teilweise sehr unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen. Nachfolgend stelle ich hiervon einige vor und leite davon ausgehend die Anforderungen an das Heizverhalten ab. Die Urteile beziehen sich auf Fälle, in denen der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ende des Jahres bekommen die meisten Wohnungsmieter ihre Betriebskostenabrechnungen. Da die Kosten generell meistens steigen, sind regelmäßig erhebliche Nachzahlungen für die Vergangenheit zu entrichten. Die Nachzahlungen schuldet der Mieter allerdings nur dann, wenn die Betriebskostenabrechnung auch wirksam ist. Ist die Betriebskostenabrechnung zum Beispiel schon formell unwirksam, weil sie die wesentlichen Dinge, die eine Betriebskostenabrechnung enthalten muss, nicht enthält, ist ein Nachforderungsbetrag nicht geschuldet. Doch welche Anforderungen werden an die formelle ... weiter lesen
In einem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung geschlossen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermietet war. Nach § 570b BGB a.F. steht dem Mieter in diesem Fall, wenn das Wohnungseigentum - wie hier - nach der Überlassung der Wohnung an ihn begründet wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Nachdem der Mieter auf dieses Recht hingewiesen worden war, setzte sich die beklagte Wohnungsbaugesellschaft, die sich schon vorher für die Wohnung interessiert hatte, mit ihm in Verbindung. Beide kamen überein, daß der Mieter sein Vorkaufsrecht zunächst ausüben und die aus dem Vorkaufsrecht erworbenen Ansprüche sodann an die Beklagte abtreten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung richtig zu heizen und zu lüften. Wenn er dies nicht tut, kann er für einen Schimmelschaden verantwortlich sein oder zumindest eine Mitschuld daran tragen. Die Konsequenz: Wenn sich herausstellt, dass falsches Heizen und Lüften alleinige Ursache für einen Schimmelschaden ist, ist die Miete wegen Schimmels nicht gemindert. Wenn der Mieter bereits Teile der Miete einbehalten hat, droht eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche gegen den Vermieter sind nicht durchsetzbar. Selbst wenn ... weiter lesen
Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Raumluftgutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?
Der Vermieter muss dem Mieter nur dann die Kosten des vereidigten Sachverständigen oder einer (preiswerteren) Feuchtigkeitsmessung bezahlen, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, mit eigenen Mitteln den Schimmelpilzbefall zu untersuchen. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Der Vermieter muss den Vorrang bei der Beseitigung Schimmelpilze haben. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert und den Schimmelbefall nicht untersucht, darf der Mieter grundsätzlich für Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Sachverständigen für ... weiter lesen
Quotenabgeltungsklauseln und Klauseln über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen möglicherweise unwirksam – Beschluss des BGH vom 22.01.2014, VIII ZR 143/06
Es ist schon oft vorgekommen – der BGH fällt eine Entscheidung, mit der er seine bisherige Rechtsprechung ändert, und etliche Klauseln in Mietverträgen sind nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden. Dies könnte in Bezug auf Klauseln über die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter sowie sog. Quotenabgeltungsklauseln bald wieder geschehen, wie einem aktuellen Hinweisbeschluss des BGH zu entnehmen ist.
Gesetz regelt keine ... weiter lesen
Kündigung wegen Eigenbedarf zum Zwecke der beruflichen Nutzung unter Umständen zulässig. Bundesgerichtshof: Das gilt sogar dann, wenn die Wohnung ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden soll (BGH, Versäumnisurteil vom 26. September 2012 – VIII ZR 330/11 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Mietrecht, Berlin und Essen
Ausgangslage:
§ 573 BGB regelt die Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf. Nach dem Wortlaut geht die Vorschrift von einer Nutzungsabsicht als Wohnung aus.
§ 573 BGB
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(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und Essen.
In vielen Wohnraummietverträgen ist die Haltung von Kleintieren generell verboten bzw. von der vorherigen Erlaubnis des Vermieters abhängig gemacht. Nach der derzeitigen Rechtslage verstoßen die meisten dieser Klauseln gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind daher unwirksam.
Welche Klauseln zu Haustieren in Mietverträgen sind unwirksam?
Meiner Ansicht nach fast alle. Die Rechtsprechung hat derart hohe Hürden an eine wirksame Formulierung der Klausel gestellt, dass diese kaum erfüllt werden können. Nahezu jede Klausel steht daher im ... weiter lesen
Kündigung wegen Eigenbedarf: Das Gericht hat nicht die Angemessenheit des vom Vermieter zu Grunde gelegten Bedarfs an Wohnfläche zu überprüfen (AG Ahrensburg, Urteil vom 27. September 2012 – 45 C 477/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, setzen sich Mieter nicht selten mit dem Argument zur Wehr, der geltend gemachte Eigenbedarf des Vermieters sei überhöht. Der Vermieter benötige insbesondere nicht dermaßen viel Wohnfläche für sich. Allein mit diesem Argument, wird ein Mieter selten durchdringen. Es ist ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Mieter, die Schäden in ihrer Wohnung verursacht haben, können nicht auf Verjährung während der Mietzeit hoffen. Die Verjährung endet immer erst sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 132/20). Die sonst geltende Höchstdauer der Verjährung von 30 Jahren greift danach bei Mietwohnungen nicht.
Im Streitfall geht es um eine Wohnung im vierten Obergeschoss eines Mietshauses in Berlin-Charlottenburg. Die Mieter, ein Ehepaar, waren 1981 dort eingezogen, der Mann ist inzwischen verstorben. Weil das Badezimmer noch einen Dielenboden hatte, ... weiter lesen